
Brandschutz
Warum Brandschutz wichtig ist!
Im April 1996 wurden am Flughafen Düsseldorf Schweißarbeiten an einer Decken-Dehnfuge durchgeführt. Die Schweißarbeiten wurden zuvor nicht angemeldet, es wurde keine Brandwache veranlasst. Weder die zentrale Leitwarte des Flughafens noch die Feuerwehr wussten Bescheid.
Ein bautechnisch nicht zugelassener Dämmstoff entzündete sich und in der Folge entstand ein Schwelbrand in einer Zwischendecke, der erst entdeckt wurde, als es zu spät war.
Bei einer der größten Brandkatastrophen in der Geschichte der Bundesrepublik starben 17 Menschen, 88 wurden teils schwer verletzt und der Sachschaden betrug rund eine Milliarde DM.
Dabei hätte die Katastrophe verhindert werden können. Durch Kommunikation und Befolgung von einfachen Sicherheitsmaßnahmen.

Fehl- und Täuschungsalarme!
Kommt es an der Universität Konstanz zu einem Brandereignis wird dies von einem engmaschigen Netz von mittlerweile weit mehr als 5000 Brandmeldern registriert. Der Alarm läuft dann über die Brandmelderzentrale in der Leitwarte der Universität Konstanz (i-Punkt) auf und die Feuerwehr Konstanz wird direkt alarmiert. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit über zahlreiche Druckknopfmelder im Notfall die Leitwarte und die Feuerwehr Konstanz zu alarmieren.
Leider kommt es immer wieder zu Fehl- und Täuschungsalarmen, unter anderem weil durch Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen Staub oder Rauch erzeugt wird oder weil Wasserdampf aus Reinigungsgeräten in die Brandmelder gelangt. Tätigkeiten bei denen Stäube, Rauche, Nebel oder Dämpfe entstehen müssen daher vorab im i-Punkt (Leitwarte) angemeldet werden.
Positiv ist jedoch, dass unser Brandmeldeanlagen funktionieren und in der Vergangenheit in jedem Fall die Evakuierung der betroffenen Gebäude schnell und einwandfrei funktionierte.

Damit so ein Vorfall wie am Flughafen Düsseldorf nicht an der Universität Konstanz passiert, müssen alle Personen auf dem Campus wissen, wie man sich verhält um Brände zu verhindern und was in einem Brandfall zu tun ist.
Eine sogenannte Brandschutzordnung regelt wichtige Verhaltensweisen zur Verhinderung von Bränden und wie man sich im Brandfall verhält. Die Brandschutzordnung ist in 3 Teile untergliedert (Teil A, B und C). Teil A ist ein einseitiger Aushang welcher die wichtigsten Punkte zum "Verhalten im Brandfall" aufzeigt. Diesen finden Sie an vielen Stellen (meist in der Nähe von Ausgängen oder an den Unfallhilfsstellen) auf dem Campus. Teil B und C sind schriftliche Dokumente, die Sie auf dieser Seite finden.
Während sich Teil B an alle Personen auf dem Campus richtet, ist Teil C der Brandschutzordnung nur an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz gerichtet. Das sind z.B. Mitarbeiter im i-Punkt (ehemals auch als Leitwarte bezeichnet), Brandschutzhelfer*innen, die Brandschutzgruppe, Sicherheitsingenieure, Sicherheitsbeauftragte, usw.
Damit alle Personen die Regelungen im Brandschutz kennen, müssen diese regelmäßig darin unterwiesen werden. Die Brandschutzordnung kann hierbei als Hilfestellung für die Unterweisung der Beschäftigten, Studierenden und sonstigen Personen auf dem Campus der Uni Konstanz herangezogen werden.


Brennbare Stoffe, Zündquellen


Alarmierung, Löschversuche, Verlassen der Gebäude, Lage der Sammelplätze, Anderen helfen


Ablaufplan und Dokumente


Besondere Sicherheitshinweise und Verfahrensanweisungen


Aufgabe und Mitglieder


Liste der Brandschutz- und Evakuierungshelfer*innen

Achtung Fremdfirmen!

Melden Sie feuergefährliche Arbeiten und solche Arbeiten, die Staub entwickeln unbedingt rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme im i-Punkt an.
Zusammen mit den Mitarbeiter*innen im i-Punkt und einem Sicherheitsingenieur wird entschieden ob und welche Brandmelder in Revision genommen werden. Diese Brandmelder sind dann zwar immer noch aktiv, melden einen Alarm allerdings nicht an die Feuerwehr in Konstanz. Hierfür müssen Sie einen Brandmelder-Revisionsantrag ausfüllen.
Für feuergefährliche Arbeiten muss zwingend ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten ausgefüllt und von einem Sicherheitsingenieur und Ihnen unterzeichnet werden.
Falls Sie Ihrer Meldepflicht nicht nachkommen und ein Feueralarm ausgelöst wird, werden Sie ggf. für den Feuerwehreinsatz haftbar gemacht.
Weitere wichtige Informationen für Fremdfirmen ->