Tafelanschrieb © CC0

Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung

Besser kein Risiko eingehen

Bananenschale

Geht das überhaupt?

Nehmen wir an, eine Gefährdungsbeurteilung bzw. genauer: Die Gefährdungsanalyse an Ihrem Arbeitsplatz hat ergeben, dass Ihre Arbeit riskant ist und die Gefahr eines Unfalls oder einer arbeitsbedingten Erkrankung besteht. Was nun?

Jetzt wird abgewogen, ob ein Risiko besteht. Damit eine Gefährdung zu einer konkreten Gefahr wird, muss die Gefahrenquelle mit Ihnen räumlich und zeitlich zusammentreffen. Als Risiko bezeichnet man also die Kombination aus der Wahrscheinlichkeit, mit der ein Ereignis eintritt und der möglichen Schwere eines Schadens oder einer Erkrankung.

In vielen Fällen existieren Grenzwerte bzw. sogenannte Arbeitsplatzgrenzwerte, die direkt gemessen werden können. Dazu gehören beispielsweise Lärmbelastung, Strahlendosis, Temperatur, Luftfeuchte etc.


Risikoermittlung nach DGUV

Die Unfallkassen stellen zahlreiche Tools zur Verfügung, um beispielsweise die Auswirkungen durch das Tragen oder Heben von Lasten rechnerisch zu bestimmen oder den Arbeitsplatzgrenzwert für Lärm. Schallpegelmessungen können auch von uns, also der Arbeitssicherheit, durchgeführt werden.

In diesen Fällen kann also aufgrund von Messwerten präzise festgestellt werden, ob ein Risiko besteht oder nicht. Wie sieht es aber aus, wenn eine Belastung nicht messbar ist?


Risikoeinschätzung

Risikomatrix nach NOHL (Quelle: DGUV)

Wie die Überschrift schon sagt: Das Risiko muss bzw. kann nur eingeschätzt werden. Da ist viel Bauchgefühl und auch Erfahrung gefragt.

Aber auch hier gibt es ein Werkzeug: Die sogenannte Risikomatrix.

In dieser Tabelle ist, wie in der Einleitung beschrieben, die Eintrittswahrscheinlichkeit der möglichen Schwere eines Schadens gegenübergestellt. An den Schnittpunkten lässt sich dann eine Punktezahl bzw. auch anhand der Farben grün, gelb und rot ablesen, ob keine Maßnahmen erforderlich sind (grün), Maßnahmen in Betracht gezogen werden sollten (gelb) oder ob sogar sofortiger Handlungsbedarf besteht (rot).


Doppeldecker
Doppeldecker © CC0

Beispiel: Flugreise

Nehmen wir an, Sie verreisen mit dem Flugzeug: Solange Sie nicht drinsitzen, kann nichts passieren (die Gefahrenquelle Flugzeug muss mit Ihnen räumlich und zeitlich zusammentreffen). Wenn Sie abheben, muss das Flugzeug abstürzen, damit es zu einem Schaden kommt. Das Beispiel ist extrem, macht aber die Verhältnismäßigkeit anschaulich deutlich. Die Wahrscheinlichkeit, abzustürzen, ist extrem gering (Flugzeuge gelten als die sichersten Verkehrsmittel). Die Folge, also der Schaden durch einen Absturz, wäre allerdings fatal.

Nun wägen Sie ab und fragen sich: "Nehme ich das Risiko in Kauf?" Haben Sie sich diese Frage vor einem Flug schon mal gestellt?


So gesehen gibt es "kein Risiko" nicht. Kein Risiko eingehen ist unmöglich. Das Risiko ist entweder sehr gering, mittel oder hoch, bzw. alles dazwischen.

Ziel des modernen Arbeitsschutzes ist es, das Risiko möglichst gering zu halten und ggf. soweit zu reduzieren, dass es akzeptabel ist.