Wer sich bewegt, bewegt Europa!

Mehr als 225 Partnerhochschulen und ca. 1000 Austauschplätze für Studierende der Universität Konstanz in Europa, sowie weitere Austauschplätze über die Erasmus+ International Credit Mobility an Hochschulen außerhalb Europas

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Erasmus+ an der Universität Konstanz

Bewerben Sie sich jetzt bis zum 1. Februar 2024 für einen Studienplatz im Rahmen des Erasmus+ Programms in Hochschuljahr 2024/2025 unter den untenstehenden Link.

Bitte beachten Sie: Nach Login mit den Uni Konstanz Zugangsdaten in Mobility Online gelangen Sie direkt auf das Registrierungsformular. Eine kurze Anleitung zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf dieser Website in der blauen Infobox "Erasmus+ Infomaterialien für Outgoings".

Bitte beachten Sie: Das Registrierungsformular befindet sich in einer Pilotphase und ist derzeit nur Verfügbar nur für folgende Fachbereiche: Biologie, Mathematik und Statistik, Physik, Politik-und Verwaltungswissenschaften sowie Rechtwissenschaften.

Hinweis Vereinigte Königreich:

Mobilitäten in das Vereinigte Königreich können 2023/2024 im Rahmen eines 20% Sonderbudgets des Erasmus Projekts 2023 mit 600€/Monat (ggf. Förderdauer begrenzt auf 4/8Monate) regulär gefördert werden. Aufenthalte länger als 6 Monate benötigen ein Visum, zusätzliche Krankenversicherung und Sprachzertifikate.

Allgemeines

Was ist Erasmus+ ?

Erasmus+ ist das Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Als weltweit bekanntestes Mobilitätsprogramm wurden seit 1987 mit Erasmus drei Millionen Studierende europaweit gefördert, darunter über 450.000 deutsche Studierende. ERASMUS steht für EuRopean community Action Scheme for the Mobility of University Students und ist für Studierende, die sich für einen Studienaufenthalt im europäischen Ausland interessieren, das bedeutendste Mobilitätsprogramm.

Wie funktioniert Erasmus+?

Das Erasmus+ Programm beruht auf fachspezifischen Vereinbarungen (sog. Inter-Institutional Agreements) zwischen einzelnen Fachbereichen der Partnerhochschulen und der Universität Konstanz. Die Universität Konstanz ist Ihr Ansprechpartner für Organisation und Finanzen - Sie müssen sich nicht bei der Europäischen Kommission oder dem DAAD bewerben. Die Erasmus+ Beauftragten der Fachbereiche pflegen den fachlichen Kontakt zu den Partnerhochschulen. Sie können Auskunft über die einzelnen Partnerhochschulen geben, sie haben in der Regel die aktuellen Informationen über Zulassungsverfahren, Wohnsituation, vermitteln den Kontakt zu Ehemaligen, etc. Entsprechend erfolgt die Vergabe der Studienplätze und die Nominierung an der Partnerhochschule grundsätzlich durch die FachbereichskoordinatorInnen. Das International Office koordiniert die Aktivitäten der Fachbereiche, informiert die Fachbereiche und die Studierenden über das Erasmus+ Programm und verwaltet die Gelder. Sofern „Restplätze“ zur Verfügung stehen, kann das International Office vermitteln:

Mehr Informationen über Restplätze.

Was bietet Erasmus+?

