Förderprogramme zur internationalen Hochschulzusammenarbeit

Den richtigen Geldgeber für internationale Hochschulpartnerschaften finden

Sie sind auf der Suche nach einer Finanzierung um eine Internationale Partnerschaft auszubauen? Sie suchen nach Fördermitteln für Auslandsaufenthalte, Gastdozenturen oder Internationale Arbeitsgruppen in Europa oder weltweit?

Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen, die Zuschüsse für internationale Kooperations- und Austauschprogramme (z.B. DAAD) bereitstellen. Einige Beispiele sind das Erasmus-Programm der Europäischen Union und das DAAD-Programm in Deutschland. Gern ist Ihnen das Team des International Office bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung behilflich.

Hier eine individuelle Antragsberatung anfragen.

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert den internationalen Austausch von Studierenden und Forschenden. Das Angebot reicht von Kongressreisen ins Ausland über Forschungsaufenthalte bis zu Gastdozenturen. Der DAAD fördert sowohl Deutsche, die ins Ausland gehen, als auch ausländische Forschende, die nach Deutschland kommen. Darüber hinaus fördert der DAAD internationale Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Personalmobilitäten aller Hochschulmitarbeitenden. 

Bei den hier aufgelisteten Förderangeboten/-programmen handelt es sich lediglich um eine Auswahl. Das jeweils vollständige aktuelle Förderangebot des DAAD finden Sie hier.

Partnerschaften

Fact Finding Missions

Förderzweck: Vorbereitung einer längerfristig angelegten und vertraglich gebundenen Kooperation zwischen deutschen Hochschulen und Hochschulen in Entwicklungsländern auf Fachbereichs- bzw. Institutsebene, die auf eine Strukturverbesserung an den Partnerhochschulen ausgerichtet ist. Zur Ausschreibung

Förderfähige Maßnahmen: Anbahnungsreisen von Fachdelegationen deutscher Hochschulen zur Kontaktaufnahme mit möglichen ausländischen Kooperationspartnern in Entwicklungsländern. Zur intensiveren Vorbereitung eines Kooperationsvorhabens und Klärung der Partnerstruktur können im Anschluss an die Reise der deutschen Seite auch Reisen der ausländischen Partner nach Deutschland gefördert werden.

Nicht förderfähig sind: Reisen einzelner Personen, Reisen von Studierenden und Nicht-Hochschulangehörigen, Repräsentationsreisen ohne fachlichen Bezug und Exkursionen, Forschungsreisen oder Reisen zur Anbahnung einer reinen Forschungskooperation, Vorhaben, die bereits von anderen Einrichtungen gefördert werden, Anträge mit einem Fördervolumen unter 3.500 Euro

Max. Zuwendungshöhe: 15.000 Euro bei Reisedauer von max. 14 Tagen; 20.000 Euro bei Reisedauer von max. 21 Tagen (inkl. Gegenbesuch oder Reisen in mehrere benachbarte Länder)

Förderzeitraum: beginnt frühestens ab 01.05.2024 und endet spätestens am 31.12.2024.

Stichtag für Anträge: 23.02.2024

Ta'ziz Partnerschaften für Demokratie

Förderzweck: Anbahnungsreisen oder Fact Finding Missions sowie Austausch von Studierenden, Lehrenden und Hochschulpersonal im Rahmen einer Kurzmaßnahme zur Initiierung und Konsolidierung von Kooperationen und Wissensaustausch zwischen Hochschulpartnern und zivilgesellschaftlichen Akteuren aus u.a. den Schwerpunktländern mit Deutschland in den Bereichen Lehre, Forschung, Hochschulmanagement und/oder Transfer.

