Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz, Erste Hilfe

1. Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (AGU)

Die Sicherheitsfachkräfte und die Betriebsärztin beraten die Universitätsleitung sowie andere Universitätsangehörige, die im Rahmen ihrer Führungsverantwortung Aufgaben zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz wahrnehmen. Sie erarbeiten gemeinsam mit den Verantwortlichen Lösungsvorschläge, die zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten beitragen. Ziel ist es, möglichst allen Beschäftigten gesundheitsgerechte, belastungsfreie und ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.

Ihre Beratungsschwerpunkte sind u.a.:

  • Sicherstellung eines baulichen und organisatorischen Brandschutzes
  • Einrichtung sicherer, menschengerechter Arbeitsplätze
  • Bereitstellung sicherer Anlagen und Betriebsmittel
  • Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzkleidung
  • ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen, damit diese möglichst frei von Belastungen durch Gefahr-/Biostoffe sind.
  • Bereitstellung von Unterlagen, Vorlagen etc. zur rechtssicheren Arbeitsschutzorganisation.

Psychische Belastung am Arbeitsplatz
Seit einiger Zeit rückt auch an der Universität Konstanz das Themenfeld psychische Belastung deutlicher in den Beratungsalltag. Es ist (Pflicht-)Bestandteil der ganzheitlichen Betrachtung des Arbeitsumfeldes der Beschäftigten. Die Beratung erfolgt durch persönliche Gespräche vor Ort und durch die Bereitstellung von Dokumenten wie z.B. Muster zur Gefährdungsbeurteilung, Musterbetriebsanweisungen, Unterweisungsmaterial etc. Alle Informationen und Materialien sind auf der Homepage der Arbeitssicherheit zu finden.

Kontakt und Infos:
Wolfgang Hellstern
Leitender Sicherheitsingenieur
+49 7531 88-3033
arbeitssicherheit@uni-konstanz.de

Dr. Birgit Martens
Betriebsärztin
+49 7531 88-2668
betriebsarzt@uni-konstanz.de

2. Arbeitsmedizinische Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge

Für Bedienstete der Universität Konstanz, die bestimmten Belastungen, Beanspruchungen oder bestimmten Stoffen ausgesetzt sind, ist die arbeitsmedizinische Vorsorge Beschäftigungsvoraussetzung. Andere wiederum, z.B. Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen, haben die Möglichkeit, eine Angebotsvorsorge in Anspruch zu nehmen (z.B. bzgl. Bildschirmarbeitsbrillen). Pflicht- und Angebotsvorsorge sind durch die jeweiligen Vorgesetzten in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Die in Frage kommenden Beschäftigten sind der Personalabteilung zu melden. Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird von der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt auf Kosten der Universität durchgeführt.

Terminvereinbarung für die arbeitsmedizinische Vorsorge:

Renate Steckenreiter
Assistenz Betriebsärztlicher Dienst
+49 7531 88-3191
assistenz-betriebsarzt@uni-konstanz.de

Bitte geben Sie Name, Vorname, Geburtsdatum, Amts-/Dienstbezeichnung, Uni-Personalnummer, Telefon, Fachbereich/Lehrstuhl/Arbeitsgruppe und Diensteintritt an.

3. Notfall und Erste Hilfe, interne Notfallabwicklung

Bei Feuer

  • Brandmelder betätigen oder
  • Falls kein Brandmelder gefunden wird: Notrufnummer 0-112 wählen und in jedem Fall unverzüglich
  • Internen Hausnotruf 2222 wählen

Bei Unfällen

  • Informieren Sie unverzüglich den internen Hausnotruf 2222
  • Bei offensichtlich schweren Verletzungen können Sie auch unmittelbar die Notrufnummer 0-112 anrufen.
  • Daneben informieren Sie unverzüglich über die 2222 die interne Rettungskette.

Notruf-Meldeschema

  • Wo ist es geschehen?
  • Wer meldet?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte?
  • Welche Verletzungen/Erkrankung/Bewusstlosigkeit?
  • Warten Sie auf Rückfragen der Leitwarte!

Ersthelfer*innen

Bei kleinen Verletzungen ist die/der nächstgelegene Ersthelfer*in aus dem jeweiligen Arbeitsbereich zu verständigen. Sie leisten Erste Hilfe und überbrücken bei lebensbedrohlichen Zuständen die Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes.

Notfalleinrichtungen

Notfalleinrichtungen wie Haustelefone, Verbandskästen, Tragen, Wolldecken, Rettungstücher, Feuerlöscher, Löschdecken usw. befinden sich in der Regel in der Nähe der Aufzüge und Treppenhäuser.

4. Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung gibt Verhaltensregeln für den vorbeugenden Brandschutz und den Brandfall. Alle Mitglieder der Universität sind verpflichtet, die Brandschutzordnung zur Kenntnis zu nehmen und sie zu befolgen.

Die Brandschutzordnung ist unter Arbeitssicherheit/ Brandschutz einsehbar bzw. beim Bereich Arbeitssicherheit erhältlich. Siehe auch Merkblatt „Verhalten im Brandfall“.

5. Innenraumbelastung an der Universität Konstanz

Um eine Faserfreisetzung aus Wandelementen, insbesondere an den älteren Systemtrennwänden, zu vermeiden, ist es unabdingbar, dass mechanische Arbeiten wie Anbohren, Nageln, Sägen etc. an allen Wänden bzw. auch das Bekleben von Wänden, die durch Glasfasertapeten oder Anstrich geschützt sind, unterbleiben.

Hier können Sie zu Ihrem Schutz einen wirksamen Beitrag leisten. Unabwendbare Arbeiten an solchen Wänden dürfen nur von autorisierten Personen unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen erfolgen.

6. Arbeitsplätze

Wer Arbeitsplätze einrichtet, verändert oder betreibt, muss die entsprechenden Arbeitsschutzvorschriften beachten. Die Verantwortlichen sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Informationen und Beurteilungsbögen sind auf der Homepage der Arbeitssicherheit zu finden. Daneben ist jede*r Einzelne verpflichtet, bei der Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit die geltenden Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften einzuhalten.