Was bedeutet eigentlich...

Wichtige Begriffe kurz erklärt

A

Auswahlverfahren

In Studiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung ("Numerus Clausus - NC") gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen für StudienanfängerInnen und höhere Fachsemester. Ist die Zahl der BewerberInnen größer als die der Studienplätze, findet eine Auswahl statt.

Die Regeln für die Auswahlverfahren finden Sie in der jeweiligen Zulassungssatzung für Ihren Studiengang.

Informationen über vergangene Verfahren.

Amtlich beglaubigte Fotokopien

Bei einer „beglaubigten Kopie“ hat eine amtliche Stelle die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original schriftlich bestätigt. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind zum Beispiel Behörden, NotarInnen, öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von RechtsanwältInnen, Vereinen, Wirtschafts- oder BuchprüferInnen oder gesetzlichen Krankenkassen.

Die Universität Konstanz stellt einige Anforderungen an eine beglaubigte Fotokopie:

  1. Die amtliche Beglaubigung muss drei Merkmale aufweisen. Das erste Merkmal ist der Beglaubigungsvermerk, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Das zweite Merkmal ist die Unterschrift des Beglaubigenden. Zudem muss die Kopie den Abdruck des Dienstsiegels, in der Regel mit Emblem aufweisen. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht
  2. Besteht die Kopie aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z.B. schuppenartig) übereinandergelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint
  3. Wenn jede Seite gesondert beglaubigt wird, achten Sie bitte darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde
  4. Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf den Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z. B. „Hiermit wird beglaubigt, dass die vor-/umstehende Kopie mit dem Original übereinstimmt“). Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite gesondert beglaubigt werden
  5. Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrücktes Siegel, ist es in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann enthalten, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel befunden hat
  6. Wenn Sie amtliche Bescheinigungen einreichen, achten Sie bitte darauf, dass diese Bescheinigungen im Original einen Dienstsiegelabdruck enthalten. Eine durch elektronische Datenverarbeitung erstellte Bescheinigung, die keine Unterschrift bzw. keinen Dienstsiegelabdruck enthält, ist gültig, wenn sie im Original vorgelegt wird; Fotokopien solcher Bescheinigungen müssen allerdings ordnungsgemäß beglaubigt sein

B

Bachelor

Der Bachelor ist ein akademischer Grad, den Sie erhalten, wenn Sie ein grundständiges Studium abgeschlossen haben. In den meisten Fällen dauert ein Bachelor sechs Semester. Je nach Fach unterteilt er sich in Bachelor of Arts, Bachelor of Education und Bachelor of Science. Das Fach Rechtswissenschaft schließt nicht mit dem Bachelor, sondern der Ersten juristischen Prüfung ab.

Berufsbegleitendes Studium

Ein berufsbegleitendes Studium ermöglicht es Ihnen, neben der Berufstätigkeit einen Studienabschluss zu erwerben. Neben Berufserfahrung setzen die Studiengänge eventuell ein abgeschlossenes grundständiges Studium oder eine Ausbildung in diesem Bereich voraus.

Die Universität Konstanz bietet derzeit drei berufsbegleitende Studiengänge an:

  • Motorische Neurorehabilitation (Bachelor of Science)
  • Advanced Safety Sciences for Medicines (Master of Science)
  • Psychologie mit Schwerpunkt forensische Psychologie (Master of Science)

E

Einschreibung/Immatrikulation

Wenn Sie eingeschrieben/immatrikuliert sind, gelten Sie als Studierender/Studierende der Universität Konstanz. Wie Sie sich einschreiben erfahren Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.

F

Fachsemester

Fachsemester beschreiben die Semester, in denen Sie in einem bestimmten Studiengang immatrikuliert sind. Beispiel: Wenn Sie zwei Semester Jura studieren und dann zu Biologie wechseln, befinden Sie sich im 3. Hochschulsemester und im 1. Fachsemester Biologie.

Fachwechsel

Sie studieren bereits an der Universität Konstanz und möchten Ihren Studiengang oder Ihre Studiengangkombination wechseln.

G

Grundständiges Studium

Ein grundständiges Studium führt zu einem ersten Hochschulabschluss (z. B. Bachelor, Erste Juristische Prüfung) Für den Bewerbungsprozess ist es entscheidend, ob Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben.

