Promotion

Durch die Promotion wird die Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit nachgewiesen. Neben der ordentlichen Promotion mit abschließender mündlicher Prüfung bietet die Universität Konstanz Promotionsstudiengänge an. Dort werden spezifischen Lehrveranstaltungen angeboten, in denen promotionsbegleitend Studien- bzw. Prüfungsleistungen zu erbringen sind. Gemäß den fachspezifischen Regelungen verleiht die Universität Konstanz den nachfolgenden akademischen Grad:

  • Doktor der Naturwissenschaften: Doctor rerum naturalium (Dr.rer.nat.)
  • Doktor der Sozialwissenschaften: Doctor rerum socialium (Dr.rer.soc.)
  • Doktor der Wirtschaftswissenschaften oder der Politik- und Verwaltungswissenschaft: Doctor rerum politicarum (Dr.rer.pol.)
  • Doktor der Rechtswissenschaft: Doctor juris (Dr.jur.)
  • Doktor der Philosophie: Doctor philosophiae (Dr.phil.)
  • Doktor der Ingenieurwissenschaften (Dr.ing.)
  • oder eines „Doctor of Philosophy” (Ph.D.)
  • Die Universität Konstanz kann die genannten Doktorgrade auch ehrenhalber (honoris causa, h.c.) verleihen.

Promotionsordnung bzw. der Studien- und Prüfungsordnungen für Promotionsstudiengänge

Hier können Sie die Promotionsordnung im PDF-Format (Adobe Acrobat Reader wird benötigt) downloaden.

 

Promotionsordnung der Universität Konstanz G 1.0
(in der Fassung vom 22. Juni 2015 einschl. aller Änderungen bis zum 5. März 2024)

Promotionsordnung der Universität Konstanz G 1.0
(in der Fassung vom 22. Juni 2015 einschl. aller Änderungen bis zum 15. Juli 2021)

General Doctoral Regulations of the University of Konstanz (English version)
(as of 22 June 2015 with amendments from 24 July 2018, 20 January 2020 and 25 September 2020)

General Doctoral Regulations of the University of Konstanz (English version)
(as of 22 June 2015 with amendments from 24 July 2018 and 20 January 2020)

Studien- und Prüfungsordnung für die Promotionsstudiengänge der Geisteswissenschaftlichen Sektion G2.0
(in der Fassung vom 10. September 2008 einschließlich aller Änderungen bis zum 18. Dezember 2020)

Studien- und Prüfungsordnung für den Promotionsstudiengang Politik- und Verwaltungswissenschaft / Politics and Public Administration G3.0
(in der Fassung vom 18. März 2014; diese Fassung gilt für Promovierende, die ab dem 1. März 2014 angenommen werden. Promovierende, die vor dem 1. März 2014 angenommen wurden, setzen ihr Studium nach den bislang für sie geltenden Regelungen fort.)

Studien- und Prüfungsordnung für den Promotionsstudiengang Quantitative Ökonomik und Finanzwirtschaft G4.0
(in der Fassung vom 1. März 2018; diese Prüfungsordnung gilt für DoktorandInnen mit Studienbeginn ab WS 2018/19 sowie auf Antrag auch für DoktorandInnen mit früherem Studienbeginn)

Studien- und Prüfungsordnung für das Promotionsprogramm Quantitative Ökonomik und Finanzwirtschaft G4.0
(in der Fassung vom 11. August 2005)

Studien- und Prüfungsordnung für den Promotionsstudiengang Klinische Psychologie, Neuropsychologie und Psychotherapie G5.0
(in der Fassung vom 2. Oktober 2013)

Studien- und Prüfungsordnung für den Promotionsstudiengang im Rahmen der Graduiertenschule Entscheidungswissenschaften („Graduate School of Decision Sciences“) G6.0
(in der Fassung vom 22. September 2014) 

Studien- und Prüfungsordnung für den Promotionsstudiengang im Rahmen der Graduiertenschule der Sozial- und Verhaltenswissenschaften („Graduate School of the Social and Behavioural Sciences (GSBS))“ G7.0
(in der Fassung vom 11. März 2021 und der Änderung vom 2. März 2022)

Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass jeweils nur die neuesten Versionen der Promotionsordnung bzw. der Studien- und Prüfungsordnungen für Promotionsstudiengänge einschließlich der aktuellsten Änderungen aufgeführt sind. Alte Versionen sind im Archiv einsehbar. In speziellen Angelegenheiten, die Ihre Promotion betreffen, wenden Sie sich bitte entweder an die zuständigen Fachbereiche oder an die zuständige Mitarbeiterin des Zentralen Prüfungsamtes.