Gefahrstoffe

Jeder wendet täglich Gefahrstoffe an, sowohl in der Arbeit wie auch privat. Achten Sie einmal auf die Gefahrenpiktogramme in Ihrem eigenen Haushalt. Sie werden überrascht sein!

Sie sind überall

Gefährdung durch Gefahrstoffe ist eines der umfangreichsten Kapitel im Arbeitsschutz und bei der Gefährdungsbeurteilung. Gerade an der Uni Konstanz wird in fast allen Bereichen mit Gefahrstoffen gearbeitet. Hauptsächlich in den Naturwissenschaften, aber auch die Geisteswissenschaften sind nicht immun. Glauben Sie nicht? Dann sehen Sie sich mal genau um (z.B. in der Kaffeeküche).

In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird gefordert, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Beurteilt werden Gefährdungen durch Einatmen, Hautkontakt und durch Brand und Explosionen. Sie ist abgeschlossen, wenn Ersatzlösungen geprüft, die erforderlichen betrieblichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter sowie das Verfahren zur Wirksamkeitsüberprüfung festgelegt sind. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden. In der Technischen Regel Gefahrstoffe (TRGS 400) wird die Vorgehensweise zur Ableitung der Gefährdung und der daraus resultierenden Maßnahmen konkretisiert.


Hinweis

Die folgenden Links führen Sie auf die Seiten der BAuA, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Sie finden dort sehr detaillierte Informationen zu den verschiedenen Gefährdungsfaktoren, Rechtsvorschriften und Regeln sowie wichtige Arbeitsschutzmaßnahmen.