Bitte beachten Sie die Hinweise zur Verschwiegenheitspflicht und Aufbewahrungsdauer

Alle Mitglieder von Organen und Gremien, die sich mit den Ergebnissen der Evaluationen befassen, sind zur Verschwiegenheit und zur vertraulichen Behandlung dieser Ergebnisse verpflichtet (Evaluationssatzung für Studium und Lehre, § 10(1)).

Bitte beachten Sie, dass alle Downloads und Druckversionen, die aus diesen Seiten angefertigt werden, spätestens fünf Jahren nach Ende des Semesters, auf das sich die Daten beziehen, zu löschen oder zu vernichten sind (Evaluationssatzung für Studium und Lehre, § 10(3)).