FAQ - Häufig gestellte Fragen zu Asbest

Herkunft und Eigenschaften von Asbest

Was ist Asbest?

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für eine Gruppe natürlicher Minerale, die extrem kleine Fasern und Nadeln bilden können.

Details finden Sie hier ->

Was bedeutet "Asbest"

Der bzw. das Asbest

Der Name "Asbest" bzw. "Asbestos" kommt aus dem Altgriechischen und bedeutet soviel wie "unvergänglich". Im Neugriechischen bedeutet Asbestos allerdings schlicht "Kalkstein". Dies ist (zumindest geologisch) mit Vorsicht zu genießen, da Kalkstein weder Fasern bildet noch in irgendeiner Form gesundheitsschädlich ist. Wer also im Griechenlandurlaub auf den Begriff "Asbestos" stößt, braucht sich keine Sorgen zu machen.

Warum ist Asbest so gefährlich?

Die Asbestfasern und Nadeln sind so klein, dass sie bis in die kleinsten Lungenbläschen und sogar in das Lungengewebe eindringen können. Sie werden dort nur schwer vom Körper abgestoßen und heraustransportiert. Das Gewebe kann vernarben und sogar Krebszellen bilden.

Dazu sind allerdings sehr große Mengen über lange Zeiträume erforderlich.

Warum wurde so viel Asbest verwendet bzw. eingebaut?

Asbest galt lange Zeit als Wundermittel im Brandschutz wegen seiner vielfältigen Eigenschaften und relativ günstigen Verarbeitung in solche Produkte.

Asbest ist feuerfest, chemisch extrem beständig, in großer Menge als Rohstoff verfügbar und leicht zu verarbeiten.

Rechtliche Grundlagen, Begriffe und Grenzwerte

Spielt die Menge eine Rolle?

Ja! Theoretisch kann schon eine einzige Faser eine Erkrankung auslösen. Genau wie ein Glas Wein oder eine Zigarette auch. Das ist jedoch extrem unwahrscheinlich.

Man kann leider keine direkt ursächliche "Sofortwirkung" durch Asbestexposition feststellen oder gar vorhersagen. Dies ist nur über Wahrscheinlichkeiten möglich.

Die bekannten Asbesterkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliom sind Spätfolgen einer extrem hohen Dosisbelastung durch Asbestfasern. Man spricht hier von Größenordnungen von Millionen bzw. Milliarden Fasern pro m3 Atemluft, die man über viele Jahre viele Stunden täglich einatmen muss. Die Einheit der Belastung wird in sogenannten Faserjahren angegeben.

Welche Grenzwerte gibt es?

Die Nachweisbarkeitsgrenze für Asbestfasern in der Luft liegt bei etwa 100 Fasern pro m3 Atemluft.

Dies entspricht auch der ungefähren sogenannten Hintergrundbelastung, also in der Luft frei herumfliegender Fasern.

Alles unterhalb von 500 - 1000 Fasern / m3 gilt als ungefährlich. Die Arbeitsplatzgrenzwerte für Arbeiten mit Asbestprodukten sind:

  • Akzeptanzschwelle  < 10000 Fasern / m3
  • Toleranzschwelle < 100000 Fasern / m3

Diese Werte beziehen sich jedoch auf die Arbeit mit asbesthaltigen Produkten und erfordern bereits Schutzmaßnahmen.

Details zu den Grenzwerten und der Messung finden Sie hier ->

Sind durch Asbest verursachte Erkrankungen als Berufserkrankungen anerkannt?

Ja.

Allerdings erst ab einer Exposition von 25 Faserjahren. Sie müssen nachweisen, dass Sie über 25 Jahre arbeitstäglich über 8 Stunden einer Belastung von über 1 Million Fasern / m3 pro Stunde ausgesetzt waren.

Was ist ein Faserjahr?

Ein Faserjahr ist die Bezeichnung für eine Belastung von mehr als 1 Million Fasern / m3 Atemluft über 8 Stunden täglich bei mindestens 240 Arbeitstagen pro Jahr.

Was sind ASI Arbeiten?

ASI steht für Abbruch, Sanierung und Instandhaltung.

Details finden Sie hier ->

Stimmt es, dass bei uns eingebaute Asbestprodukte einen Bestandsschutz genießen?