  • 2- bis 12-monatige Studienaufenthalte an einer Erasmus+ Partnerhochschule der Universität Konstanz innerhalb eines Hochschuljahres (1. Juli bis 30. September des Folgejahres).
  • Befreiung von den Studiengebühren an der Gasthochschule; Leistungen für Sozialbeiträge, Versicherungen, Lehrmaterialien gelten nicht als Studiengebühr.
  • Unterstützung bei der fachlichen und organisatorischen Vorbereitung des Auslandsstudienaufenthaltes durch die Universität Konstanz sowie in der Regel eine Betreuung durch die Gasthochschule bezüglich Unterkunft, Vor-Semester-Informationen, Rahmenprogramm
  • Günstige Sprachkurse vor Studienbeginn oder/und studienbegleitend
  • Einen Mobilitätszuschuss (zwischen 330 und 450,- Euro je nach Zielland) zur teilweisen Deckung der durch den Auslandsaufenthalt entstehenden Mehrkosten
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Für Studierende mit Behinderung und alleinerziehende Studierende mit Kind im Ausland stehen Sondermittel für die auslandsbezogenen Mehrkosten zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich direkt mit der Hochschulkoordinatorin in Verbindung.
  • Mehrfachmobilität je Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) können Studierenden bis zu 12 Monate (Erasmus+ Kontingent) über das Erasmus+ Programm ins Ausland gehen (Studium und/oder Praktikum).

Welche Ziele verfolgt das Programm?

Das Programm soll:

  • Studierende in die Lage versetzen, in anderen europäischen Staaten Erfahrungen zu sammeln und deren Studienangebote sprachlich, kulturell und fachlich zu nutzen.
  • Hochschulen durch Impulse der Gaststudierenden und –dozenten bereichern.
  • Die Zusammenarbeit zwischen Gast- und Heimathochschule fördern.
  • Europa realisieren, indem qualifizierte, aufgeschlossene und international erfahrene junge Leute an mindestens zwei europäischen Hochschulen ausgebildet werden.
  • Einen Teil der Mobilitätskosten tragen und es den Studierenden dadurch ermöglichen, die Mehrkosten eines Auslandsaufenthaltes leichter finanzieren zu können.

Voraussetzungen Erasmus+

Wenn Sie am Erasmus+ Programm teilnehmen wollen, müssen/dürfen Sie:

  • in einem Studiengang der Universität Konstanz voll immatrikuliert sein (bis einschließlich Promotion) und ein Studium absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt;
  • das erste Studienjahr abgeschlossen haben;
  • Auslandsstudienaufenthalte von mind. 2 bis max. 12 Monaten absolvieren (zwischen 1. Juli und 30. September des folgenden Jahres);
  •  das Erasmus+ Kontingent von 12 Monaten (Studium und/oder Praktikum) je Studienzyklus beachten;
  • nicht gleichzeitig Zuschüsse aus einem anderen Programm (z.B. Europäisches Forschungsprogramm, Erasmus+ Praktika, etc.) erhalten. Die Förderung des Auslandsaufenthalts durch BAföG und als StipendiatIn eines der deutschen Begabtenförderungswerke ist parallel möglich.

Anmerkung: Der Aufenthalt muss im Rahmen eines gültigen Inter-Institutional Agreements zwischen der Universität Konstanz und der Partnerhochschule stattfinden. Diese Vereinbarungen treffen die FachbereichskoordinatorInnen. Auslöser sind in der Regel Kontakte der ProfessorInnen und DozentInnen – aber auch die Initiative von Studierenden.

Eine Übersicht über die aktuell zur Verfügung stehenden Erasmus+ Studienplätze finden Sie unter Erasmus+ Partnerhochschulen.

Eine gleichzeitige Nutzung der Erasmus+ Studierenden- (SMS) und der Erasmus+ DozentInnen- bzw. Personalmobilität (STA/STT) ist nicht möglich.

Erfahrungsberichte ehemaliger Erasmus+ Studierender

Informieren Sie sich in den Erfahrungsberichten früherer Erasmus+ Outgoings über Gastländer und Partnerhochschulen. Die Erfahrungsberichte können sowohl einen ersten Vorgeschmack auf einen Auslandsaufenthalt als auch bei einem kurz bevor stehenden Erasmus+ Aufenthalt Informationen über die zukünftige Gasthochschule und über Leben, Wohnen oder Kosten im jeweiligen Gastland geben.

Erasmus+ Bewerbung in drei Schritten

1. Schritt: StudentIn – Fachbereich

Wann?