Weitere Ziele sind der (über-) fachliche und/ oder administrative Kompetenzerwerb von Studierenden, Lehrenden, (Nachwuchs-) Wissenschaftler:innen und/oder Hochschulmanagementpersonal und die Umsetzung von Konzepten und/oder (Wissens-) Produkten für Lehre, Forschung und/oder Reformprozesse im Bereich Hochschulmanagement, die dem lokalen Kontext und dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Zur Ausschreibung

Zielländer: MENA-Region (Middle East & North Africa) vorrangig Tunesien, Sudan, Libanon und Irak; sowie auch Ägypten, Algerien, Jemen, Jordanien, Libyen und Marokko

Förderzeitraum: 01.03 bzw. 01.09. – 31.12.2024

Stichtag für Anträge:
30.11.2023 für Maßnahmen zwischen dem 01.03. – 31.12.2024
31.05.2024 für Maßnahmen zwischen dem 01.09. – 31.12.2024

SDG Partnerschaften

Förderzweck: Mittel zur Planung, Entwicklung und Durchführung einer Hochschulpartnerschaften deutscher Hochschulen mit Hochschulen in Entwicklungs- und Schwellenländern im Sinne der Agenda 2023: SDG-relevante Forschung, Öffentlichkeitarbeit, Überarbeitung von Lehr-/-/Lernmaterialien, Durchführung von Veranstaltungen, Fort- und Weiterbildungen sowie projektbezogene Aufenthalte, Öffentlichkeitarbeit. Zur Ausschreibung

Zuwendungshöhe: max. 300.000 € für 4-jährige Projekte

Förderzeitraum: 2025 - 2028

Stichtag für Anträge: 28.06.2024

Germanistische Institutspartnerschaften

Förderzweck: Lehraufenthalte von Hochschullehrenden am Partnerinstitut und in Deutschland zur Stärkung der Germanistik, Studienaufenthalte und Tutorentätigkeiten von deutschen Studierenden/Graduierten am Partnerinstitut, Forschungsaufenthalte von Promovierenden, Workshops an Partnerhochschulen im Ausland, Regionale Vernetzungsaktivitäten, germanistische Doktorandenschulen an Partnerinstituten im Ausland. Programm steht besonders der Fachrichtung Germanistik (Literatur-, Kultur- und Sprachwissenschaft und Deutsch als Fremdsprache) offen. Zur Ausschreibung

­Zuwendungshöhe: jährlich bis zu 50.000 € bzw. 75.000 € für 1-3-jährige Projekte mit einer bzw. mehr als einer ausländischen Hochschule.

Förderzeitraum: 2025 - 2027

Stichtag für Anträge: 12.08.2024

Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften

Förderzweck: Mittel für einen beidseitigen Studierenden- und Lehrendenaustausch zwischen Fachbereichen zur (A) Etablierung und Fortführung einer internationalen Studien- und Ausbildungspartnerschaft sowie (B) Förderung hochqualifizierter Studierender. Zur Ausschreibung

Förderfähige Maßnahmen: Mobilität und der Aufenthalt von Studierenden (für max. 10 Monate) und Lehrenden (i.d.R. min. 2 Wochen – max. 3 Monaten), Betreuungsmaßnahmen, Arbeitstreffen, Vorbereitungskurse in Deutschland sowie Alumnimaßnahmen.

Mobilitätsgruppen: Bachelorstudierende, Masterstudierende, Wissenschaftler:innen, Professor:innen aller Fachrichtungen

Zielländer: Alle außer Erasmus-Programmländer. Ausgeschlossen sind damit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Nordmazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern.

Antragsvoraussetzung: Fachbezogener Kooperationsvertrag mit Vereinbarungen zur Regelung der Studiengebühren und Anerkennung von Prüfungsleistungen

Zuwendungshöhe: keine Deckelung für Mobilitätsstipendien, max 7.500 € pro Hochschuljahr für für Personal- und Sachmitteln im Inland sowie Honoraren

Förderzeitraum: 2024 - 2027 | Förderdauer: 2 Jahre bei Erstantrag, 4 Jahre bei Folgeantrag

Stichtag für Anträge: 16.10.2023
 

Integrierte internationale Studiengänge mit Doppelabschluss

Förderzweck: Mittel für die Entwicklung und Umsetzung eines internationalen Studiengangs für Gruppen von hoch qualifizierten deutschen und ausländischen Studierenden, die wechselweise an der deutschen sowie an der/den ausländischen Partnerhochschule/n studieren und beide nationale Abschlüsse erlangen (Joint Degree oder Double Degree). Zur Ausschreibung

Förderfähige Maßnahmen: Entwicklung, Durchführung und Verstetigung eines grundständigen oder weiterführenden Doppelabschlussstudiengangs mit bis zu 5 Partnerhochschulen, Auf- und Ausbau internationaler Strukturen an der deutschen Hochschule, Mobilität von Gastdozierenden (min. 2 Wochen - max. 3 Monate) sowie Studierenden (Stipendien für max. 10 Monate) der deutschen Hochschule. Ein PhD-Programm kann nicht gefördert werden.