Ja, das ist rchtig.

Allerdings nur, solange die reguläre Nutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist, die Produkte unbeschädigt sind und von diesen keine Gefährdung ausgehen kann.

Details finden Sie hier ->

Was versteht man unter der Nutzungsdauer?

Gute Frage!

Der Begriff Nutzungsdauer stammt aus der REACH Verordnung. Leider ist der Begriff nicht eindeutig definiert. Streng genommen besteht die Nutzungsdauer solange ein Produkt genutzt wird. Somit ist die tatsächliche Nutzungsdauer erst nach dem Ende der Nutzung bekannt.

Was bedeutet "fest gebundenes Asbest"?

Als fest gebunden wird Asbest in solchen Produkten bezeichnet, in denen die Asbestfasern so eingebettet sind, dass sie ohne mechanische Bearbeitung praktisch nicht freigesetzt werden. Dies sind meist Asbestzementprodukte, in denen die Fasern sozusagen einzementiert sind.

Etwas widersprüchlich ist der Begriff z. B. bei Asbestpappe auf Bitumenbasis. Es handelt sich streng genommen um "locker gebundenes" Asbest, allerdings sind die Fasern im Bitumen derart verklebt, dass sie auch hier nicht freigesetzt werden können. Solche Bitumenpappe kann z. B. im Randbereich der Systemtrennwände vom Typ "Mechel" eingebaut sein.

Der Grund ist, dass die Begriffe "locker-" und "fest gebundenes" Asbest über die Dichte des Produktes definiert sind:

  • Locker gebunden gelten Produkte mit einer Dichte < 1 t / m3
  • Fest gebunden gelten Produkte mit einer Dichte von > 1,4t / m3.

Alles dazwischen muss individuell beurteilt werden.

Was bedeutet "locker gebundenes Asbest"?

Als locker gebunden wird Asbest in solchen Produkten bezeichnet, aus denen Asbestfasern leichter austreten können, weil sie nicht in ein Bindemittel wie Zement oder Bitumen eingebettet sind. Diese Produkte haben eine recht geringe Dichte von < 1t / m3 und nur wenig Bindemittel, so dass die Fasern gerade zusammenhalten. Außerdem besitzen sie einen meist sehr hohen Asbestanteil von bis zu 70%. In der Regel muss auch hier eine mechanische Beanspruchung erfolgen, damit Fasern freigesetzt werden können, allerdings kann das Gegenteil nicht ausgeschlossen werden. Deshalb sind solche Produkte zur Sicherheit zusätzlich beschichtet.

Brandwände vom Typ "Promabest" sind ein häufiges Beispiel für locker gebundene Asbestprodukte an der Uni Konstanz.

Siehe auch -> fest gebundenes Asbest

Fragen und Antworten zum Asbestkataster

Was bedeutet "Dringlichkeitsstufe I" ?

Nach Asbest-Richtlinie (BauR 6-2) wird die Sanierungsbedürftigkeit von asbesthaltigen Bauteilen in 3 Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Dies ist auch gut so, denn in vielen Fällen ist zwar Asbest verbaut, aber nicht akut gefährlich, weil es nicht freigesetzt werden kann.

  • Dringlichkeitsstufe 3: Neubewertung langfristig erforderlich (in Abständen von höchstens 5 Jahren).
  • Dringlichkeitsstufe 2: Neubewertung mittelfristig erforderlich (in Abständen von höchstens 2 Jahren).
  • Dringlichkeitsstufe 1: Sanierung dringend erforderlich. Sollte eine sofortige endgültige Sanierung nicht möglich sein, muss diese nach spätestens 3 Jahren begonnen werden. Es sind jedoch sofortige vorläufige Maßnahmen notwendig, um die Asbestfaserkonzentration zu minimieren.

Was bedeuten die Dringlichkeitsstufen II und III?

Räume bzw. Asbestprodukte, die mit den Dringlichkeitsstufen II und III bewertet wurden, müssen entprechend Asbestrichtlinie nach respektive 2 bzw. 5 Jahren neu bewertet werden. Man geht hierbei davon aus, dass die Produkte so sicher sind, dass weder unmittelbare Gefahr besteht, noch mit einer Faserfreisetzung innerhalb dieser Zeiträume gerechnet werden muss.

