Bewerbung für ein Bachelor-Studium

für Studienanfänger ohne Hochschulzugangsberechtigung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Bewerbung für grundständige Studiengänge, also jene, die mit dem Bachelor oder der Ersten juristischen Prüfung abschließen.

Das beschriebene Bewerbungsverfahren gilt für Sie wenn Sie noch keine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur oder fachgebundene Hochschulreife) erworben haben. Wenn Sie die fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur) oder die Fachhochschulreife besitzen, aber ein Fach studieren möchten, für welches Sie nicht zugangsberechtigt sind, können Sie die Deltaprüfung ablegen.

Wichtig!

Wenn Sie Ihre Qualifikation im Ausland erworben haben, müssen Sie bescheinigen, dass Ihre Qualifikation der entsprechenden deutschen gleichwertig ist. Diese Bescheinigung erhalten Sie von den Handwerkskammern oder den Industrie- und Handelskammern in Deutschland.

Der Bewerbungsprozess

Diese Übersicht hilft Ihnen, sich im Bewerbungsprozess zu orientieren. Alle Themen dieser Seite sind nach dem Zeitpunkt im Bewerbungsprozess geordnet. Über die Inhaltsübersicht am Anfang der Seite können Sie einzelne Fragen direkt ansteuern.

Beratung am Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft

Was muss ich wissen, bevor ich mich bewerbe?

Beratung

Drei Wege zum Studium für Bewerber ohne Hochschulreife

Zugangsvoraussetzungen

Bewerbungszeiträume

Studentin mit Kind

Welche Ausnahmen gibt es für besondere BewerberInnen Gruppen?

Ich möchte meinen Antrag durch einen Sonderantrag verbessern (Härtefälle, Spitzensportler, Wahlamt, Wartezeit, Dienst).

Was muss ich bei meiner Bewerbung beachten?

Wie bewerbe ich mich?

Für wie viele Studiengänge kann ich mich bewerben?

Studierende auf den Stufen im KIM

Ich habe mich beworben – und nun?

Wie kann ich den Stand meiner Bewerbung nachverfolgen?

Wann werde ich zum Studium zugelassen?

Was kann ich tun, wenn ich keine Zulassung erhalten habe?

Vor der Bewerbung

Beratung

Sollten Sie Fragen rund um die Entscheidung zum Studium oder zur Fächerwahl haben, können Sie sich an die Zentrale Studienberatung wenden. Bei Fragen rund um die Bewerbung an sich, also zum Beispiel zu Zugangsvoraussetzungen, Sonderanträgen oder zum Bewerbungsprozess, wenden Sie sich bitte an Herrn Brecht. 

Drei Wege zum Studium für Bewerber ohne Hochschulreife

Für beruflich Qualifizierte, die weder die allgemeine noch die fachgebundene Hochschulreife besitzen, gibt es drei verschiedene Wege zu einem Studium an der Universität Konstanz.

Direkter Zugang zum Studium (für MeisterInnen und AbsolventInnen gleichwertiger Fortbildungen)

Wenn Sie Ihre Meisterausbildung oder eine gleichwertige berufliche Fortbildung abgeschlossen haben, stellt diese Ihre Hochschulzugangsberechtigung dar. Haben Sie Interesse an Studium kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig vor Bewerbungsschluss (15.01. für das Sommersemester/ 15.07. für das Wintersemester), damit wir die Gleichwertigkeit Ihrer Fortbildung prüfen können.

Zusätzlich benötigen Sie einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule. In der Universität Konstanz führt die Zentrale Studienberatung diese Beratung durch. Auch eine Bescheinigung von anderen baden-württembergischen Hochschulen wird anerkannt.

Welche Qualifikationen ermöglichen den direkten Zugang zum Studium?

  1. eine Meisterprüfung
  2. eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung. Beispiele: FachwirtInnen, Operative und Stategische IT-Professionals oder BetriebswirtInnen
  3. ein Abschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie nach einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung als VerwaltungsbetriebswirtIn, als Verwaltungs-Diplom-InhaberIn, als BetriebswirtIn oder als BetriebswirtIn in einem Schwerpunktfach
  4. ein Abschluss an einer Fachschule im Sinne von § 14 Schulgesetz Baden-Württemberg

Eignungsprüfung (für sonstige beruflich Qualifizierte)

Sie können eine Hochschulzugangsberechtigung in einem Ihrer Berufsausbildung und -erfahrung fachlich entsprechenden Studiengang erwerben.