Mobilitätsgruppen: Bachelorstudierende, Masterstudierende, Professor:innen, Lehrende, Administrator:innen aller Fachrichtungen

Zielländer: Alle außer Russland, Belarus, sowie Frankreich (alternative Förderung über die DFH).

Antragsvoraussetzung: Fachbezogene Kooperationsvereinbarung bzw. Absichtserklärung, Entwurf eines curricularen Studiengangskonzepts

Zuwendungshöhe:
- Vorbereitungsphase: max. 10.000 €/Förderjahr und Partner (max. 6)
- Förderphase: max. 25.000 € für Personal, Honorar, Sachmittel Inland; keine Höchstsumme für Mobilitätsstipendien
- Anschlussförderung: max. 7.500 € für Personal, Honorar, Sachmittel Inland; keine Höchstsumme für Mobilitätsstipendien

Förderzeitraum: ab 2024 - max. 2028 | Förderdauer: 1 Jahr für Vorbereitungsphase, 2+2+4 Jahre bei Förderphase, 4 Jahre bei Anschlussförderung

Stichtag für Anträge: 16.10.2023
 

Anbahnung von Forschungsprojekten & Wissenschaftskommunikation

Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs

Förderzweck: Mobilität und Kurzzeitaufenthalte von Projektteilnehmenden zur Initiierung oder Intensivierung einer binationalen Forschungsaktivität zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule/Forschungseinrichtung. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen. Zur Ausschreibung

Mobilitätsgruppen: Graduierte (Masteranden und Master), Doktoranden, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrende

Zuwendungsvoraussetzungen:
- Die Antragstellung erfolgt durch ein/e promovierte/n Wissenschaftler:in, welche/r eine Forschungsgruppe mit Nachwuchswissenschaftler:innen an einer dt. Hochschule leitet.
- Der ausländische Partner muss i.d.R. parallel einen korrespondierenden Antrag auf Förderung beim ausländ. Kooperationspartner des DAAD einreichen.
- Die projektgebundene Zusammenarbeit in der Forschung von dt. und ausländ. Forscherteams, die auf Augenhöhe gemeinsam ein hochaktuelles Thema bearbeiten und sich in ihren jeweiligen Expertisen ergänzen, so dass die binationale Zusammenarbeit zu einem Wissenstransfer führt und für beide Seiten einen Mehrwert darstellt (z.B. internationale Publikationen, Folgeanträge).
- Ein Kooperationsvertrag und eine Befürwortung der Hochschulleitung sind nicht notwendig. 

Förderfähige Maßnahmen: Internationale Mobilitätskosten (Reise, Aufenthalt) für Forschungsaufenthalte (min. 3 bzw. 7 -  max. 30 bzw. 50 Tage pro Aufenthalt) beim Kooperationspartner

Förderzeitraum: 01.01.2025 - 31.12.2027 | Förderdauer: max. 24 Monate

Zuwendungshöhe: 7.500 bis 18.000 € pro Jahr je nach Zielland

Frist nach Zielland:
20.05.2024 | Brasilien
30.05.2024 | Ägypten
04.06.2024 | Kanada, USA
06.06.2024 | Kolumbien, Taiwan
12.06.2024 | Korea
19.06.2024 | Australien
20.06.2024 | Argentinien, Hongkong
28.06.2024 | Kroatien, Neuseeland, Polen, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn
03.07.2024 | Frankreich

Forschungsaufenthalte im Ausland für Promovierende

Förderzweck: Forschungsaufenthalte im Ausland (alle Zielländer) während der Promotion in Deutschland. Zur Ausschreibung.