Somit besteht für die entsprechenden Bauteile der Bestandsschutz bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer (bzw. Lebensdauer). Sollte sich die Dringlichkeitsstufe durch eine Neubwertung in Stufe I ändern, gilt selbstverständlich dann die Sanierungsauflage.

Was bedeutet "unmittelbarer Handlungsbedarf erforderlich"?

Das ist in der Tat etwas verwirrend: In der Asbestrichtlinie steht der Begriff „unverzüglich“ im selben Zusammenhang wie „nach spätestens 3 Jahren“. Unmittelbar und unverzüglich werden also offenbar unterschiedlich ausgelegt.

Unmittelbar bedeutet hier jedoch tatsächlich „jetzt gleich“ und nicht etwa „irgendwann mal“ oder „so schnell wie möglich“. Wichtig ist allerdings der Kontext „Handlung“! In der Tat muss die Sanierung nach spätestens 3 Jahren begonnen werden. Unmittelbare Handlung bedeutet hier, dass sofortige vorläufige Maßnahmen nötig sind, um die Faserkonzentration zu minimieren. Und hier sind eine ganze Reihe Maßnahmen möglich, wie etwa

  • Verringerung der Aufenthaltsdauer im betroffenen Bereich
  • Änderung der Raumnutzung, so dass wenig Personenverkehr stattfindet
  • häufigere, gründliche Reinigung der Räume und Oberflächen im Raum
  • Beschichtung der betroffenen Stelle, so dass keine Fasern freigesetzt werden können
  • Abdichten einer schadhaften Stelle
  • im Zweifel: Sperrung, falls keine anderen Maßnahmen sinnvoll oder umsetzbar sind.

Dennoch: Dies sind allesamt vorläufige Maßnahmen, die nichts an der Forderung ändern, dass hier spätestens nach 3 Jahren komplett saniert werden muss.

Im Innenhof bzw. vor dem Gebäude liegen große weiße Säcke mit "Achtung Asbest" Aufdruck. Ist das gefährlich?

Nein!

Dies sind die für Asbestabfälle vorgesehenen und zugelassenen Säcke zur sachgerechten Entsorgung. Sie sind fest verschlossen, so dass kein Asbest austreten kann, es sei denn, sie werden mutwillig beschädigt.

Mein Raum ist nicht im Kataster aufgeführt. Warum?

Bitte informieren Sie uns, wenn Ihr Raum nicht aufgelistet ist.

Mein Raum ist mit Dringlichkeitsstufe I aufgeführt, dabei wurde er erst kürzlich saniert...

Teilen Sie uns dies bitte schnellstmöglich mit, wir werden der Sache auf den Grund gehen.

Asbest an meinem Arbeitsplatz

Ich hatte vermutlich Kontakt mit Asbest an meinem Arbeitsplatz. Was soll ich tun?

Zunächst: Keine Panik! Wenden Sie sich an die Arbeitssicherheit oder die Betriebsärztin. Wir werden gemeinsam versuchen herauszufinden, ob es sich wirklich um Asbest handelt und wie groß die Menge, also die mögliche Belastung sein könnte.

Wir werden sofort Sicherheitsvorkehrungen treffen um die Quelle abzuschirmen. Lassen Sie ggf. alle persönlichen Gegenstände zurück und begeben Sie sich aus dem Gefahrenbereich.

Sollte tatsächlich eine Asbestkontamination erfolgt sein, vereinbaren Sie eine ärztliche Beratung und erstatten Sie eine Unfallanzeige. Dies dient in erster Linie der Dokumentation.

Leider ist der Nachweis einer Asbestaufnahme durch Einatmen kaum möglich. Dennoch sollten Sie ärztlich versorgt und überwacht werden.

Wenn Sie "nur" Hautkontakt hatten, waschen Sie gründlich Ihre Hände oder die entsprechenden Körperteile ab. Sollte Ihre Kleidung mit Asbestfasern in Kontakt gekommen sein, empfehlen wird dringend, die Kleidung zu entsorgen. Es ist nicht gesichert, ob alle Asbestfasern durch Waschen der Kleidung entfernt werden.

Besteht an meinem Arbeitsplatz ein Risiko?

Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht an Ihrem Arbeitsplatz innerhalb der Universität keine akute Gefährdung.