1. Februar für Auslandsaufenthalte im folgenden Studienjahr.

Was?

Die Bewerbungsunterlagen variieren je nach Fachbereich. I.d.R. bestehen Sie aus:
Erasmus+ Bewerbungsformular bzw. formloses Anschreiben
Sprachzeugnis
Tabellarischer Lebenslauf
Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
ggf. Gutachten

Wo?

Erasmus+ Beauftragte/r Ihres Fachbereichs

Bei Zusage durch den Fachbereich weiter mit Schritt 2. 

2. Schritt: StudentIn – Gasthochschule

Zulassungs-/Wohnheimantrag an der Partnerhochschule

Wann?

je nach Partnerhochschule, die Deadlines liegen zwischen April und Juli für Aufenthalte im Wintersemester (vgl. Infoblätter zu den Erasmus+ Partnerhochschulen)

Was?

Bewerbungsunterlagen: siehe Anforderungen auf der relevanten Internetseite der Partnerhochschule, i.d.R. Zulassungsantrag, Wohnheimantrag, Übersicht über bisherigen Studienverlauf, teilw. Sprachnachweis

Wo?

direkt an die Partnerhochschule schicken

Viele Partnerhochschulen kontaktieren Sie nach Ihrer Nominierung direkt und informieren Sie über die weiteren Maßnahmen (in der Regel durch eine E-Mail). Das entsprechende Verfahren wird meist auch auf der Internetseite erläutert.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte  an das Erasmus+ Team im International Office oder den/die Erasmus+ Beauftragte/n im Fachbereich. 

3. Schritt: StudentIn – Haushaltsabteilung

Beantragung des Erasmus+ Mobilitätszuschusses bei der Haushaltsabteilung

Die aktuellen Erasmus+ Unterlagen (Informationen, Formulare) stehen Ihnen als Erasmus+ Outgoing personalisiert über die Online-Plattform Mobility Online zur Verfügung. 

1. Registrierung im Mobility Online Outgoingportal der Universität Konstanz nach Aufforderung per Email durch das International Office
2. ab Juli "Grant Agreement" + "Learning Agreement" in Mobility Online verfügbar

Wann?

Vor Ausreise

Was?

Grant Agreement, Learning Agreement

Wo? Grant Agreement im Original einreichen am International Office Desk im SSZ oder per Post: Postfach 207, D-78457 Konstanz (Original per Post); Learning Agreement in Mobility Online hochladen

Erasmus+ Beauftragte

Jeder Fachbereich verfügt über eine/n Erasmus+ Koordinator/in. Bitte schauen Sie in der Liste der Beauftragten nach Ihrer/m AnsprechpartnerIn. 

Restplatzvergabe – Erasmus+ für Kurzentschlossene

Die Erasmus+ Studienplätze vergibt generell der jeweils zuständige Fachbereich. Teilweise ist es möglich, freie Studienplätze nachzubesetzen.

Wenn Plätze in einem Fachbereich ungenutzt bleiben, können Studierende aus anderen Fächern diese in speziellen Fällen übernehmen. Insbesondere innerhalb der einzelnen Sektionen ist dies möglich. Ein solcher Tausch muss individuell mit der Partner­hochschule abgesprochen werden. Erfahrungsgemäß lehnen die begehrtesten Partnerhochschulen in den europäischen Großstädten dies jedoch oft ab. Ein sogenannter fachfremder Austausch ist oft mit mehr Aufwand verbunden.

Hinweis für Nicht-Konstanzer Erasmus+ Interessierte

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Möglichkeit nur Studierenden der Universität Konstanz offen steht. Das International Office kann grundsätzlich keine Erasmus+ Plätze an externe Studierende vermitteln. 

Erasmus+ Zusage! Was ist zu beachten?

Erasmus+ Formulare & Anerkennung

Studierende, die für einen Erasmus+ Platz nominiert wurden, erhalten alle notwendigen Formulare personalisiert über die Online-Plattform Mobility Online.

