Datenschutzbeauftragter der Universität Konstanz

Die externe, behördliche Datenschutzbeauftragte der Universität Konstanz nach Art. 37 ff. DS-GVO wird als gesetzliche Funktionsträgerin tätig. Die Datenschutzbeauftragte nimmt die Aufgaben nach Art. 39 DS-GVO wahr. Unter anderem berät und unterrichtet sie das Rektorat und die Beschäftigten hinsichtlich ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten, überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen und kommuniziert mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Das Sachgebiet Datenschutz in der Abteilung Recht führt das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und berät das Rektorat und die Beschäftigten in Zusammenarbeit mit der Datenschutzbeauftragten und der IT-Sicherheit.