Asbest wurde zwar an der Uni in nicht unerheblichem Umfang verbaut, jedoch muss Asbest, um gefährlich zu werden, freigesetzt werden und in die Umgebungsluft gelangen.

Alle Bauteile, die Asbest enthalten und die Sie ggf. betreffen könnten (insbesondere Systemtrennwände) sind entweder durch einen speziellen Schutzanstrich versiegelt oder entsprechend abgedichtet.

Voraussetzung ist jedoch, die Freisetzung von Asbestfasern zu verhindern. Daher bitten wir Sie dringend, jegliche Arbeit oder Änderung an Trennwänden zu unterlassen. Dies betrifft auch das Ein- oder Ausdrehen von Schrauben oder das Einschlagen und Herausziehen von Nägeln oder sonstigen Befestigungen. Bitte hängen Sie auch keine Systemregalelemente aus.

Wir arbeiten derzeit an neuen Handlungsanweisungen für unseren Hausdienst, wie in solchen Fällen vorzugehen ist.

Ich glaube, ich habe an meinem Arbeitsplatz freiliegende Asbestprodukte entdeckt. Was soll ich tun?

Bitte sagen Sie sofort bei der Arbeitssicherheit Bescheid. Notfalls informieren Sie den i-Punkt. Wir werden uns die Sache schnellstmöglich ansehen und Maßnahmen ergreifen. Fassen Sie das Bauteil oder das Produkt nicht an.

Kann ich an meiner Bürotrennwand Bilder aufhängen?

Bitte nicht, wenigstens nicht mit Schrauben oder Nägeln!

Ob es in Kürze wieder mit Klebestreifen erlaubt oder möglich sein wird, wird derzeit geprüft. Bitte nehmen Sie derzeit keinerlei Änderungen an den Trennwänden vor, auch wenn sie noch so gering sind.

Aus meiner Bürotrennwand stehen Schrauben und Nägel heraus. Kann ich die entfernen?

Nein. Bitte so lassen. Falls Sie sich Sorgen machen, sich daran verletzten zu können, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Arbeitssicherheit auf.

Die Dichtungen zwischen den Wandelementen in meinem Büro sind kaputt oder fehlen.

Bitte geben Sie uns von der Arbeitssicherheit Bescheid. Wir werden uns das ansehen und Maßnahmen erörtern. Dabei spielt die Risikoabwägung mit der aktuellen Rechtslage eine große Rolle. Bitte unternehmen Sie selbst keine Reparaturversuche.

Ich habe neue Büromöbel bestellt. (Wann) können diese aufgestellt werden?

Prinzipiell können alle neuen Büromöbel aufgestellt werden, sofern keine Trennwände betroffen sind. Falls alte Möbel gegen Umfallen an der Wand befestigt sind, können sie derzeit leider (noch) nicht entfernt werden.

Falls Platz ist, können Sie alle neuen Möbel aufstellen, die nicht gegen Umfallen an der Wand gesichert werden müssen.

Aus einer Stoßfuge zwischen 2 Wandelementen steht eine weiße Schnur hervor. Ist das Asbest?

Bitte informieren Sie umgehend die Arbeitssicherheit und den Hausdienst. Fassen Sie die Schnur nicht an, es könnte sich tatsächlich um eine Asbestschnur handeln, die in einigen Trennwänden (nicht in allen) verbaut sein kann.

Wir werden uns die Sache ansehen und schnellstmöglich Maßnahmen treffen. Sie brauchen aber keine Panik bekommen: Solange man Asbest noch sehen kann und nichts daran macht, kommt es in der Regel nicht von alleine zu einer Faserfreisetzung. Gefährlich sind die Fasern in der Luft, die man nicht sehen kann. Dann hängt es jedoch von der Faserkonzentration in der Luft ab.

Meine Bürotrennwand enthält Asbest und soll abgebaut werden. Was bedeutet das für mich?

Sollte sich herausstellen, dass z.B. eine Bürotrennwand abgebaut werden muss, ist dies eine größere Maßnahme.

Zunächst wird geprüft, ob es zu einer Faserfreisetzung kam. Falls nicht, können Sie bedenkenlos Ihre Sachen einpacken und vorübergehend in einen anderen Raum umziehen. Der Haudienst unterstützt Sie dabei.