Zielgruppe: Promovierende dt. Hochschulen ansässig in Deutschland

Förderfähige Maßnahmen: gefördert wird den Auslandsaufenthalt an einer Institution im Zielland (Hochschulen, außeruniversitäte Forschungseinrichtungen). Bei Feldforschung und Archivaufenthalte auch ohne Anbindung an eine Institution im Gastland. Flexible Aufteilung des Auslandsaufenthaltes ist möglich (z.B.mehrere Länder/Zeitabschnitte)

Förderdauer: 1-12 Monate; zweimalige Förderung bis maximal 18 Monate während der Promotion möglich

Stipendienleistungen je Antrag: monatliche Stipendienrate je nach Gastland, Reisekostenpauschale, Versicherung über den DAAD (Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung), monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten

 * Optionale Zusatzleistungen: Zuschuss zu Studiengebühren (mit Obergrenzen), zu einem Sprachkurs, für Reisen im Gastland, für Familienleistungen sowie bei Behinderung oder chronischer Krankheit

Antragsvoraussetzung: formale Annahme als Doktorand*in an einer dt. Hochschule oder Nachweis der Vergabe des Dissertationsthemas; Aufnahme des Promotionsstudiums zum Bewerbungsschluss nicht länger als drei Jahre (begründeter Ausnahmefälle möglich)ggf. Zusage der ausländischen Gasteinrichtung oder andere Nachweise der Durchführbarkeit.

Bewerbungsunterlagen:  Online-Bewerbungsformular, tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des Promotionsvorhabens, Zeitplan für den Auslandsaufenthalt, Hochschulzeugnisse mit Einzelnoten, Bescheinigung der Hochschule in Deutschland über die formelle Annahme und Betreuung als Doktorand*in; Zusage der ausländischen Gasteinrichtung für Arbeitsplatz und Betreuung bzw. Forschungserlaubnis, Zusammenfassung letzter Abschlussarbeit, Publikationsliste, Sprachnachweis, Empfehlungsschreiben des Betreuenden der Doktorarbeit

Bewerbungssprachen: Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache 

Bewerbungsfristen: drei Bewerbungstermine jährlich; nächster Termin 15. März 2024 mit Auswahltermin im Mai/Juni 2024 und Stipendienantritt ab September 2024; Bewerbung online über das DAAD-Portal

Kongressreisenprogramm

Förderzweck: Aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftler*innen an internationalen wissenschaftlichen Kongressen und Konferenzen. Zur Ausschreibung

Zielgruppen: Doktoranden oder promovierte Wissenschaftler*innen (beschäftigt an einer dt. Hochschule und in Deutschland ansässig; Staatsbürgerschaft ist nicht relevant)

Förderfähige Maßnahmen: Präsentation eines Posters oder Vortrags; Konzeption und Leitung eines Panels mit eigenem Vortrag. Mögliche Zusatzleistungen: Tätigkeit als Diskutant oder Moderator im Rahmen von Gesprächsrunden oder Podiumsdiskussionen

Nicht förderfähig sind: Vorträge außerhalb von Konferenzen und Kongressen (siehe DAAD Vortragsreisenprogramm), Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Kursen, Seminare, Sommer-/Winterschulen), Tätigkeiten als Dozent (Tutorials, Seminare, Sommer-/Winterschulen)

Stipendienleistungen je Antrag: Pauschale Zuschüsse zu Reise-, Aufenthaltskosten und Tagungsgebühren

Antragsvoraussetzung:
- Veranstalter laden mit einem Aufruf zur Einreichung von Beiträgen ein. Damit haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich zur Teilnahme anzumelden. Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst individuell eingeladen werden.
- Antragstellung durch Teilnehmer*in selbst (keine Gruppenförderung); max. eine Bewerbung pro Kongress.
- Jährliche Förderung während der Promotion und ersten 5 Jahren nach der Promotion. Danach ist eine Förderung in jedem zweiten Kalenderjahr möglich. Sperrfrist gilt auch für das Vortragsreisenprogramm.
- Anderweitige Drittmittel – falls verfügbar - sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Zuwendungshöhe (für 2023):
- Für Präsenz-Teilnahme: Reisekostenpauschale, Aufenthaltspauschale, 300 € Sachkostenpauschale (für Teilnahmegebühren, Posterprints, Visagebühren, Abstract-Gebühren)
- Für Online-Teilnahmen: Teilnahme- bzw. Registrierungsgebühr (außer Nachmeldegebühr), Mitgliedsbeitrag für max. 1 Jahr, Abstract-Gebühren (max. 1 Abstract)

