Untersuchungskommission wissenschaftliches Fehlverhalten

Die Untersuchungskommission wissenschaftliches Fehlverhalten ist für Vorwürfe und Fälle möglichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zuständig

Die Untersuchungskommission wissenschaftliches Fehlverhalten ist für Vorwürfe und Fälle möglichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zuständig. Sie ist eine interne Einrichtung der Universität Konstanz zur Ermittlung von Sachverhalten.

Sie wird tätig, wenn:

  1. Hinweise oder ein konkreter Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten unmittelbar an sie oder eines ihrer Mitglieder gerichtet werden oder 
  2. ein Mitglied oder die Ombudsperson dies beantragten. Hinweise oder ein konkreter Verdacht können beispielsweise von anderen Einrichtungen der Universität oder jeder Person an die Kommission herangetragen werden.

Die Kommission klärt dann den Sachverhalt entsprechend ihrer Möglichkeiten auf und berichtet dem Rektor. Das jeweilige Verfahren bestimmt die Kommission nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Kommission wahrt die Vertraulichkeit und das Gehör Betroffener. Betroffene können, ebenso wie der Informierende bei Gegenäußerungen, verlangen, persönlich angehört zu werden. Das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen.

Mit Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis, deren möglichen Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit oder damit verbundenen Konfliktfällen können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Konstanz auch an die Ombudsperson wenden.

Weitere Informationen und Empfehlungen zur Wissenschaftlichen Integrität, Ombudsverfahren und Verfahren im Falle von wissenschaftlichem Fehlverhalten bieten die DFG, die Hochschulrektorenkonferenz sowie der Wissenschaftsrat an.