Learning Agreements und Anerkennung von Studienleistungen

Um die Anerkennung der im Ausland erworbenen Studienleistungen zu vereinfachen, wurde das European Credit Transfer System (ECTS) entwickelt. Das System basiert auf der (quantitativen) Zuweisung von Kreditpunkten für bestimmte Lehrveranstaltungen und bietet einen Anhaltspunkt für den zeitlichen Arbeitsaufwand je Lehrveranstaltung. Als Norm gelten 30 ECTS pro Semester, bzw. 60 ECTS pro Studienjahr.

Erasmus+ Anerkennung von Auslandsmobilität

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt auf Ebene der jeweiligen Fachbereiche/Studiengänge, den rechtlichen Rahmen bildet die jeweilige Prüfungsordnung. Informieren Sie sich unbedingt im Vorfeld Ihres Auslandsaufenthaltes über das Verfahren in Ihrem Studiengang/Fachbereich. Hier werden die im Ausland erbrachten Studienleistungen mit den FachbereichskoordinatorInnen bzw. -referentInnen vereinbart, dazu dient das sog. Learning Agreement (vgl. Formulare). Im Learning Agreement wird Ihr Studienplan im Ausland mit dem Fachbereich abgestimmt. Unerlässlich für die spätere Anerkennung ist zusätzlich das Transcript of Records, welches Ihnen die Gasthochschule  ausstellt. Hilfreich sind häufig zusätzliche Informationen zur Veranstaltung (Literaturliste, Klausur, Hausarbeit, etc.). Dank der Flexibilität und aufgrund der Erfahrungswerte können ECTS und Noten ins Konstanzer System transferiert werden.

Zuständig für die Unterzeichnung der Learning Agreements sind die Verantwortlichen der Fachbereiche. Namen und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Liste.

Finanzierung: Erasmus+ Stipendium und weitere Möglichkeiten

Erasmus+ Stipendium (Mobilitätszuschuss)

Studierende, die im Rahmen von Erasmus+ ein Auslandssemester absolvieren, erhalten neben dem Erlass der Studiengebühren im Ausland einen monatlichen Mobilitätszuschuss. Es handelt sich um ein Teilstipendium zur Deckung der auslandsbedingten Mehrkosten. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der EU in Form von zwei Ratenzahlungen durch das International Office und die Haushaltsabteilung der Universität Konstanz.

Die Höhe des monatlichen Mobilitätszuschusses richtet sich nach Ländergruppen:

Aufenthalte im A.J. 2022|2023
Ländergruppe 1:  DK, FI, IE, IS, LI, LU, NO, SE  → 600,- Euro pro Fördermonat
Ländergruppe 2: AT, BE, CY, ES, FR, GR, IT, MT, NL, PT → 540,- Euro pro Fördermonat
Ländergruppe 3: BG, CZ, EE, HR, HU, LT, LV, PL, RO, SI, SK, TR → 490,- Euro pro Fördermonat
Hinweis Vereinigte Königreich: Erasmus+ Mobilitäten in das Vereinigte Königreich können 2022|2023 aus Restmitteln des Erasmus Budgets 2020 mit 450€/Monat nur bis 31. Mai 2023 gefördert werden.

Aufenthalte im A.J. 2023|2024
Ländergruppe 1:  DK, FI, IE, IS, LI, LU, NO, SE  → 600,- Euro pro Fördermonat
Ländergruppe 2: AT, BE, CY, ES, FR, GR, IT, MT, NL, PT → 540,- Euro pro Fördermonat
Ländergruppe 3: BG, CZ, EE, HR, HU, LT, LV, PL, RO, SI, SK, TR → 490,- Euro pro Fördermonat
Hinweis Vereinigte Königreich: Mobilitäten in das Vereinigte Königreich können im Rahmen eines 20% Sonderbudgets des Erasmus Projekts 2023 mit 600€/Monat (ggf. Förderdauer begrenzt auf 4/8Monate) regulär gefördert werden.