Hierzu müssen Sie

  1. Eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben
  2. Über eine in der Regel 3-jährige Berufserfahrung verfügen (Ausbildungszeiten werden nicht angerechnet)
  3. Eine Eignungsprüfung bestehen

Zusätzlich benötigen Sie einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule. In der Universität Konstanz führt die Zentrale Studienberatung diese Beratung durch. Auch eine Bescheinigung von anderen baden-württembergischen Hochschulen wird anerkannt.

Familienarbeit mit selbstständiger Führung eines Haushaltes und Verantwortung für mindestens eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person kann bei fachlicher Entsprechung mit bis zu zwei Jahren auf die Berufserfahrung angerechnet werden.

Die Eignungsprüfung stellt fest, ob Sie auf Grund Ihrer Persönlichkeit, Vorkenntnisse, geistigen Fähigkeiten und Motivation für das Studium in dem gewählten Studiengang geeignet sind.

Die Eignungsprüfung wird für Universitäten in Baden-Württemberg vom Internationalen Studienzentrum der Universität Heidelberg durchgeführt. Die Prüfungsgebühr beträgt 200 Euro.

Wie beantragen Sie die Zulassung zur Eignungsprüfung?

  1. Füllen Sie das Formular aus
  2. Fügen Sie alle im Antrag aufgelisteten Unterlagen bei
  3. Lochen Sie das Formular und weitere Unterlagen und heften Sie sie auf einem Heftstreifen ab
  4. Senden Sie Ihre vollständige Bewerbung per Post an die Universität Konstanz oder reichen Sie sie persönlich ein (Bewerbungschluss ist am 1. Februar eines Jahres)

Begabtenprüfung (für besonders befähigte Berufstätige)

Alternativ können Sie durch das Bestehen der Begabtenprüfung die allgemeine Hochschulreife erwerben. Sie können zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie

  • das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • nach Abschluss Ihrer beruflichen Ausbildung mindestens 5 Jahre berufstätig gewesen sind
  • Ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben
  • nach Ihrer Persönlichkeit, Ihren geistigen Fähigkeiten und bisherigen Leistungen für das beabsichtigte Studium besonders geeignet erscheinen und eine angemessene, vielseitige Bildung besitzen

Die Prüfung findet einmal jährlich im Frühling an einem Regierungspräsidium statt. Anmeldeschluss ist der 1. August für die Prüfung im darauffolgenden Jahr. Wie Sie sich anmelden, erfahren Sie auf den Seiten des Kultusministeriums.

Zugangsvoraussetzungen

Zusätzlich zu Ihrer nun erworbenen Hochschulreife, müssen Sie noch weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

Bewerbungszeiträume

Diese Termine sind Ausschlussfristen!

Wenn Sie sich für einen Studiengang mit mehreren Teilstudiengängen bewerben (z. B. Lehramt) und eines der Studienfächer zulassungsbeschränkt ist, gilt für Sie die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge

Wir informieren Sie, sobald Sie sich online bewerben können.

Wichtig!

Möglicherweise benötigt die Universität weitere Informationen, um die absolvierten Fortbildungen anerkennen zu können. Wir raten Ihnen, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, um offene Fragen vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu klären. Ihre Bewerbung gilt erst dann als eingegangen, wenn Ihr Zulassungsantrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Universität Konstanz eingegangen ist. Sollte Ihre Bewerbung erst nach Bewerbungsschluss eingehen, sind Sie vom Verfahren ausgeschlossen. Das Datum des Poststempels ist irrelevant. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs bei der Universität Konstanz

Sonderverfahren

Ich möchte meine Bewerbungschancen durch einen Sonderantrag verbessern.

Sie können durch Sonderanträge Ihre Chancen auf einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang erhöhen.

Sie können einen Sonderantrag nur mit dem Antrag auf Zulassung in das erste Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studiengangs stellen.

Sonderanträge gibt es für

Die Bewerbung

Wie bewerbe ich mich?

Durchlaufen Sie die Online-Bewerbung und laden Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen in ZEuS hoch.

Ausnahme: Wenn Sie sich für einen Studiengang bewerben möchten, der am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnimmt, müssen Sie sich vor Start der Online-Bewerbung via ZEuS (Zentrales Einschreibe- und Studierendenportal der Universität Konstanz) über hochschulstart.de registieren. Welche Studiengänge am DoSV teilnehmen und weitere Informationen finden Sie hier.

