Senat

Gemeinsam entscheiden

Der Senat ist mit den grundsätzlichen Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung betraut, häufig in Kooperation mit anderen Organen der Hochschule wie Sektionsräten, Rektorat oder Universitätsrat. Ihm gehören neben den Mitgliedern des Rektorats auch neun HochschullehrerInnen, drei akademische MitarbeiterInnen, vier Studierende und drei nichtwissenschaftliche MitarbeiterInnen an. Der Senat bestätigt zum Beispiel die Wahl des Rektors bzw. der Rektorin und des Kanzlers bzw. der Kanzlerin. Außerdem gibt der Senat Stellungnahmen zu Struktur- und Entwicklungsplänen ab.