Bitte beachten Sie, dass bei der Erasmus+ Förderung zwischen Förderzeitraum und Aufenthaltsraum unterschieden wird. In Abhängigkeit des jährlich verfügbaren Budgets wird der Förderzeitraum in der Regel im Juni des jeweiligen Jahres bestimmt.
Die maximale "Förderdauer" eines ein-semestrigen Aufenthaltes varriert je nach Budget und beträgt in der Regel 120 bis 150 Tage, eines zwei-semestrigen 240 bis 300 Tage.
Auch BAföG-EmpfängerInnen innerhalb der Europäischen Union erhalten den Zuschuss in voller Höhe.

Die Erasmus+ Studierenden der Universität Konstanz (Outgoings) erhalten – sofern alle Unterlagen vorliegen (vgl. Bewerbungsverfahren) – die erste Rate frühestens im August/September.

Sofern der ursprünglich angegebene Zeitraum vom realisierten Erasmus+ Auslandsaufenthalt abweicht (z.B. wegen Krankheit abgebrochen), wird die Universität Konstanz zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Der Zuschuss muss ebenfalls zurückgezahlt werden, wenn die entsprechenden Nachweise dem International Office nicht fristgerecht vorliegen.
Sollte die Rückforderung nicht innerhalb der 4-wöchigen Frist eingegangen sein, tritt das universitäre Mahnverfahren durch die Universitätskasse in Kraft: Auf die erste Mahnung folgt nach weiteren vier Wochen die zweite Mahnung. Bei wiederholter Nichtzahlung trotz mehrfacher Aufforderung wird als Letztes das weitere Vorgehen zwischen Justitiariat und Hochschulkoordinatorin abgestimmt. Es kann individuell ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden.

Achtung: Der Mobilitätszuschuss deckt oft nicht die tatsächlichen Mehrkosten eines Studienaufenthaltes in „teuren“ Ländern wie Großbritannien, Irland und Skandinavien. Hier liegen die Lebenshaltungskosten erheblich über dem deutschen Niveau. Bitte bedenken Sie dies bei der Finanzplanung Ihres Aufenthaltes.

Einige wenige Partnerhochschulen fordern einen Finanzierungsnachweis zum Zeitpunkt Ihres Zulassungsantrages oder bei Ihrer Einschreibung an der Gasthochschule, der die ortsüblichen Lebenshaltungskosten - mehr oder weniger üppig - deckt. Musterbriefe


Zusätzliche Finanzierung: Auslands-BAföG, Bildungskredit und Kfw-Studienkredit

Innerhalb der Europäischen Union kann eine Ausbildung bis zum Erwerb des ausländischen Bildungsabschlusses gefördert werden, wenn der Studierende die Ausbildung nach einer mindestens einjährigen, inländischen Ausbildungsphase im Ausland fortsetzt. Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch solche Studierende während eines Auslandsaufenthaltes gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten. Die Anträge sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnitts gestellt werden, um eine lückenlose Unterstützung sicherzustellen.

Die Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung werden grundsätzlich in derselben Form wie die Grundförderung geleistet, d.h. sie müssen später zurückgezahlt werden. Einzige Ausnahme ist der Zuschlag für die Studiengebühren, er wird stets in voller Höhe als Zuschuss gewährt, muss also später nicht zurückgezahlt werden. Sie sind länderabhängig. Bei einem Auslandsaufenthalt innerhalb der EU entfallen die Auslandszuschläge allerdings.

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss muss bei der Beantragung des Auslands-BAföGs angegeben werden – eine Nominierungsbestätigung als Nachweis kann über das Outgoing-Portal Mobility Online nach Vervollständigung der Daten durch den/die Studierende/n ausgedruckt werden.

