Interessensvertretungen und Ansprechpersonen

1. Personalrat

Der Personalrat ist ein von den Beschäftigten auf fünf Jahre gewähltes Gremium, das sich aus Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen zusammensetzt. Der Personalrat vertritt alle Beschäftigten der Dienststelle (§ 4 Landespersonalvertretungsgesetz, LPVG) mit Ausnahme von Professor*innen (§ 99 LPVG).

Seine Aufgabe besteht darin, sich für die Rechte und Interessen der Beschäftigten einzusetzen. Hierzu gehört, über die Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge zu wachen sowie darüber hinaus eigene Vorschläge zur Gestaltung des Arbeitsplatzes Universität zu unterbreiten. Dies betrifft z.B. Fragen der Einstellung und Eingruppierung des Arbeitsschutzes und der Gestaltung des Arbeitsplatzes und vieles andere mehr.

Kontakt und Infos:
Raum G 402
Winfried Schaden (Vorsitzender)
+49 7531 88-3939,
Giovanni D’Imperio (stv. Vorsitzender)
+49 7531 88-3556,
personalrat@uni-konstanz.de

2. Schwerbehindertenvertretung

Der Universität Konstanz ist es ein wichtiges Anliegen, dass ihre Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung möglichst barrierefrei ihrer Arbeit nachgehen können. Dafür setzen sich die Schwerbehindertenvertretung und die Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers ein:

a) Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung wird mit zwei Stellvertretungen alle vier Jahre von den Beschäftigten mit Schwerbehinderung gewählt. Ihre Aufgabe ist es, die Eingliederung von schwerbehinderten Bewerber*innen zu fördern, die Interessen der im Betrieb beschäftigten Schwerbehinderten zu vertreten und sie zu beraten.

Kontakt und Infos:
Tobias Neumann
Schwerbehindertenvertreter
+49 7531 88-4016
sbv@uni-konstanz.de

b) Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers
Die Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers unterstützt Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung und ihre Vorgesetzten bei Fragen zu Themen wie z.B. zusätzliche Urlaubstage, Finanzierung von Arbeitshilfen oder Arbeitsassistenzen etc.

Kontakt und Infos:
Christine Aicheler
Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers
+49 7531 88-2054
christine.aicheler@uni-konstanz.de

3. Beauftragte für Chancengleichheit

Im Rahmen des Gleichstellungsplans hat sich die Universität dazu verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, bestehende Nachteile für Frauen zu beseitigen, Diskriminierungen zu verhindern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Dies gilt für die Wissenschaft und den wissenschaftsunterstützenden Dienst.

Im wissenschaftsunterstützenden Dienst setzt sich die Chancengleichheitsstelle für diese Belange ein. Sie wird von den wissenschaftsunterstützenden Mitarbeiterinnen auf fünf Jahre gewählt. Ihre Aufgaben sind:

  • Unterstützung der Dienststellenleitung bei der Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes (ChancenG)
  • Überwachung der Einhaltung der maßgeblichen Gesetze (bei Stellenausschreibungen, Einstellungen, Teilzeitverträgen etc.)
  • Teilnahme an der Personalauswahl im wissenschaftsunterstützenden Bereich
  • Beratung von Frauen und Männern zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z.B. Beurlaubung, Kinderbetreuung, Elternzeit, Teilzeit, Pflege von Angehörigen)

Kontakt und Infos:
Inés Eckerle
Beauftragte für Chancengleichheit
+49 7531 88-4747
chancengleichheit@uni-konstanz.de

4. Referat für Gleichstellung, Familienförderung und Diversity

In der Wissenschaft ist die Gleichstellungsbeauftragte formal für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständig. Sie wird jährlich vom Gleichstellungsrat der Universität gewählt. Das Referat für Gleichstellung, Familienförderung und Diversity unterstützt sie dabei. Zu den Aufgaben zählen:

  • Geschlechtergerechte Organisationsentwicklung (z.B. Geschlechtergerechte Berufungsverfahren, Aktive Rekrutierung, Gleichstellung in der Exzellenzstrategie)
  • Beratung zur Vereinbarkeit von Studium und Familie
  • Beratung zur Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie
  • Mentoring und Förderung von Wissenschaftler*innen
  • Diversity-gerechte Organisationsentwicklung in Lehre, Forschung und Beratung
  • Beratung und Angebote für alle Universitätsmitglieder in besonderen Lebenslagen

Kontakt und Infos:
Marion Woelki
Leiterin des Referats für Gleichstellung, Familienförderung und Diversity
+49 7531 88-3055
sekretariat-rgf@uni-konstanz.de

5. Beratung und Hilfe bei Konflikten und Diskriminierungen

Überall dort, wo Menschen zusammenkommen und zusammenarbeiten, können Probleme, Konflikte oder sogar Formen der Belästigung und Diskriminierung aufkommen. Die Universität lässt Betroffene dabei nicht allein und bietet ihren Mitgliedern Informationen, Beratung und Unterstützung beim Umgang mit belastenden Situationen an.

Ein Wegweiser unterstützt Sie dabei, die richtige Anlaufstelle für Ihr Anliegen zu finden. Alle Beratungsinstitutionen behandeln alle Anliegen und Gespräche vertraulich.

6. Beratungsstelle bei sexueller Belästigung, sexualisierter Diskriminierung und Gewalt

Mit ihrer Richtlinie gegen Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt hat sich die Universität klar gegen Übergriffe jeglicher Art positioniert. Mit den beiden Ansprechpersonen für Fragen zu sexueller Belästigung hat die Universität eine zentrale Anlaufstelle für alle Universitätsmitglieder geschaffen. Betroffene können hier in einem geschützten Rahmen mit einer weiblichen oder männlichen Ansprechperson über das Geschehene sprechen und gemeinsam eine Lösung finden.

Darüber hinaus können sich Betroffene an alle Personen mit Personalverantwortung sowie mit Lehr- oder Ausbildungsfunktion wenden, wenn sie sexuell belästigt werden. In Notfällen und außerhalb der üblichen Arbeitszeit ist die Leitwarte erreichbar (+49 7531 88-2222). Zudem können sich Betroffene auch an die Personalleitung (+49 7531 88-2366) wenden.

Kontakt und Infos:
Inés Eckerle und Werner Palz
Ansprechpersonen bei Fragen zu sexueller Belästigung
+49 7531 88-4747 und +49 7531 88-4274
campussicherheit@uni-konstanz.de   

7. Ansprechpersonen bei Sachbeschädigungen und Diebstählen

Werden Fälle von Sachbeschädigungen oder Diebstählen beobachtet oder festgestellt, ist die Abteilung Facility Management zu informieren.

Kontakt und Infos:
Philipp Gehrmann
Leiter Gebäudeservices
+49 7531 88-4252
philipp.gehrmann@uni-konstanz.de

Außerhalb der üblichen Arbeitszeit oder falls Herr Gehrmann nicht erreichbar ist, wenden Sie sich bitte an den i-Punkt (+49 7531 88-2699).

8. Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie Anlaufstelle bei Körperverletzungen und Gewaltdelikten

Bei Diskriminierungen nach dem AGG sowie bei Körperverletzungen und Gewaltdelikten können Sie sich ans Justitiariat wenden.

Kontakt und Infos:
Elke Braun
Justitiarin
+49 7531 88-3549
elke.braun@uni-konstanz.de

Treten Diskriminierungen, Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten auf, wenden Sie sich bitte an den i-Punkt: +49 7531 88-2699.

Weitere Anlaufstellen bei Problemen, Konflikten und Diskriminierungen finden Sie unter hier.