Falls Fasern freigesetzt wurden, dürfen Sie Ihre Sachen leider nicht mitnehmen.

Dann wird ein sogenannter Schwarzbereich mitsamt 4-Kammer-Schleuse aufgebaut. Der Rückbau der Wandelemente erfolgt durch eine akkreditierte Spezialfirma in einem hermetisch abgeschirmten Bereich rund um Ihr Büro unter größtmöglichen Sicherheitsvorkehrungen. Es darf kein Asbest in die Umgebungsluft außerhalb der Schwarzbereiches gelangen.

Nach dem Rückbau wird die neue Wand eingebaut, das Büro bzw. der gesamte Schwarzbereich werden gründlich gereinigt, freigemessen und falls alles sauber ist, wird der Schwarzbereich abgebaut und die Räume können wieder bezogen werden. Ihre Sachen wurden bis dahin auch gründlich gereinigt und freigemessen.

Ich muss wegen Asbest in ein anderes Büro umziehen. Wann kann ich wieder zurück?

Asbestsanierungen sind keine Kleinigkeit. Die Vorgehensweise muss genau geplant werden und eine Spezialfirma muss ggf. beauftragt werden. Die Beauftragung erfolgt durch das Amt für Vermögen und Bau Baden Württemberg. Die Uni Konstanz ist nicht Eigentümerin der Gebäude und kann deshalb in der Regel solche Maßnahmen nicht selbst beschließen oder veranlassen.

Die Sicherung des Bereiches geht schnell, aber es kann Wochen oder sogar mehrere Monate dauern, bis Ihr Büro wieder bezogen werden kann.

Fragen zur Sanierung und Entsorgung

Wie wird Asbest entsorgt?

Asbestabfälle werden in einem sogenannten Schwarzbereich, also einem hermetisch von der Umgebung abgetrennten Bereich, sicher und luftdicht in Spezialsäcke verpackt und aus dem Schwarzbereich ausgeschleust. Außerhalb kommen die Säcke in große Container und werden als gefährlicher Sonderabfall entsorgt.

Wer darf Asbestprodukte entsorgen?

Das dürfen nur spezielle Firmen, die für diese Art von Arbeiten entsprechend zugelassen und auch ausgerüstet sind. Während des Rückbaus von asbesthaltigen Produkten sind höchste Sicherheitsstandards und Maßnahmen nötig, um zu verhindern, dass Asbestfasern in die Umgebung freigesetzt werden können. Deshalb wird rund um den betroffenen Bereich ein sogenannter Schwarzbereich aufgebaut.

Was ist ein Schwarzbereich?

Ein Schwarzbereich ist ein hermetisch abgeschirmter Bereich rund um eine Stelle, an der Asbestprodukte abgebaut oder saniert werden. Innerhalb des Bereiches dürfen nur speziell ausgebildete Personen arbeiten, die eine spezielle Schutzausrüstung tragen müssen. Außerdem muss künstlich Atemluft zugeführt und die Abluft speziell gefiltert werden. Im Schwarzbereich herrscht ein geringer Unterdruck, so dass Luftströmungen immer in den Bereich hinein gerichtet sind. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass keine Asbestfasern in die Umgebungsluft außerhalb des Schwarzbereiches gelangen können.

Der Zutritt sowie das Entfernen der abgebauten Asbestprodukte erfolgt über eine Schleuse.

Der kürzeste Weg zu meinem Arbeitsplatz ist durch einen Schwarzbereich versperrt. Darf ich vorsichtig hindurchgehen?

NEIN! Auf keinen Fall!

Nehmen Sie lieber einen Umweg in Kauf.

Mein Büro bzw. Arbeitsplatz grenzt unmittelbar an einen Schwarzbereich. Bin ich gefährdet?

Nein!

Für Sie besteht kein Risiko. Der Schwarzbereich dient nicht nur dazu, eine Verbreitung von Asbestfasern zu verhindern und somit Ihrer Sicherheit, sondern auch dem Schutz der Personen, die im Schwarzbereich arbeiten.

Während Sie nur sehr kurze Zeit vorübergehend in der Nähe des Schwarzbereiches arbeiten, sind die Personen im Schwarzbereich hauptberuflich, also ständig dort tätig. Auch für sie gelten strenge Grenzwerte und Sicherheitsmaßnahmen.