Zuwendungshöhe (für 2024):
- Für Präsenz-Teilnahme: Reisedistanz-abhängige Förderung
- Für Online-Teilnahmen: wie in 2023, bis zu drei Mal pro Kalenderjahr (auch dann, wenn Sie im gleichen Kalenderjahr eine Förderung für eine Präsenz-Teilnahme erhalten)

Auszahlung bei Bewilligung: nicht vor Beginn der Veranstaltung (ca. 4-8 Wochen danach)

Bewerbungsunterlagen: Fragebogen zur Kongressteilnahme, Lebenslauf und Publikationsliste, Abstract, Screenshot/s Kongresshomepage, Beitragsannahme des Kongressveranstalters, letztes akademisches Zeugnis, falls zutreffend Nachweise über Drittmittel, Travel Awards, Stipendien usw.

Bewerbungssprachen: Deutsch und Englisch

Bewerbungsfristen: spätestens 4 Monate (120 Tage) vor Veranstaltungsbeginn

Vortragsreisenprogramm

Förderzweck: Präsentation der eigenen wissenschaftlichen Arbeit im Ausland außerhalb von Kongressen und Konferenzen aufschließlich auf Einladung. Zur Ausschreibung

Zielgruppen: Doktoranden oder promovierte Wissenschaftler*innen (beschäftigt an einer dt. Hochschule und in Deutschland ansässig; Staatsbürgerschaft ist nicht relevant)

Förderfähige Maßnahmen: Wissenschaftlicher Vortrag (als Reisezweck)

Nicht förderfähig sind: Vorträge im Rahmen von Konferenzen und Kongressen (siehe DAAD Kongressreisenprogramm), Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Kursen, Seminare, Sommer-/Winterschulen), Tätigkeiten als Dozent (Tutorials, Seminare, Sommer-/Winterschulen), Reisen zu Ausbildungs- oder Forschungszwecke (Methodenkurse, Laboraufenthalte), Reisen die vorwiegend zur Anbahnung akademischer Beziehungen dienen, Reisen und Exkursionen oder erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit

Stipendienleistungen je Antrag: Reisekostenpauschale als Zuschuss zu den Fahrt- und Flugkosten. Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden nicht übernommen.

Antragsvoraussetzung:
- Nur bei Veranstaltungen ohne öffentlich zugänglichen Aufruf zur Einreichung von Beiträgen oder bei eigenständigen Vorträgen vor größerem Publikum
- Nur individuelle Bewerbung i.d.R. durch Hauptautor*in
- Nur ein Reiseziel pro Bewerbung. Mehrere Reisen im Zielland werden nicht gefördert.
- Anderweitige Finanzierung für Flug- und Fahrtkosten – falls verfügbar – ist vorrangig in Anspruch zu nehmen.
- Jährliche Förderung während der Promotion und ersten 5 Jahren nach der Promotion. Danach ist eine Förderung in jedem zweiten Kalenderjahr möglich. Sperrfrist gilt auch für die Programmlinie Kongressreisen.

Zuwendungshöhe (für 2023): Reisekostenpauschale; (für 2024): Reisedistanz-abhängige Förderung

Auszahlung bei Bewilligung: nicht vor Antritt der Reise (ca. 4-8 Wochen danach)

Bewerbungsunterlagen: Fragebogen zum Vortrag, Lebenslauf und Publikationsliste, Begründung und Motivation, Letztes akademisches Zeugnis, Einladung für Vortragsreisen, falls zutreffend Nachweise über Drittmittel, Reisepreise, Stipendien usw.

Bewerbungssprachen: Deutsch und Englisch

Bewerbungsfristen: spätestens 1 Monat (30 Tage) vor dem Tag des geplanten Vortrags

EU-Programm Erasmus+

Das EU-Programm "Erasmus+" fördert die Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen und Unternehmen in Europa. Es bietet unter anderem finanzielle Unterstützung für den Austausch von Studierenden, Lehrenden und Auszubildenden sowie für die Entwicklung von gemeinsamen Bildungsprojekten.

