Studentischer Forschungsaufenthalt

Im Bachelor oder Master einen Forschungsaufenthalt an der Universität Konstanz durchführen

Für internationale Studierende, die sich für einen Forschungsaufenthalt an der Universität Konstanz interessieren, berät das Welcome Centre zu allen organisatorischen Fragen.

Ein studentischer Forschungsaufenthalt dauert in der Regel zwischen zwei Monaten und zwei Semester. Sobald Sie eine Stelle an der Universität Konstanz gefunden haben, nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit dem Welcome Centre auf, um mit der Planung Ihres Aufenthaltes zu beginnen.

Einen Forschungsaufenthalt organisieren - Schritt für Schritt

1. Betreuer*in an der Universität Konstanz suchen

Recherchieren Sie auf der Website der Universität, welches Forschungsgebiet für Sie interessant sein könnte. Schicken Sie Ihre Bewerbung mit Bewerbungsschreiben, CV und Notenliste direkt an eine*n Professor*in oder eine*n wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in dieses Forschungsgebietes.

2. Konkrete Vereinbarungen treffen

Haben Sie eine Zusage für einen Forschungsaufenthalt erhalten, treffen Sie mit Ihrem akademischen Betreuer / Ihrer akademischen Betreuerin eine Vereinbarung für den studentischen Forschungsaufenthalt.

3. Finanzierung klären

Klären Sie Finanzierungsmöglichkeiten im Heimatland. In der Regel bringen Forschungsstudierende eine eigene Finanzierung mit. Programme zur Förderung von Forschungsaufenthalten / Kurzzeitaufenthalten mit unterschiedlichen Auswahlkriterien sind z.B.

  • ERASMUS Placement (EU+ Türkei)
  • DAAD- RISE (UK, USA, Kanada), DAAD-WISE (Indien), DAAD-IAESTE (studentisch organisierter Austausch)
  • Hochschulpartnerschaften (z.B. Landesprogramm Ontario-Baden-Württemberg)

4. Aufenthalt vorbereiten

Informieren Sie sich vor Ihrem Aufenthalt darüber, ob

  • der Fachbereich an der Universität Konstanz bei der Suche nach einer Unterkunft behilflich sein kann
  • Sie eine ausreichende Krankenversicherung für Deutschland haben
  • Sie ein Visum zur Einreise / eine Arbeitserlaubnis benötigen (bei Nicht-EU-Nationalität)

Bei Fragen zu diesen und auch anderen nicht-akademischen Themen hilft Ihnen gern das Welcome Centre weiter. Kontaktieren Sie die Kolleg*innen dort per E-Mail.

Wichtig:

Wenn der Forschungsaufenthalt für mind. fünf Monate geplant ist, ist es ratsam, diesen zum 1. März oder April bzw. zum 1. September oder Oktober eines Jahres zu beginnen, da dann die Möglichkeit besteht, eine Unterkunft in einem Wohnheim für das gesamte Semester zu reservieren. 

Buchen Sie Ihren Flug/Zug erst dann, wenn Sie eine Unterkunft in Aussicht haben. Besonders in den Monaten Juni - August ist es nicht einfach, in Konstanz eine günstige Unterkunft zu finden.

5. Ankommen in Konstanz

Nach Ihrer Ankunft in Konstanz erhalten Sie im Welcome Centre oder im Fachbereich Ihre Gästekarte für die Bibliothek und einen E-Mail-Gastaccount.

Außerdem können Sie

  • Ihre UniCard abholen
  • eine Mensa- und Kopierkarte kaufen
  • ein Monatsbusticket kaufen oder ein Fahrrad ausleihen
  • sich über die Seite "Leben in Konstanz" des International Office mit anderen internationalen Studierenden vernetzen und an sozialen Aktivitäten und Exkursionen teilnehmen. 

Eine Einschreibung als Studierender ist nur möglich, wenn Sie vor Anreise eine Zulassung erhalten haben. Wir informieren Sie über den Antragsprozess, sobald Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben.

Das International Office und das Welcome Centre helfen gern bei allen Fragen rund um den Aufenthalt in Konstanz. Fachliche Fragen zum Forschungsprojekt besprechen Sie bitte mit Ihrem/r Betreuer*in.

Mindestlohn

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) hat die Mindestlöhne für Erasmus+ Praktikanten aus dem Ausland verbindlich geregelt (vgl. Mindestlohngesetz). Erasmus+ Praktikanten aus dem Ausland sind auch bei einer Länge von über drei Monaten von der Mindestlohnregelung ausgenommen, wenn in der Lernvereinbarung für Praktika (Traineeship Agreement) der Aufenthalt als „Pflichtpraktikum“ (Part of the curriculum) gekennzeichnet ist.
Für Erasmus+ Studierende (KA103): Handelt es sich nicht um ein Pflichtpraktikum, muss der Mindestlohn ab dem ersten Tag des vierten Monats gezahlt werden.
Für Absolventen-/Graduiertenpraktika: Der Mindestlohn muss ab dem ersten Tag des Praktikums gezahlt werden.