Weitere Informationen zu den länderspezifischen Auslandszuschlägen und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung finden Sie im Internet unter BAföG oder in unserem Merkblatt zum Auslands-BAföG.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten des Auslandsaufenthaltes stellen der Bildungskredit und der neue Kfw-Studienkredit dar.
Nähere Informationen unter:
Bildungskredit
Studienkredit der KfW-Förderbank
(Beratung zum KfW Studienkredit auch bei Seezeit Studentenwerk Bodensee)

Förderung für TeilnehmerInnen mit geringeren Chancen und nachhaltiges Reisen

Ab dem A.J. 2022|2023 wird Inklusion und Nachhaltigkeit beim Erasmus+ Programm besonders gefördert!

  • Förderung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen:
    Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chanchen können einen zusätzlichen Zuschuss i.H.v. 250,00€ pro Fördermonat als Top Up der Erasmus Förderung beantragen.
    • Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
    • Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
    • Erstakademiker:innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
    • erwerbstätige Studierende (voraussichtliches Kriterium: regelmäßig mehr als 450€/Monat)
     
  •  Förderung für nachhaltiges Reisen (Green Travel):
    Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die für den überwiegenden Teil iher Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften nutzen, können einen zusätzlichen Zuschuss i.H.v. pauschal 50,00€ als Top Up der Erasmus Förderung beantragen und haben Anspruch auf bis zu 4 zusätzliche geförderten Reisetage.

Beide zusätzlichen Zuschüsse für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chanchen und für nachaltiges Reisen können direkt bei der Registrierung in Mobility Online beantragt werden.
Die Auszahlung der genehmigten Zuschüsse wird bei der ersten Rate der Förderung berücksichtigt.

Erasmus+ Sprachenförderung

Online-Sprachkurse für bestimmte Sprachen

Das Erasmus+ Programm bietet nominierten Outgoings Online-Sprachkurse in den Sprachen Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch. Outgoings sind zudem verpflichtet, Sprachtests in diesen Arbeitssprachen vor und nach der Mobilität durchzuführen. So lässt sich die sprachliche Entwicklung eines Auslandsstudienaufenthaltes messen und fördern. Nähere Informationen erhalten nominierte Studierende direkt vom International Office. Die Universität Konstanz vergibt Sprachkurslizenzen an Studierende für Sprachkompetenzen auf A/B Level, an Interessenten mit Sprachkompetenzen auf C Level nur auf Anfrage. Weitere Informationen zum Test und Sprachkursangebot Erasmus+ finden Sie im Online Linguistic Support.

Förderung von Sprachen, die nicht über OLS abgedeckt werden

Viele Hochschulen im europäischen Ausland bieten Gaststudierenden vor Beginn des Studien-Aufenthaltes einen Intensivsprachkurs an. Hierfür können Sie einen Zuschuss in Höhe von max. 250€ beantragen.   Voraussetzungen:

  • Intensivsprachkurs in der Unterrichts- oder Landessprache Ihrer Gastuniversität – außer Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch
  • es handelt sich um einen Intensiv-Sprachkurs (3-4 Wochen, 60-80 Unterrichtsstunden bzw. mind 5 ECTS)
  • Kursanbieter ist eine Hochschule, idealerweise Ihre Gasthochschule
  • der Intensivsprachkurs findet direkt vor dem Studienaufenthalt statt
  • erstmalige Teilnahme an einem Intensivsprachkurs in dieser Sprache

Der Zuschuss gilt für etwaige Kursgebühren. Sofern Ihnen die Gasthochschule die Teilnahme an dem Sprachkurs im Rahmen des Erasmus+ Aufenthaltes bestätigt (Confirmation of Stay) erhalten Sie auch für diese Zeit den Erasmus+ Mobilitätszuschuss (vgl. Grant Agreement). Bitte reichen Sie nach erfolgreichem Abschluss eines Sprachkurses bis 1. November (für Kurse im Sommer vor Beginn des Hochschuljahres) bzw. 1. April (für Kurse vor Beginn des Sommersemesters) per E-Mail ein |erasmus@uni-konstanz.de|

Für die Suche nach Intensiv-Sprachkursen im europäischen Ausland, konsultieren Sie bitte die Seiten des DAAD.

