Hochschulpartnerschaften der Universität Konstanz auf einer Karte
Hochschulpartnerschaften der Universität Konstanz auf einer Karte

Erasmus+ Gastdozenturen

Sie suchen Förderungsmöglichkeiten für einen Aufenthalt in Europa oder an einer der Erasmus+ International Credit Mobility Partnerhochschulen weltweit? Sie möchten lehren ?

Erasmus+ Gastdozenturen können viele Türen öffnen!

Mobilitätszuschuss für Lehraufenthalte an Partnerhochschulen im Rahmen des Erasmus+ Programms

Wer?

Dozenten und Dozentinnen, die an der Universität Konstanz angestellt sind (wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Professor*innen,  gerne auch Doktorand*innen und Lehrbeauftragte).
Für "besondere Bedürfnisse" stehen auf Antrag ggf. Sondermittel bereit.

 

Wann?

Gastdozenturen Europa: laufend, bitte melden Sie geplante Reisen im akademischen Hochschuljahr bis Mitte Januar, damit die Finanzmittel für das Sommersemester reserviert werden können.
Gastdozenturen Global: Bewerbungen für Aufenthalte an Erasmus+ International Credit Mobility Partnerhochschulen bitte die aktuelle Ausschreibung beachten.

Wohin?

An Partnerhochschulen in Europa, mit denen die Universität Konstanz ein Erasmus+ Abkommen (Interinstitutional Agreement) für Studierendenmobilität abgeschlossen hat. Eine Gastdozentur muss von Heimat- und Gasthochschule vor dem Lehraufenthalt anhand eines Teaching Agreements (vgl. Linkliste) bestätigt werden.

 

Wie viel Lehre?

mind. 8 Unterrichtsstunden pro Mobilität bzw. Woche
NEU ab 2018/2019: mind. 4 Unterrichtsstunden in Kombination mit Fortbildungsaktivitäten

Was ist "Lehre"?

Seit 2018/2019 können unterschiedliche Lehrveranstaltungen gefördert werden: Seminare, Vorlesungen, aber auch Vorträge, Tutorien, Betreuung von Doktoranden, Teilnahme an Rigorosa etc, auch Co-teaching gemeinsam mit  einheimischen Lehrenden ist möglich. Wichtig ist, dass die Lehrkraft physisch anwesend un dpräsent für Studierende ist.

Was ist "Fortbildung" ?

Diese Aktivität fördert die berufliche Entwicklung von Lehrkräften durch Fortbildungsmaßnahmen und Hospitationen, hierzu könnte auch der Erfahrungsaustausch über Rahmenbedingungen für NachwuchswissenschaftlerInnen und Forschung zählen, etc.. 
Nicht förderfähig sind reine Forschungsvorhaben und Konferenzen.

Finanzierung?

Von max. 5 Aufenthaltstagen entsprechend den Erasmus+ Pauschalen je nach Land und Reisekostenpauschalen je nach Zielland/-Ort. Längere Aufenthalte können aufgrund des knappen Budgets i.d.R. nicht finanziert werden.

Es können höchstens 2 Lehraufenthalte pro Person pro Hochschuljahr unterstützt werden. Priorität haben Lehrende, die bisher noch keine Erasmus+ Förderung erhalten haben.

Wie?

Vor der Reise müssen ein dreifach unterzeichnetes Teaching Agreement  und ein interner Dienstreiseantrag vorliegen, bei anhaltender Pandemie auch eine Gefährdungsbeurteilung. Die Finanzierungszusage (sog. Grant Agreement) erstellt das International Office zeitnah. Vor Ort wird der Aufenhalt durch den Gastgeber bestätigt (vgl. Confirmation of Stay), ein EU Survey erfolgt direkt im Anschluss nach Aufforderung durch das Mobility Tool.

Sprechen Sie uns an mit Ihren Ideen!