Das aktuelle Asbestkataster

Ende 2018 fanden Begehungen in den Gebäuden der Universität Konstanz statt, die aufgrund ihres Baujahres potentiell Asbestverwendungen aufweisen. Die Neubewertung nach Asbestrichtlinien, die eine Fortschreibung der Ergebnisse der Asbestbewertung von 2012/2013 darstellt, wurde von dem Unternehmen Arcadis Germany aus Stuttgart vorgenommen. Auf Grundlage dieser Neubewertung, die gemäß der gesetzlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der Landesbauordnung Baden-Württemberg und der bauaufsichtlich eingeführten Asbestrichtlinie in regelmäßigen Abständen erfolgt, kann jetzt auch das Asbestkataster der Universität Konstanz aktualisiert werden.

Informieren Sie sich in der Anlage 1 zu den Gebäudedaten. Das aktuelle Kataster können Sie auf Anfrage gerne einsehen.

Auf Grundlage der Ergebnisse finden aktuell priorisierte Maßnahmen in allen Räumen statt, für die eine Dringlichkeitsstufe 1 mit dem Hinweis „unmittelbarem Handlungsbedarf“ festgestellt wurde. In Abstimmung mit Fachgutachtern und Vermögen und Bau Baden-Württemberg (die Universitätsgebäude sind Landeseigentum) wurden die folgenden Maßnahmen veranlasst:

  • Alle Räume mit Dringlichkeitsstufe 1 und unmittelbarem Handlungsbedarf werden von Fachgutachtern systematisch überprüft. Das Unternehmen SakostaCAU (Stuttgart) wurde hierfür beauftragt.
  • SakostaCAU hat bis Mitte Juni 2019 ein Sanierungskonzept für die betroffenen Räume aufgestellt.
  • Seit Mitte 2019 werden nun besonders dringende Maßnahmen durch verschiedene Schadstoffsanierungsfirmen umgesetzt.

Wichtiger Hinweis zu den Gutachten

Leider können wir auf der Webseite der Uni aus lizenzrechtlichen und Datenschutzgründen keine Gutachten veröffentlichen, aus denen die Ergebnisse der Asbestmessungen hervorgehen.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, bei Interesse die Gutachten auf Anfrage einzusehen.

Informationen zu den Gebäuden

In der nachfolgenden Liste finden Sie alle Informationen zu den Gebäuden und den untersuchten Räumen. Sie können hier feststellen, ob Ihr Raum betroffen ist und in welchem Ausmaß. Beachten Sie bitte, dass nicht alle Räume gelistet sind. Falls Ihr Raum nicht gelistet ist, bedeutet dies in der Regel, dass kein Anlass bestand, diesen zu listen, also KEIN Verdacht auf Asbest besteht. Falls Sie dennoch befürchten, dass Ihr Raum vielleicht nur vergessen wurde und es plausibel erscheint, dass Asbest verbaut sein könnte, wenden Sie sich bitte an Herrn Terwellen und / oder die Arbeitssicherheit.

Bitte beachten Sie auch, dass die Verlinkungen in den Spalten "Kataster-Nr." und "Ebene" leider aus technischen Gründen auf der Website nicht geöffnet werden können. Sollten Sie die verlinkten Dokumente einsehen wollen, wenden Sie sich bitte an Henrik Terwellen.

Die Begehungen wurden von Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz, als zuständiger Stelle beauftragt. Das Amt wird seine Handlungsanweisungen an die Neubewertung anpassen beziehungsweise entsprechend fortschreiben.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die KollegInnen von Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz oder an Henrik Terwellen.