Anbahnung von Bildungsprojekten

Projektvorbereitungsreisen für Erasmus+ Partnerschaften und Kooperationsprojekte

Förderzweck: Zuschuss zu den Reisekosten für einzelne Mitarbeitende aus deutschen Hochschulen im Rahmen von Anbahnungsreisen (Zur Ausschreibung) für die Vorbereitung von Anträgen in folgenden Erasmus+ Programmlinien:
- Leitaktion 2:  Erasmus Mundus Design Measures (EMDM), Erasmus Mundus Joint Master (EMJM), Kooperationspartnerschaften, Kapazitätsaufbauprojekte im Hochschulbereich (CBHE), Innovationsallianzen, Jean Monnet-Netzwerke (JM), Lehrkräfteakademien (aktuell nicht ausgeschrieben; Vorbereitungsreisen erst bei erneuter Ausschreibung förderfähig), Zukunftsorientierte Projekte
- Leitaktion 3: Politikunterstützung

Mobilitätsgruppen: Hochschullehrende und deren Mitarbeitende, die im Rahmen aktueller oder bevorstehender Aufrufe im Erasmus+ Programm einen Projektantrag einreichen wollen.

Zielländer:
- Zur Vorbereitung von Projekten der E+ Leitaktion 2/3: EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer
- Zur Vorbereitung von Projekten der E+ Leitaktion 2 (EMJM, EMDM, JM): EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer oder nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer (alle Nicht-EU-Mitgliedstaaten weltweit)
- Zur Vorbereitung von Projekten der E+ Leitaktion 2 (CBHE): nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer (= EU-Nachbarschaftsländer (Östliche und Südliche Nachbarschaft, Westlicher Balkan, Russische Föderation), Länder aus Zentralasien, Asien, Lateinamerika und Afrika (abhängig vom jeweiligen Aufruf))

Zuwendungsvoraussetzungen:
- Die antragstellende Hochschule ist im Besitz einer Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung (ECHE) und nimmt am Erasmus+ Programm teil.
- Eine Projektvorbereitungsreise kann nur für eine Person gewährt werden.
- Eine Projektvorbereitungsreise kann auch in mehrere Länder durchgeführt werden.
- Eine Reisekostenpauschale wird nur für ein Land ausgezahlt: Hierfür wird die jeweils höchste Länderpauschale der betroffenen Länder ausgewählt.

Förderzeitraum:
- Die Reise muss spätestens am 30.11. des laufenden Jahres abgeschlossen sein.
- Die Dauer der Vorbereitungsreise ist flexibel bestimmbar.
- Zuschüsse können nur einmal pro Projekt und pro Aufruf gewährt werden.

Zuwendungshöhe: einmalige Reisepauschale, deren Höhe vom Zielland abhängt (Länderliste Reisekostenzuschüsse).

Frist:
- Die Antragstellung ist laufend möglich, muss jedoch vor Reisebeginn durch die NA DAAD bewilligt werden.
- Für einen reibungslosen Ablauf, ist eine Antragstellung ein bis zwei Monate vor Reisebeginn zu empfehlen.
- Die Entscheidung über die Bewilligung der Förderung erfolgt i.d.R. binnen vier Wochen.
- Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Antragstellung:
- Per Post an Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit / DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn

Stiftungen

Eine Vielzahl von Stiftungen fördert Auslandsaufenthalte und Gastdozenturen zu unterschiedlichen Themengebieten.

Hochschulkooperation

Baden-Württemberg Stiftung | BWS Plus - Internationale Hochschul-Kooperationen

Förderzweck: Auf- und Ausbau neuer Beziehungen Baden-württembergischer Hochschulen zu ausländischen Hochschulen oder nachhaltige Intensivierung bereits bestehender Kontakte. Die im Projekt angestoßenen Hochschulbeziehungen sollen nachhaltig - möglichst auch auf Ebene des Studierendenaustauschs - fort­geführt werden. Zur Ausschreibung

Inhalticher Fokus: Innovative Kooperationsprojekte von Hochschulen mit anderen Institutionen weltweit. Keine reinen Forschungsprojekte. Projektideen, die Studierende in allen Phasen ihres Studiums aufgreifen. Vergabe von Stipendien zu gleichen Teile für Studierende aus Baden-Württemberg und dem Ausland auch ohne offizielle Partnerschaftsvereinbarung.

