Geldlos in Seattle? Nein! Fördermöglichkeiten für den Auslandsaufenthalt

Eine solide Finanzplanung gehört zum Auslandsaufenthalt dazu. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten der finanziellen Förderung bereit stehen.

Wenn Sie innerhalb eines Austauschprogramms zwischen der Universität Konstanz und Ihren Partneruniversitäten ins Ausland gehen, werden Ihnen die Studiengebühren an der Gastuniversität erlassen, d.h. Sie erhalten einen sogenannten tuition waiver. Zum Teil müssen Sie campusspezifische „fees“ entrichten. Dies ist bereits ein großer finanzieller Vorteil. Dennoch ist das Leben im Ausland manchmal teurer und besondere Kosten fallen an (ggf. Visum, Langstreckenflug, Auslandskrankenversicherung).  Zur (teilweisen) Deckung der Lebenshaltungskosten im Gastland können Sie folgende Unterstützung beantragen:

Deutscher Akademische Austausch Dienst (DAAD)

Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) stellt u.a. Stipendien zur Förderung von Jahresaufenthalten aller Fachrichtungen zur Verfügung. Die Termine können Sie der Webseite des DAAD entnehmen. Zudem sind die Termine für die gängigsten Programme hier zusammengefasst.

Sollten Sie sich außerhalb eines Austauschprogramms um einen Studienplatz an einer Hochschule bewerben, mit der die Universität Konstanz nicht über einen Kooperationsvertrag verbunden ist, können Sie sich beim DAAD um ein sogenanntes „Vollstipendium“ bemühen. Dabei übernimmt der DAAD, bis zu festgesetzten Höchstsätzen, neben einem monatlichen Stipendium auch die Studiengebühren. Bewerbungen müssen in allen Fällen direkt an den DAAD an das zuständige Referat gestellt werden. Wer diesen Schritt geht, kann detaillierte Informationen in der DAAD-Broschüre "Mit Stipendium ins Ausland" finden, die hier verfügbar ist.

Baden-Württemberg Stiftung (BWS)

Die Baden-Württemberg Stiftung fördert gemeinnützige Projekte, die das Ziel verbinden, in die Zukunft Baden-Württembergs und damit in die Zukunft seiner Bürgerinnen und Bürger zu investieren. Unter Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats der Baden-Württemberg Stiftung schreibt die Stiftung an den Hochschulen des Landes jährlich das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende aus.

Ziel des Programms ist es, den internationalen Austausch von hochqualifizierten deutschen und internationalen Studierenden zu fördern. Bewerben können sich daher besonders qualifizierte Studierende aller Fachrichtungen, die an der Universität Konstanz immatrikuliert sind (unabhängig von Ihrem Herkunftsland) und die für ein Austauschprogramm der Universität Konstanz ins außereuropäische Ausland nominiert wurden. Auf soziale und interkulturelle Kompetenz wird besonderer Wert gelegt. Nähere Informationen zur Stiftung und dem Stipendium finden Sie unter www.bw-stipendium.de bzw. www.bwstiftung.de.

Bewerbung
Das Bewerbungsverfahren für das Baden-Württemberg-STIPENDIUM erfolgt online. Da eine Bewerbungsvoraussetzung für das Baden-Württemberg-STIPENDIUM die Nominierung innerhalb eines Austauschprogramms nach Übersee ist, wird den nominierten Studierenden der Link zur Online-Bewerbung rechtzeitig (d.h. ungefähr Ende Februar/Anfang März) vom International Office der Universität Konstanz zugeschickt. Die Bewerbungstermine sowie die Fördersätze können Sie unserem Infoblatt entnehmen. Für BAföG-Empfänger gelten folgende Hinweise.

Auswahlverfahren
Der Baden-Württemberg Stiftung obliegt die Entscheidung über die endgültige Auswahl der Stipendiaten wobei die Universität Konstanz eine Vorschlagsliste geeigneter Kandidaten erstellt. In die Entscheidung fließen sowohl die schriftliche Bewerbung um den Studienplatz, als auch das darauf folgende mündliche Gespräch sowie das Begründungsschreibung für das Stipendium ein. Das Ergebnis wird den Bewerberinnen und Bewerbern durch die Baden-Württemberg Stiftung mitgeteilt.   

Das Baden-Württemberg STIPENDIUM kann nur gezahlt werden, wenn Sie präsent im Ausland an der Partneruniversität studieren. Sollten Sie den Auslandsaufenthalt abbrechen (müssen), so kann das Stipendium nur für die Monate gezahlt werden, die Sie im Ausland waren. Ggf. zu viel erhaltene Stipendienmittel müssen zurückerstattet werden.

PROMOS

PROMOS Reportage

Der DAAD stellt den Hochschulen im Rahmen des Programms PROMOS (Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden) Mittel zur Förderung von Kurzaufenthalten (bis 6 Monate) zur Verfügung. Die Universität Konstanz schreibt innerhalb dieses Programms verschiedene Förderlinien aus. Folgende Programmlinien können gefördert werden:

  • Semesteraufenthalte innerhalb von Austauschprogrammen der Universität Konstanz an Partnerhochschulen weltweit (außerhalb ERASMUS Länder), alle Fachrichtungen
  • Forschungsaufenthalte im Rahmen von Abschlussarbeiten (BA, MA, Diplom und Staatsexamen), außerhalb ERASMUS Länder, alle Fachrichtungen

Der DAAD gibt je nach Land unterschiedliche Fördersätze vor. Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn für das betreffende Land oder die betreffende Region des Landes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Für Stipendiaten mit Behinderung (mind. 50%) können zusätzliche Mittel beantragt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der Universität Konstanz. Seit 2015 können sich außerdem auch nichtdeutsche Studierende bewerben, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind und das Ziel verfolgen, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen. Die Förderung von Aufenthalten in Heimatländern ist jedoch ausgeschlossen.

