In Konstanz leben und studieren

Mit oder ohne Visum?

Visum, Aufenthaltstitel & Einwohnermeldeamt

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen oder einen Aufenthaltstitel beantragen müssen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.


Kein Visum und keinen Aufenthaltstitel benötigen internationale Studierende aus:

EU / EWR-Staaten (Norwegen, Liechtenstein, Island) und Schweiz

Sind Sie Staatsangehörige/r aus einem EU- bzw. EWR-Staat (Norwegen, Liechtenstein, Island), können Sie jederzeit zum Studium nach Deutschland einreisen.
Selbes gilt auch seit 04.12.2020 auch für Staatsangehörige von der Schweiz.

Sie müssen sich lediglich innerhalb einer Woche nach Einreise beim Einwohnermeldeamt mit Ihrer deutschen Adresse anmelden. Für Staatsangehörige aus EU / EWR-Staaten und der Schweiz ist während des Aufenthaltes kein Aufenthaltstitel nötig.

Für die Anmeldung bei der Stadt benötigen Sie eine sogenannte "Wohnungsgeberbestätigung" nach § 19 BMG vom Vermieter Ihrer Wohnung. Sie bestätigt, dass Sie offiziell in die Wohnung eingezogen sind.
Wohnen Sie in einem Studierendenwohnheim von Seezeit, so achten Sie bitte darauf, diese Bescheinigung beim Einzug vom Hausmeister oder vom Mieterservice sofort zu erhalten.

Wohnen Sie hingegen in einer privaten Unterkunft, so bitten Sie den Vermieter, Ihnen die Wohnungsgeberbestätigung so schnell wie möglich auszustellen.

Einen Aufenthaltstitel und kein Visum benötigen internationale Studierende aus:

UK, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Südkorea, Israel und Brasilien

Sie können ohne Visum zum Studienaufenthalt nach Deutschland einreisen. Mit Ihrem gültigen Reisepass reisen Sie als Tourist/in ein und beantragen innerhalb der ersten drei Monate (Gültigkeitsdauer des Touristenstatus) in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Studium. Den Aufenthaltstitel zum Studium benötigen Sie, um sich legal in Deutschland zum Studium aufhalten zu können. Gleichzeitig erlaubt er Ihnen, bis zu 90 Tagen als Tourist/in in den Schengen-Staaten zu reisen.

Achtung: Die Drei-Monatsfrist beginnt nicht erst ab Einreise nach Deutschland, sondern ab dem Zeitpunkt des Eintritts in den Schengen-Raum.

Während der Orientierungsprogramme helfen wir Ihnen, den Aufenthaltstitel zu beantragen.

Sie müssen sich zuerst innerhalb einer Woche nach Anreise beim Einwohnermeldeamt melden.

Für die Anmeldung bei der Stadt benötigen Sie eine sogenannte "Wohnungsgeberbestätigung" nach § 19 BMG vom Vermieter Ihrer Wohnung welches bestätigt, dass Sie offiziell in die Wohnung eingezogen sind.

Wohnen Sie in einem Studierendenwohnheim von Seezeit, so achten Sie bitte darauf, diese Bescheinigung beim Einzug vom Hausmeister oder vom Mieterservice sofort zu erhalten.
Wohnen Sie hingegen in einer privaten Unterkunft, so bitten Sie dem Vermieter, dass dieser es Ihnen so schnell wie möglich ausstellt.

In einem zweiten Schritt beantragen Sie den Aufenthaltstitel bei der lokalen Ausländerbehörde (Achtung: Wartezeit bei der Terminvergabe bis zu 8 Wochen).

Ein Visum und (zunächst) keinen Aufenthaltstitel benötigen internationale Studierende aus:

Alle anderen Nicht-EU-Staaten

Staatsangehörige aller anderen Nicht-EU-Staaten benötigen bereits zur Einreise ein Visum zu Ausbildungs- und Studienzwecken (kein Touristenvisum!).
Dieses muss spätestens 8 Wochen vor der Abreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragt werden.

Längerfristiges Visum (empfohlen)
Wer maximal 1-2 Semester in Deutschland studiert, kann ein längerfristiges Visum (nach Art. 18 Abs 2 SDÜ) bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Es kann für maximal ein Jahr ausgestellt werden. Sie können hierfür auch bereits im Ausland eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Bitte sprechen Sie die MitarbeiterInnen an der deutschen Botschaft/dem Konsulat explizit auf diese Möglichkeit an. Ihr Vorteil: Sie sparen 100 Euro für die Visaverlängerung in Deutschland und haben bereits bei Einreise alle aufenthaltsrechtlichen Formalitäten geklärt. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch!

Nationales Visum (3-Monate):
Reisen Sie mit einem nationalen 3-Monatsvisum nach Deutschland ein, muss das Visum in einen Aufenthaltstitel zum Studium umgewandelt werden.

Hierfür müssen Sie einen Antrag bei der lokalen Ausländerbehörde stellen, bevor Ihr Visum abläuft. Schauen Sie sich hierzu bitte den Ablauf für die USA, Kanada, Australien (...) an.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 2 Jahre erteilt.

Aufenthaltstitel zum Studium aus einem anderen EU-Staat

Wenn Sie eine Nicht-EU-Staatsangehörigkeit  und einen gültigen Aufenthaltstitel zum Studium in einem anderen EU-Staat besitzen, können Sie an einem vereinfachten Einreiseverfahren teilnehmen. Möglich ist dies für einen Studienaustausch oder ein Doppelabschlussprogramm an die Universität Konstanz. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, sehen Sie hier.

Austauschstudierende aufgepasst:
Bitte darauf achten, dass das Visum für das Wintersemester bis einschließlich März, für das Sommersemester bis einschließlich August ausgestellt wird!

Eine spätere Verlängerung des Aufenthaltsstatus wird nicht möglich sein!


Zu viel deutsche Bürokratie für Sie?

In den Orientierungsprogrammen des International Office unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Aufenthaltstitels.

  • Visumspflichtige Studierende, die über Zürich Flughafen nach Konstanz anreisen, benötigen KEIN Transitvisum mehr. Mit einem „Nationalen Visa“ (Kategorie D) für Studienzwecke in Deutschland darf man bis zu 90 Tage als Tourist in der Schweiz bleiben.
  • Studierende, die zwei Staatsangehörigkeiten haben, sollten dies dem International Office mitteilen.