Datenschutz

Wie kommt die Hochschule an meine Adressdaten?

Die Adressen der Absolvent*innen zum Zeitpunkt der Beendigung ihres Studiums wurden aufgrund der Satzung über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Universität in elektronischer Form erhoben und gespeichert. Diese Adressdaten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Absolvent*innenbefragung zusammengestellt. Da die bei der Hochschule gespeicherten Adressen der Absolvent*innen ein Jahr nach Studienabschluss nicht immer aktuell sind, werden die Adressen ggf. im Rahmen einer Recherche vor allem mit Hilfe der Einwohnermeldeämter, der Postämter und des Internets aktualisiert.

Wozu dient der Zugangscode?

Jedem Absolvent*innen wird ein zufallsgenierter Zugangscode zugeteilt. Mit Hilfe dieses Codes können die Befragten zum Einen an der Online- Befragung teilnehmen (der Schutz vor so genannten "Fremdausfüllern" ist damit ausreichend gewährleistet). Zum anderen kann über die Kontrolle der verwendeten Zugangscodes herausgefunden werden, wer bereits geantwortet hat. Diese Absolvent*innen werden dann nicht noch einmal  angeschrieben (insgesamt erfolgen im Laufe der Befragungsphase bis zu vier Kontakte).

Weitere Hinweise zum Datenschutz:

Die Daten werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke und im Rahmen des Qualitätsmanagements verwendet. Aufgrund der Beteiligung der Universität Konstanz am Kooperationsprojekt "Baden-Württembergische Absolvent*innenstudie" werden die erhobenen Daten der Universität Konstanz sowie der anderen Landesuniversitäten für die Erstellung eines anonymisierten Gesamtdatensatzes verwendet. Der Gesamtdatensatz wird durch einen externen Datendienstleister erstellt (derzeit Konvena UG, Blarerstraße 56, 78462 Konstanz). Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig. Wenn Sie die Befragung unterbrechen und Ihre Ergebnisse zwischenspeichern, die Befragung jedoch nicht zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen, werden die zwischengespeicherten Ergebnisse in der Datenauswertung berücksichtigt. Ihre Antworten auf unsere Fragen werden von der Stabsstelle Qualitätsmanagement ohne eine Verbindung zu Ihrer Person bearbeitet. Ihre Kontaktdaten werden nicht im Datensatz mit ihren Antworten gespeichert, so dass anhand Ihrer Kontaktdaten keine Zuordnung der Antworten zu Ihrer Person erfolgen kann. Theoretisch könnte es in Einzelfällen möglich sein, aus der Kombination Ihrer Angaben im Nachhinein Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Die Universität Konstanz versichert Ihnen, diese Möglichkeit nicht zu nutzen. Nichtsdestotrotz haben Sie das Recht, von der Universität Konstanz Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte personenbezogene Daten berichtigen zu lassen (§§ 15f DSGVO). Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung (§§ 17f DSGVO) oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (§ 21 DSGVO). Bitte wenden Sie sich zur Wahrnehmung Ihrer Rechte an den Datenschutzbeauftragten, E-Mail: datenschutzbeauftragter@uni-konstanz.de. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften verstößt, können Sie sich an die/den Landesbeauftragte/n für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg wenden (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de).

Die Auswertung der Befragungsergebnisse erfolgt unter rein statistischen Gesichtspunkten. Es werden keine Einzelauswertungen, sondern nur gruppenbezogene Auswertungen (bspw. Frauen/Männer, Bedarfgruppen) vorgenommen, so dass keine Rückschlüsse auf Ihr individuelles Antwortverhalten möglich sind.  Die Veröffentlichung der Ergebnisse findet nur in anonymisierter Form statt. Rückmeldungen auf offene Abfragen (z. B. "Was hat Ihnen nicht an Ihrem Studium  / Ihrer Promotion an der Universität Konstanz gefallen?") werden unverändert (Ausnahme: Namensnennungen) ggf. an Mitglieder des Rektorats, zuständige Fachabteilungen (z. B. Studienberatung, International Office, Prüfungsamt) und / oder die zuständige Fachbereichsleitung weiter geleitet. Wenn Sie eine Frage nicht beantworten möchten, können Sie diese einfach auslassen. 

Ihre Kontaktdaten werden nach Auswertung der Ergebnisse aus den Datenbeständen der Stabsstelle Qualitätsmanagement gelöscht. Die Umfrageergebnisse werden nach Ablauf von 10 Jahren gelöscht.

Weitere Informationen finden Sie neben den Bundes- und Landesdatenschutzgesetzen sowie der EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG, LSDG BW, EU-DSGVO) auch in der Evaluationssatzung der Universität Konstanz für Studium, Lehre und Weiterbildung.