Luftaufnahme der Universität Konstanz
Luftaufnahme der Universität Konstanz

Asbest an der Universität Konstanz

Neubewertung nach Asbestrichtlinie und Kataster

Warum wurde Asbest verbaut?

Als die Uni Konstanz gebaut wurde, galt Asbest wegen seiner feuerfesten Eigenschaften als hervorragendes Material zum Brandschutz. Zwar stand Asbest bereits im Verdacht, ungesund zu sein, allerdings war es in Deutschland und in der EU nicht verboten. Deshalb wurden Asbestprodukte fast überall dort eingebaut, wo der Brandschutz eine wichtige Rolle spielte. Leichtbau-Brandschutzwände bestehen zu rund 70% aus Asbestfasern und Systemtrennwände enthalten Asbestpappe oder -kordeln, wo potentiell im Brandfall Flammen durchschlagen könnten, also an den Stoßfugen sowie im Decken- und Fußbodenbereich. Außerdem sind die Dichtungen vieler Brandschutzklappen asbesthaltig.

In der Regel wird Asbest allerdings nicht von alleine freigesetzt. Es ist in den Baustoffen gebunden. Erst wenn betroffene Baustoffe oder Wände bearbeitet, angebohrt, durchbrochen werden etc., wird Asbest freigesetzt und dann zur Gefahr.

Asbest Warnzeichen

Systemtrennwände

Das in den Systemtrennwänden (Mechelwänden) verbaute Asbest wird unter normalen Nutzungsbedingungen nicht freigesetzt. Werden diese Wände aber ausgebaut, angebohrt etc. kann es zu Faserfreisetzungen kommen.

Promabestwände

Einige Trennwände an der Uni Konstanz trennen Brandschutzabschnitte voneinander. Hier wurden teils sog. "Promabestwände" verbaut, die einen hohen Anteil an Asbestfasern beinhalten, die noch dazu nur "locker" gebunden sind. Das heißt, die Fasern können bei geringer Beschädigung der Oberfläche bereits freigesetzt werden. Schutzanstriche sollen das Schlimmste verhindern, doch schon die Entfernung oder Beschädigung des Anstriches reicht aus, um Asbest freizusetzten. Solche Wände werden mittelfristig ausgebaut und ersetzt.


Bitte beachten!

Freisetzung von Asbest durch Bearbeitung dieser Wände muss unter allen Umständen vermieden werden. Neben Handlungsanleitungen für handwerkliche Tätigkeiten an diesen Wänden, die vom üblichen Raumnutzer nicht durchgeführt werden dürfen, stellen wir Ihnen hier viele Informationen zu Asbest (Herkunft, Nachweis, Anwendungen und Risiken) zur Verfügung.

Der Asbest-Atlas

Alter Atlas © Pixabay.com Lizenz

Zwischen Oktober und Dezember 2018 wurde nun die gesamte Uni Konstanz nach Asbestrichtlinie neu von einer Fachfirma bewertet. Rund 6000 Katasterblätter müssen aktualisiert werden. Das ist eine ganze Menge! Der Abschlussbericht liegt inzwischen vor. Auf den folgenden Seiten finden Sie jeweils aktuelle Informationen zum Stand der Neubewertung und zu den geplanten Maßnahmen.


Wie geht es nun weiter?

Die gute Nachricht lautet: Es geht voran! Es steht zweifelsfrei fest, dass alle Gebäude bzw. Bauteile, die nach Dringlichkeitsstufe I bewertet wurden, saniert werden. Daran führt kein Weg vorbei!

Die weniger gute Nachricht ist: Mit der endgültigen Sanierung (also dem Rückbau) aller nach Dringlichkeitsstufe I bewerteten Asbestprodukte muss nach spätestens 3 Jahren begonnen werden. Wann und in welcher Reihenfolge die Arbeiten in Angriff genommen werden, wird derzeit von einer Fachfirma auf Grundlage der Neubewertung geprüft und geplant. Diese Arbeiten sind derzeit in vollem Gange.

Der Betrieb an der Uni muss und wird auch weitergehen - und zwar sicher für alle Beschäftigten und Angehörigen. Dies betrifft insbesondere die Wartung der Brandschutzeinrichtungen (Brandschutzklappen) wie auch die Arbeit an und mit den Systemtrennwänden.

Dies sind die nächsten Schritte:

Fahrplan für die Sanierung

Das neue Gutachten wird entsprechend der festgelegten Dringlichkeitsstufen beim VBA in Zusammenarbeit mit einer Fachfirma ausgewertet und ein Fahrplan für die Sanierung wird entwickelt. Für alle mit Dringlichkeitsstufe I und ggf. dem Hinweis "unmittelbarer Handlungsbedarf erforderlich" bewerteten Räume und Bauteile werden vorläufige Sicherungsmaßnahmen geprüft, umgesetzt und mit der Gewerbeaufsicht abgestimmt.

Neue Handlungsanweisungen

Für die Zwischenzeit bis zur Sanierung werden von derselben Firma die bestehenden Handlungsanweisungen für Arbeiten an Systemtrennwänden und die Wartung von Brandschutzeinrichtungen überarbeitet und angepasst. Erst dann wird festgelegt, ob und falls ja, welche Arbeiten möglich sind.

Asbest Sachkunde

Um an der Uni "handlungsfähig" zu bleiben, also kleinere Arbeiten zur funktionellen Instandhaltung selbst durchführen zu können, hat die Uni eigene Mitarbeiter*innen in Asbest-Sachkunde nach TRGS 519 Anhang 4C ausbilden lassen. Die ausgebildeten Personen sind nun sachkundig und dürfen kleinere Arbeiten selbst durchführen und alle Arbeiten beaufsichtigen.

Allerdings müssen diese Arbeiten vorab bei der Gewerbeaufsicht angezeigt werden. Das ist ein gewisser bürokratischer und formeller Aufwand, bietet aber dafür auch Rechtssicherheit.