Rechtliche Bestimmungen

Ausländische AbsolventInnen einer deutschen Hochschule, die Staatsangehörige eines Nicht-EU-/EWR-Staates oder der Schweiz sind, haben nahezu uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und sind gegenüber anderen Nicht-EU-Bürgern besser gestellt.

Alle Akademikerinnen und Akademiker mit einem anerkannten Hochschulabschluss oder mit einem Hochschulabschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, können als Fachkräfte einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit erhalten. Arbeitsmarktzugang können auch die nachgezogenen Familienangehörigen (EhepartnerIn und Kinder) erhalten.

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Zur Orientierung haben wir Tipps und Infos rund um die Fachkräftekampagne der Bundesregierung, die Anerkennung von ausländischen Qualifiktionen, Standards im Bewerbungsverfahren und erfolgreiche Suchstrategien für Sie zusammengestellt.

Wie gehe ich vor?

Infos der Bundesregierung zum Arbeiten in Deutschland

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Jobsuche:

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