Finanzierung: Stipendien (für Reise- und Lebenshaltungskosten) für einen Studien- od. Forschungsaufenthalt sowie Projektmittel (Personal- und Sachmittel) für erste Kooperationsmaßnahmen (z.B. vorbereitenden Gespräche, Workshops, interkulturelle Trainings, Sprachkurse)

Antragstellung: Baden-württembergische Hochschulen; mehrere Anträge pro Hochschule möglich

Mobilitätsgruppen: Studierende (Bachelor, Master, Promotion), Hochschulmitarbeitende (Lehrpersonal, Verwaltung)

Aufenthaltsdauer: Kurzzeitaufenthalte (<3 Monate) für Workshops, Symposien, Forschungsaufenthalte sowie Stipendienaufenthalte (3-11 Monate):

Zuwendungshöhe: min. 10.000 - max. 50.000 € pro akademisches Jahr, davon max. 60% der Fördersumme für Stipendien

Förderbeginn: Ab Oktober 2024

Förderdauer: 1 - max. 3 Jahre

Einreichfrist: 28.02.2024 (jährlich ausgeschrieben)

Nachwuchsförderung

Volkswagenstiftung | Forschung über Wissenschaft: Sommerschulen und Workshops

Förderzweck: Sommerschule (max. 10 Tage) in Deutschland, auch als Reihe von bis zu drei thematisch aufbauende Veranstaltungen. Eine Einbeziehung internationaler Wissenschaftler:innen als Mitantrag-stellende oder Dozent:innen wird ausdrücklich begrüßt. Zur Ausschreibung

Inhalticher Fokus: Forschung über Wissenschaft als ein interdisziplinäres und methodisch vielfältiges Forschungsfeld stärken und entsprechende Kenntnisse insb. unter Nachwuchswissenschaftler:innen (ab Promotion) in Deutschland auf- und auszubauen.

Veranstaltungsthema: an aktuelle Debatten, Entwicklungen und Herausforderungen der Wissenschaftsforschung anschließend

Finanzierung: Personalmittel für Vorbereitung/Durchführung, Sachmittel für Materialien bis zu 500 € sowie Raummiete, Reisekosten, Aufenthaltskosten für Teilnehmende, evtl. +10% Gemeinkosten

Antragstellung: Promovierte/r Wissenschaftler:in an dt. Universität  

Max. Zuwendung: Nicht deklariert

Förderzeitraum: Ca. April 2025

Einreichfrist: 11. Juni 2024 (min. 9 Monate vor geplanter Veranstaltung; 2 Stichtage im Jahr)

Max Weber Stiftung | Gerald D. Feldman-Reisebeihilfen

Förderzweck: International orientierten Forschenden der Geistes- und Sozialwissenschaften in der Qualifizierungsphase (Promovierende und Postdoktoranden) wird die Möglichkeit geboten, kurzfristige Forschungs- und Recherchetätigkeiten in den Standortländern der Auslandsinstitute/Außenstellen der Max Weber Stiftung (MWS) durchzuführen und dafür eine Aufenthaltsbeihilfe für eine Gesamtlaufzeit von bis zu drei Monaten (maximal ein Monat pro Gastland) in mindestens zwei und maximal drei Gastländern und -regionen der Stiftungsinstitute und -außenstellen zu beantragen. Zweck der Reise sollten Archivrecherchen sein, ein reines Vernetzungsziel ist nicht förderfähig. Zur Ausschreibung

Förderbedingungen: Geistes- und Sozialwissenschaftler:innen führen Archivrecherchen innerhalb eines selbst gewähltes Forschungsvorhaben in mindestens zwei und bis zu drei Gastländern der Institute und Außenstellen der MWS bzw. dem Richard Koebner Minerva Center for German History (Israel) durch. Es wird erwartet, dass transnationale/-regionale Studien entstehen, die der Forschung neue und originelle Impulse verleihen. Die Forschungsaufenthalte sollen innerhalb von 12, maximal aber innerhalb von 24 Monaten absolviert werden.

Institutioneller Fokus: Deutsche geisteswissenschaftliche Institute im Ausland in den u.g. Zielländern

Zielländer: Ägypten, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Israel, Italien, Japan, Libanon, Litauen, Polen, Singapur, Tschechische Republik, Türkei, USA

Ausgeschlossen von der Antragstellung ist das Land des aktuellen Lebensmittelpunktes der Bewerberin/des Bewerbers. Forschungsaufenthalte in Deutschland können nur gefördert werden, wenn darüber hinaus mindestens zwei Aufenthalte an den Auslandsinstituten bzw. dem Richard Koebner Minerva Center for German History vorgesehen sind.