Bewerbung
Die notwendigen Bewerbungsunterlagen sowie Termine können Sie der aktuellen Ausschreibung entnehmen.

Ausführliche Ausschreibung 2024

-> Online-Bewerbungsformular (das Portal öffnet am 22. April 2024.)

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular online aus, drucken und unterschreiben es und laden alle erforderlichen Unterlagen im PDF Format vollständig im Online-Portal bis zur Bewerbungsfrist hoch.

Beachten Sie unbedingt auch die Checkliste zu den Bewerbungsunterlagen.

Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge des DAAD

Auswahlverfahren
In die Entscheidung über die Vergabe von PROMOS-Stipendien im Rahmen der Semesteraufenthalte fließen sowohl die schriftliche Bewerbung um den Studienplatz, als auch das darauffolgende mündliche Gespräch sowie das Begründungsschreiben für das Stipendium mit ein. Bei allen anderen Programmlinien (Fahrtkosten und Forschungsaufenthalt) entscheidet der Ausschuss für Auslandsstipendien auf Grundlage der schriftlichen PROMOS-Bewerbung und ggf. eines Auswahlgesprächs. Bei einer Stipendienentscheidung finden die akademischen Leistungen, die Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthaltes sowie die entsprechenden Sprachkenntnisse besondere Berücksichtigung. Nach Rückkehr ist dem Auslandreferat ein unterschriebener Erfahrungsbericht (2-5 Seiten) zu übersenden.

Fulbright Germany

Studierende, die sich beim International Office erfolgreich um einen Studienplatz in den USA beworben haben, können sich auf das Fulbright-Reisestipendium bewerben. Bachelor- und Masterstudierende, die ein oder zwei Semester im Austausch verbringen, sind antragsberechtigt. Die Ausschreibung wird meist Anfang Dezember veröffentlicht, Bewerbungsschluss ist 1. Februar eines jeden Jahres. Die Entscheidung über die Förderung obliegt der Fulbright-Kommission.

Zudem schreibt die Fulbright-Kommission Studienstipendien für Masterstudierende aus, auf die sich Studierende aller Fachrichtungen mit frühzeitiger Planung bewerben können. Diese Stipendienoption deckt einen Großteil der Kosten ab - Sie müssen sich jedoch bereits vor der Bewerbung und Zusage an der Universität Konstanz bei Fulbright Germany bewerben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von Fulbright Germany.

Auslands-BAföG

Augrund der zum Teil höheren zusätzlichen Kosten, die ein Auslandsaufenthalt nach sich zieht, können eventuell auch Studierende Förderung über Auslands-BAföG erhalten, die im Inland keine Unterstützung beziehen. Voraussetzung für die Beantragung von Auslands-BaföG ist, dass ein Teil Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistung auf das im Inland begonnene Studium angerechnet werden kann. Ausreichende Sprachkenntnisse sind im jedem Fall erforderlich. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserem Merkblatt zum Auslands-BAföG oder auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Erasmus+

Im Rahmen der Erasmus+ Austauschprogramme erhalten Sie einen Erasmus+ Mobilitätszuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Anzahl der Erasmus+ Outgoings und den Zusagen der EU zur Förderung ab. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Erasmus+ Studium oder Erasmus+ Praktikum. Bei einem Auslandsaufenthalt mit besonderen Bedürfnissen, finden Sie auf der entsprechenden Seite ferner eine Auflistung zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten.

Erasmus+ bietet darüber hinaus eine Darlehensförderung für die Absolvierung eines Masterstudiengangs in verschiedenen europäischen Ländern. Derzeit werden Studierende unterstützt, die für ein Masterstudium nach Spanien, Frankreich oder Großbritannien (ab 2017) gehen. Diese Möglichkeit wird sukzessive auf weitere Länder ausgeweitet. Wir bitten interessierte  Studierende nähere Informationen auf der Webseite des DAAD nachzulesen.

Weitere Stipendienmöglichkeiten

Für Studienaufenthalte an osteuropäischen Hochschulen stehen weitere Stipendienmöglichkeiten (bspw. GoEast, Ostpartnerschaften) zur Verfügung. Nähere Informationen zu diesen Fördermöglichkeiten erhalten Sie im International Office.

Studierende, deren Studium auch im Inland durch eine Stiftung (Begabtenförderungswerk) gefördert wird, haben gute Chancen, auch im Ausland Unterstützung durch die Stiftung zu beziehen. Einige Stiftungen bieten auch spezielle Stipendienprogramme mit Partnern zur Förderung von Auslandsaufenthalten an, bspw. die Studienstiftung.

Studienkredit

Zusätzlich zu den genannten Stipendienmöglichkeiten bieten zahlreiche Anbieter die Möglichkeit, einen Studienkredit bzw. einen Bildungsfonds aufzunehmen. Dies gilt auch für die Finanzierung von Auslandsaufenthalten. Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) vergleicht regelmäßig Studienkredite sowie Bildungsfonds deutschlandweit. Die Studie bietet Ihnen eventuell Hilfestellung bei einer Entscheidung.

Generelle Informationen rund um einen Bildungskredit hat auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zusammengestellt. Außerdem berät das Studierendenwerk Seezeit zum Thema Studien- und Bildungskredit.