
Finanzierungsnachweis
Kein Auslandsstudium ohne die notwendigen finanziellen Ressourcen
Ab dem Wintersemester 2022/23 mit Start am 1. September 2022 müssen nicht-EU/EWR-Studierende nachweisen, dass ihnen mindestens 934 Euro pro Monat für die Länge ihres Aufenthaltes zur Verfügung stehen, um ein Visum oder einen Aufenthaltstitel zum Studium beantragen zu können.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Finanzierung nachweisen können. Die folgenden Finanzierungsnachweise gelten sowohl für Austauschstudierende als auch für Studierende mit Abschlussziel:
Optionen zum Finanzierungsnachweis
- Eine förmliche Verpflichtung (§ 68 AufenthG) von Verwandten oder Bekannten. Die Verpflichtung ist gegenüber einer Ausländerbehörde oder der deutschen Auslandsvertretung abzugeben. Sie kann für die gesamte Studiendauer abgegeben werden. Die Personen, die sich verpflichten, müssen gegenüber der jeweiligen Behörde nachweisen, dass sie in der Lage sind, diese Verpflichtung auch tatsächlich einzuhalten.
- Stipendiennachweis einer deutschen Stiftung/Hochschule oder aus dem Heimatland. Wenn das Stipendium weniger als 934 € beträgt, ist der Restbetrag nachzuweisen.
- Eine schriftliche Erklärung zur finanziellen Unterstützung (> Link: Briefvorlage Elternbürgschaft) von den Eltern, dass sämtliche, während des Studienaufenthalts in Deutschland anfallende Kosten, von ihnen übernommen werden. Diese Bescheinigung muss bei der für den Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde im Original vorgelegt werden. Die Unterschrift muss durch eine Behörde (z.B. Stadtverwaltung, deutsches Konsulat etc.) oder einen Notar beglaubigt und mit einem Dienstsiegel versehen sein. Außerdem müssen Einkommensnachweise der Eltern vorgelegt werden. Die schriftliche Erklärung der Eltern ist zu ergänzen durch einen ebenfalls beglaubigten Einkommensnachweis der Eltern. Keinen Kontoauszug!
- Ein Sperrkonto, das bei einer Bank in Deutschland eingerichtet wurde, wobei ein bestimmter Betrag gesperrt wird und Sie monatlich nur einen festgesetzten Betrag (in der Regel 934 €) abheben dürfen. Ein Sperrkonto wird nicht von allen Banken angeboten.
- Nur bei Verlängerung des Aufenthaltstitels: Eigene Arbeitsverträge von einem Arbeitgeber in Deutschland. Wenn Sie die Finanzierung ausschließlich durch ein Einkommen nachweisen möchten, muss das Einkommen 934 € betragen. Das Bruttoeinkommen aus einem Arbeitsvertrag muss mindestens 1020€ aufweisen. Wenn Sie nur einen Teilbetrag der 934€ über ein Arbeitseinkommen nachweisen, ist der Restbetrag auf andere Weise nachzuweisen. Aus dem Arbeitsvertrag sollte hervorgehen, wie lange er gilt, wie hoch der Stundenlohn ist und wie viele Stunden Arbeit pro Monat (mindestens) vereinbart sind.
Sie können verschiedene Finanzierungsnachweise miteinander kombinieren. Bringen Sie den Originalnachweise mit nach Konstanz.
Falls Sie für den Visumsantrag ein Sperrkonto eröffnen möchten, ist dies vom Ausland aus möglich bei:
Expatrio | Coracle | Fintiba | |
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Sperrkonto-Typ | Treuhandkonto + Girokonto | Treuhandkonto | Treuhandkonto |
Wer kein Konto eröffnen darf | Personen unter 18 Jahren | Personen mit US-Steuerstatus, Personen aus Nordkorea und Personen aus dem Iran. | |
Kombination mit deutscher Krankenversicherung möglich? | bis 29 J.: TK ab 30 J.: Dr-Walter | bis 29 J.: TK, Barmer, AOK ab 30 J.: ERGO | Fintiba PLUS 110 € CashBack! bis 29 J.: DAK ab 30 J.: Mawista |
Einmalige Einrichtungsgebühr | 49 € + 100 € (Puffer) | 59 € | 89 € + 100 € (Puffer) |
Monatliche Gebühren | 5 € | 0 € | 4,90 € |
Einrichtungszeit (ca.) | 24 Stunden | 24 Stunden | 10 Minuten (Ausnahmen möglich) |
Zeit bis Erhalt der Sperrbestätigung | 24 Stunden | ca. 3-5 Arbeitstage | Sobald Sperrbetrag eingegangen ist |
Zusätzliches Girokonto in Deutschland notwendig | Nein | Ja (z.B. N26.com) | Ja (z.B. N26.com) |
Stand: August 2022; alle Angaben ohne Gewähr