Finanzierung: Nachgewiesene Fahrtkosten zum/vom Auslandsinstitut sowie ziellandabhängige Tagessätze (26 bis 62 €); u.U. kostengünstige Unterbringung in einem Gästezimmer des Instituts. Die Beihilfen umfassen keine Förderleistungen für die Zeit zwischen den Forschungsaufenthalten.

Antragstellung: Hoch qualifizierte, international orientierte Geistes- und Sozialwissenschaftler:innen jeglicher Staatsangehörigkeit (letzter Abschluss min. Master, Magister, Staatsexamen, Diplom), die bereits Publikationen vorweisen sowie einen Forschungsplan vorlegen können. Anträge, deren Projekte zum Forschungsprofil der Institute/Außenstellen der MWS passen, werden bevorzugt behandelt. Bei einer Bewerbung von Promovierenden müssen Publikationen nicht zwingend vorliegen. Für die Bewerbung besteht keine Altersbeschränkung.

Förderzeitraum: Ab Januar 2024

Vergabeverfahren: Einmal jährlich werden 12 Reisebeihilfen vergeben.

Einreichfrist: 06.10.2023

Gefährdete Forschende

Alexander von Humboldt-Stiftung | Philipp Schwartz-Initiative

Förderzweck: Mittel für ein Forschungsstipendium oder eine arbeitsvertragliche Anstellung (24 - max. 36 Monate) von nachweislich gefährdeten Forschenden mit abgeschlossener Promotion – unabhängig von Fachgebiet und Herkunftsland. Es werden voraussichtlich bis zu 25 Förderungen in der Programmlinie „Forschungsstipendium“ bewilligt. Zur Ausschreibung

Anforderungen:

1. Gefährdungsnachweis
- Aufenthaltsrechtlicher Status im Zusammenhang eines Asylverfahrens innerhalb der EU, aus dem eine anerkannte Gefährdung hervorgeht, oder
- Glaubwürdiger, nicht mehr als 12 Monate vor Antragsschluss erstellter Nachweis der Gefährdung von dritter Stelle (Antragstellung über das Welcome Centre, mindestens 4 Wochen vor der Einreichfrist)

2. Kandidat*innen müssen folgende Kriterien erfüllen
- Promotion oder vergleichbarer akademischer Grad (Ph.D., C.Sc. oder Äquivalent). Bei juristischen oder medizinischen Promotionen ist die Äquivalenz zu einer Forschungspromotion nachzuweisen.
- Aufenthalt der Person zum Zeitpunkt der Antragstellung: grundsätzlich noch nicht bzw. nicht mehr als fünf Jahre außerhalb des Heimatlandes; „Bildungsinländer“ sind ausgeschlossen.
- Sprachkenntnisse, die für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich sind
- Wissenschaftliche Qualifikationen (z. B. Publikationen)
- Potenzial zur Integration in den (wissenschaftsbezogenen) Arbeitsmarkt

Finanzierung:
1. Fellowship-Mittel für ein Forschungsstipendium oder eine arbeitsvertragliche Anstellung
2. Förderpauschale für aufnehmende Einrichtung

Zuwendungshöhe:
- Programmlinie Stipendium -  i.d.R. 2.670 € / monatlich, Ehegatten- und Kinderzuschläge beantragbar
- Programmlinie Arbeitsvertrag - Beschäftigung von mind. E13 Stufe 3 (Personalmittelsätze für 2024: 80.100 €)

Antragstellung: Hochschule nominiert Wissenschaftler*innen; Online-Formular ab Mitte August über das Welcome Centre (Kontakt: Sandra Gerspacher; Tel.: 4496)

Benötigte Antragsunterlagen:

  1. Wissenschaftlicher Mentor/wissenschaftliche Mentorin
  2. Nominierte/r Wissenschaftler*in

Förderzeitraum: ab Juli 2024 für eine Dauer von bis zu 24 Monaten. Verlängerung von bis zu 12 Monaten im Rahmen eines Kofinanzierungsmodells kann während der Erstförderung beantragt werden.

Einreichfrist: 01.02.2024 (intern); Auswahl erfolgt bis Ende Mai 2024