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Betriebliche Arbeitsschutzorganisation

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Der betriebliche Arbeitsschutz kann nur funktionieren, wenn er transparent ist und alle Beteiligten aktiv daran mitarbeiten. Nicht jeder kennt sich in jedem Arbeitsgebiet gleich gut aus und niemand kann überall gleichzeitig sein. Verantwortliche und Führungskräfte ebensowenig wie Sicherheits- und andere Beauftragte oder Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter.

Deshalb muss der Arbeitsschutz gut organisiert sein:

  • Die Führungsebene deligiert Verantwortung in Form der Pflichtenübertragung an Personen, die in ihrem Bereich die fachliche Kompetenz haben.
  • Die Sicherheits- und andere Beauftragte sind für kleinere oder spezielle Bereiche zuständig, haben Fachkompetenz, beobachten, berichten und beraten zum Thema Arbeitsschutz.
  • Die Sicherheitsingenieure sind Allrounder im Arbeitsschutz, kennen die Rechstvorschriften und sind Experten für verschiedene Gefahrenquellen, Gefährdungsfaktoren, Risikobeurteilung und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Sie sind allerdings keine Experten für Ihren spezifischen Arbeitsbereich und sind deshalb auf die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbeauftragten, Fachbereichsleitern und Ihnen angewiesen. Deshalb werden die Sicherheitsingenieure "nur" beratend tätig.
  • Die Betriebsärzte decken zusammen mit den Sicherheitsingenieuren den Arbeitsschutz ab, beraten allerdings mit medizinischem Schwerpunkt.
  • Der ASA ist ein Gremium aus Vertreter*innen aller o.g. Personen und berät regelmäßig über Vorkommnisse,  Arbeitschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen.
  • Letztendlich sind aber auch Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in der Pflicht, daran mitzuarbeiten, dass Sie gesund bleiben. Sprechen Sie Ihren Vorgesetzten, die Sicherheitsingenieure, die Sicherheitsbeauftragten oder die Betriebsärzte an, wenn Ihnen etwas nicht sicher erscheint.

Alle müssen zusammenarbeiten.

Prozessportal

Die grafischen Prozessdarstellungen enthalten weiterführende Informationen, wie zugehörige Dokumente, ausführliche Aufgabenbeschreibungen und Ansprechpersonen.


Sicherheitsbeauftragter

Sonderfunktionen im Arbeitsschutz

Informationen für und über ErsthelferInnen, BrandschutzhelferInnen, Sicherheitsbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte, Laserschutzbeauftragte, etc.


Pflichtenübertragung

Pflichtenübertragung 🔒

Bedeutung und Vorgehensweise


Meeting

Arbeitsschutzausschuss

Wer ist das und was macht der ASA?


Fremdfirmen

Besondere Sicherheitshinweise und Verfahrensanweisungen


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Unfallversicherung

Wer ist wie und wo versichert?