Studierende auf der Universitätsterasse
Studierende auf der Universitätsterasse

Für wie viele Studiengänge kann ich mich bewerben?

Sie können sich für bis zu drei Studiengänge bewerben. Dies gilt unabhängig davon, über welchen Weg (direkte Online-Bewerbung oder Bewerbung über Hochschulstart) die Bewerbung erfolgt.  Im Rahmen Ihrer Bewerbung auf bis zu drei Studiengänge, dürfen Sie sich aber lediglich auf einen Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung bewerben.

Ausnahme: Wenn Sie sich für ein Zweitstudium  oder für einen weiterbildenden berufsbegleitenden Bachelorstudiengang bewerben möchten, dann dürfen Sie sich lediglich auf einen einzigen Studiengang bewerben bzw. nur einen Antrag stellen.


Nach der Bewerbung

Wie kann ich den Stand meiner Bewerbung nachverfolgen?

Sie werden per E-Mail benachrichtigt, wenn Sie Ihre Online-Bewerbung abgesendet haben.

Darüber hinaus können Sie den Antragsstatus im Bewerbungsportal ZEuS unter der Überschrift „Meine Bewerbung“ einsehen.

Sollten Sie sich für einen Studiengang bewerben, der über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) abgewickelt wird, können Sie sich im Bewerbungsportal Hochschulstart.de über den Stand Ihrer Bewerbung erkundigen.

Wann werde ich zum Studium zugelassen?

Sie haben sich für einen nicht-zulassungsbeschränkten Studiengang beworben

Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Studienplatz. Sie erhalten von der Universität eine schriftliche Aufforderung zur Immatrikulation in Ihrem ZEuS-Account, den Platz anzunehmen. Bitte beachten Sie die Informationen zur Studienplatzannahme. In der Regel zahlen Sie hierfür die Beiträge für das erste Studiensemester und reichen fehlende Unterlagen nach. Danach erfolgt die Einschreibung durch die Universität.

Informationen zur Einschreibung finden Sie zudem in der schriftlichen Aufforderung zur Immatrikulation sowie in Ihrem Antrag auf Immatrikulation.

Die Einschreibung erfolgt, wenn Sie zunächst den Studienplatz auf ZEuS angenommen und die Immatrikulation beantragt haben. Dann bezahlen Sie die Gebühren und Beiträge und reichen fehlende Unterlagen (z. B. Nachweis der studentischen Krankenversicherung) nach, wie im Zulassungsbescheid beschrieben. Ihre erfolgreiche Einschreibung können Sie auf ZEuS einsehen. Am Semesteranfang holen Sie Ihre UniCard vom SSZ ab.

Sie haben sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben

Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, nehmen Sie an einem universitäts-internen Auswahlverfahren teil. Werden Sie ausgewählt, erhalten Sie von der Universität in Ihrem ZEuS-Account einen Zulassungsbescheid. Sie werden darin aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist (üblicherweise 9 bis 14 Kalendertage) den angebotenen Studienplatz anzunehmen. Beachten Sie bitte die Infortmationen zur Studienplatzannahme. Erfolgt die Zahlung nicht oder zu spät, verfällt Ihr Anrecht auf den Studienplatz. Nach der Annahme werden Sie durch die Universität eingeschrieben.

Informationen zur Einschreibung finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid bzw. in Ihrem PDF Antrag auf Immatrikualtion.

Die Einschreibung erfolgt, wenn Sie zunächst den Studienplatz auf ZEuS angenommen und die Immatrikulation beantragt haben. Dann bezahlen Sie die Gebühren und Beiträge und reichen fehlende Unterlagen (z. B. Nachweis der studentischen Krankenversicherung) nach, wie im Zulassungsbescheid beschrieben. Ihre erfolgreiche Einschreibung können Sie auf ZEuS einsehen. Am Semesteranfang holen Sie Ihre UniCard vom SSZ ab.

Was kann ich tun, wenn ich keine Zulassung erhalten habe?

Nachrückverfahren

Wenn Sie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang nicht ausgewählt wurden, nehmen Sie am Nachrückverfahren teil. In diesem Verfahren werden Studienplätze, die nachträglich frei werden, vergeben. Manchmal sind mehrere Nachrückverfahren notwendig, um alle Studienplätze besetzen zu können. Sind in zulassungsbeschränkten Studiengängen nach Abschluss aller Nachrückverfahren immer noch Studienplätze frei, entscheidet ein Losverfahren.