Beurlaubung

Sie können sich für ein Auslandsstudium beurlauben lassen.

Vorteile: es wird nicht als Fachsemester betrachtet; die Anerkennung der Scheine ist davon unberührt; die Krankenversicherung läuft weiter.

Nachteile: Sie dürfen keine Kurse an der Universität Konstanz absolvieren, wenn Sie beurlaubt sind. Die Beurlaubung läuft über die Studentische Abteilung, muss aber von dem/der Erasmus+ KoordinatorIn des Fachbereichs unterschrieben werden.
Weitere Infos: Studentische Abteilung

Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthalts

Das Erasmus+ Programm beinhaltet keinen Versicherungsschutz. Weder die EU-Kommission noch die Universität Konstanz haften für Schäden, Krankheiten und Unfälle, die im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt entstehen.

Studierende müssen selbst für die Dauer eines Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge tragen.

Empfehlenswert sind:

  • Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz
  • Unfallversicherung mit Auslandsschutz
  • Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Versicherungsagenturen. Die gesetzliche Krankenversicherung hat innerhalb der EU entsprechende Abkommen (z.B. EHIC - European Health Insurance Card). Privatversicherte können ihren Versicherungsschutz gegenüber relevanten Stellen anderer EU-Mitgliedsstaaten anhand der Bescheinigung „Certificate of Entitlement“ nachweisen. Das Formular kann auf der Internetseite des PKV-Verbandes heruntergeladen werden.

Erasmus+ Studierende haben auch die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet:

Versicherungsstelle des DAAD:
Versicherung DAAD

E-Mail:  Versicherungsstelle DAAD
Tel : 0228-882-400

Verlängerung - anschließendes Semester oder Praktikum?

Sobald eine Verlängerung in Erwägung gezogen wird, sollte das International Office der Uni Konstanz kontaktiert werden. Es besteht die Möglichkeit von einem ein-semestrigen auf einen zwei-semestrigen Aufenthalt zu verlängern, sofern das Learning Agreement entsprechend angepasst wird, und die Gasthochschule sowie der Konstanzer Fachbereich der Verlängerung zustimmt. Eine Verlängerung des Förderzeitraums kann vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel geprüft werden. Dazu sollte zum 01.Dezember der Antrag auf Verlängerung in Mobility Online hochgeladen werden. Bitte beachten Sie, dass sich eine Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes auf Ihr zwölfmonatiges Erasmus+ Kontingent (Studium und Praktikum) je Studienzyklus auswirkt. Eine Verlängerung vom Sommersemester eines akademischen Jahres auf das nachfolgende Wintersemester des nächsten akademischen Jahres ist ausgeschlossen. Für einen Aufenthalt im nachfolgenden Wintersemester muss innerhalb der Bewerbungsfrist zum 01. Februar erneut eine Bewerbung für einen Erasmus+ Platz erfolgen, der Aufenthalt wird dann als komplett neue Mobilität betrachtet.
 

Es ist möglich, Studium und Praktikum im Rahmen eines einzigen Auslandsstudienaufenthaltes miteinander zu kombinieren. Das Praktikum muss dann unter Aufsicht der Gasthochschule stattfinden, an der auch der Studienaufenthalt absolviert wird. Die Gesamtförderdauer von Auslandsstudium und Auslandspraktikum darf nicht länger als 12 Monate betragen und muss innerhalb des Vertragszeitraums (1. Juli bis 30. September des folgenden Jahres) liegen.

Erasmus+ Praktika:
Mind. 2-monatige Praktika im europäischen Ausland können auch über Erasmus+ Praktika gefördert werden. Näheres zu diesem Programm unter 
Erasmus+ Praktika

Der DAAD bietet ebenfalls einige Programme, die Praktika finanziell unterstützen.
Informationen für Deutsche