Standorte der Verbandkästen

Verbandkästen befinden sich in der Regel in den Flurbereichen in der Nähe der Aufzüge.
Die Verbandkästen innerhalb der fett markierten Räume sind nicht öffentlich zugänglich. Das Symbol für Verbandkästen ist ein weißes Kreuz auf grünem Hintergrund.

Inhalt der Verbandkästen

  • 2 Augenkompressen
  • 2 Dreieckstücher
  • 4 Einmalhandschuhe
  • 2 Feuchttücher
  • 10 Fingerpflaster
  • 10 Fingerkuppenpflaster
  • 4 Fixierbinden (je 2 x 6cm und 8 cm)
  • 1 Heftpflaster (2,5 cm)
  • 6 Kompressen (10 x 10 cm)
  • 2 Mund/Nasen-Schutzmasken
  • 1 Schere
  • 4 Verbandspäckchen (3 x mittel und 1 x groß)
  • 1 Verbandtuch (A 60 x 80 cm)
  • 1 Wundpflaster (6 cm)
  • 1 Meldeblock
  • 1 Erste Hilfe-Broschüre
  • 1 Inhaltsliste


Sinn und Zweck des Meldeblocks im Verbandkasten
 

Nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, muss über jede Verletzung und jede Erste Hilfe-Leistung Buch geführt und diese Information für fünf Jahre aufbewahrt werden. Denn das ist eine Voraussetzung dafür, dass ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt werden kann und die evtl. anfallenden Kosten durch den Unfallversicherungsträger – hier die Unfallkasse Baden-Württemberg - übernommen werden. Das kann sehr wichtig werden, etwa wenn Spätfolgen eintreten wie z. B. bei Entzündungen, oder auch nach kleineren Schnitt- oder Stichverletzungen.

Nach einer Verletzung oder Erste Hilfe-Leistung müssen folgende Schritte eingehalten werden:

  1. Name der verletzten Person, Zeit, Ort, Unfallhergang, Art und Schwere der Verletzung oder des Gesundheitsschadens, sowie auch Erste Hilfe-Maßnahmen, Ersthelfer*innen und Zeug*innen schriftlich auf dem Meldeblock festhalten.
     
  2. Ausgefüllte Seite ausreißen.
     
  3. Bei der Arbeitssicherheit in den Räumen G424-426 abgeben oder via Hauspost in geschlossenem Umschlag an das Postfach 60 senden.

Diese Meldungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und fünf Jahre lang aufbewahrt.


Anmeldehinweis

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