Ombudspersonen für die Promotion
Die Ombudspersonen in Promotionsangelegenheiten sind eine unabhängige und neutrale Beratungs-, Vermittlungs- und Unterszützungseinrichtung der Universität Konstanz.
Sie stehen allen DoktorandInnen und deren BetreuerInnen zur Verfügung. Diese können sich unmittelbar und unabhängig von der eigenen Sektionszugehörigkeit an eine der Ombudspersonen wenden, wenn Probleme und Konflikte im Betreuungsverhältnis bestehen oder die gemeinsame Betreuungsvereinbarung nicht eingehalten wird. Wenn die Beteiligten selbst keine einvernehmliche Lösung finden, können sie sich individuell oder gemeinsam mit der Bitte um Beratung oder auch Vermittlung an eine der Ombudspersonen wenden. Ziel ist eine konstruktive und sachorientierte Konfliktlösung.
Die Ombudspersonen behandeln alle Anliegen, Beratungen und Gespräche grundsätzlich vertraulich. Die Gewährleistung der Vertraulichkeit dient dem Schutz aller involvierten Personen und sie gilt auch über den Abschluss eines Falles hinaus.
Die Grundlagen und Vorgehensweisen der Ombudspersonen sind geregelt in:
Die Zuständigkeiten anderer Stellen bleiben von der Tätigkeit der Ombudspersonen in Promotionsangelegenheiten unberührt. Bei Fragen und Anliegen guter wissenschaftlicher Praxis, deren mögliche Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit oder damit verbundenen Konfliktfällen wenden Sie sich an Ombudsperson für die Wissenschaft oder die Kommission für Verantwortung in der Wissenschaft.
Weiterführende Informationen und Empfehlungen zu den Ombudspersonen für Promotionsangelegenheiten bietet die Hochschlrektorenkonferenz und das baden-württembergische Wissenschaftsministerium.