H

Hochschulsemester

Hochschulsemester sind alle Semester, für die Studierende an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren. Hochschulsemester enthalten also alle Fachsemester eines Studiengangs sowie die Semester, die z. B. nach einem Wechsel des Studiengangs in einem anderen Studiengang verbracht werden. Ebenso gehören hierzu auch Urlaubssemester sowie die in einem Zweitstudium absolvierten Semester.

Hochschulwechsel

Sie studieren an einer anderen Universität und möchten Ihr angefangenes Studium an der Universität Konstanz fortsetzen.

Hochschulzugangsberechtigung

Sie haben die Berechtigung zu einem Studium eines grundständigen Studiengangs, wenn Sie die dafür erforderliche Qualifikation besitzen. Damit ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung gemeint. Ein Beispiel ist das Abitur (allgemeine Hochschulreife).

Nicht alle Hochschulzugangsberechtigungen ermöglichen den Zugang zu allen Studiengängen an einer Universität. Zudem gibt es einen Unterschied zwischen der Anerkennung deutscher und ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen. Über die verschiedenen Arten informiert Sie der Hochschulkompass.

L

Losverfahren

Ein Losverfahren gibt es nur bei der Vergabe von Studienplätzen für BewerberInnen für ein zulassungsbeschränktes, grundständiges Erst- oder Zweitstudium Es findet nur dann statt, wenn nach dem Haupt- und Nachrückverfahren noch Studienplätze zu besetzen sind.

Sie können am Losverfahren teilnehmen, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen für den betreffenden Studiengang erfüllen. Diese finden Sie in Ihrem Bewerbungsleitfaden. Dabei ist es egal, ob Sie sich bereits vorher um einen Studienplatz beworben haben. Im Losverfahren können Sie sich für mehrere Studiengänge bewerben.

In welchen Studiengängen noch Studienplätze durch das Losverfahren vergeben, Sehen Sie ab Mitte September bzw. Mitte März auf der Newsseite.

M

Masterstudium

Sie haben bereits ein Studium abgeschlossen und möchten ein weiterführendes Studium beginnen. Die Masterstudiengänge an der Universität Konstanz sind fast ausschließlich konsekutiv. Das bedeutet, sie bauen auf dem grundständigen Bachelorstudium auf und vertiefen dieses wissenschafts- und forschungsorientiert, erweitern es fächerübergreifend oder ergänzen es um andere Fächer. Es gibt drei verschiedene Master-Abschlüsse: Master of Arts, Master of Education und Master of Science.

P

Parallelstudium

Sie studieren bereits an der Universität Konstanz oder einer anderen Hochschule und möchten ein zusätzliches Studium beginnen.

Personal statement questionnaire

Für den Masterstudiengang Sociology of Inequality wird für den Bewerbungsprozess ein Motivationsschreiben, das Auskunft über die Motivation und die Eignung für den Studiengang gibt, benötigt. Hierzu ist diese Vorlage zu nutzen.

Promotion

In der Regel haben Sie vor der Promotion ein weiterführendes Studium abgeschlossen. Die Promotion führt zur Verleihung eines Doktortitels. Sie promovieren in einem bestimmten Fach, dazu schreiben Sie eine Dissertation und legen eine mündliche Prüfung ab. Mit der Promotion belegen Sie Ihre vertiefte Kompetenz zum wissenschaftlichen Arbeiten.

S

Semester

An der Universität Konstanz ist das Studienjahr in zwei Semester unterteilt. Das akademische Jahr beginnt mit dem Wintersemester am 1. Oktober und endet am 31. März des folgenden Jahre. Das Sommersemester beginnt am 1. April und endet am 30. September. Die Zeiten, in denen Veranstaltungen, also Vorlesungen und Seminare stattfinden, weichen von diesen Terminen ab.

Studienanfänger*innen

Sie gelten als Studienanfänger*in, wenn Sie noch kein Studium abgeschlossen oder begonnen haben.

Studienplatzbörsen

In Studienplatzbörsen können Sie nach Studiengängen suchen, für die Sie sich noch wenige Wochen vor Semesterbeginn regulär auf freie Studienplätze bewerben können.

Sie können in zwei Börsen ab dem 1. September deutschlandweit nach freien Studienplätzen suchen:

Studienplatztausch

Wenn Sie keinen Studienplatz an Ihrer "Wunschhochschule" bekommen haben und auch nicht später die Hochschule wechseln können, da keine freien Studienplätze vorhanden sind, können Sie versuchen, den Studienplatz mit jemandem zu tauschen.

Voraussetzungen für einen Studienplatztausch sind:

  • Der Studiengang des Tauschpartners oder der Tauschpartnerin ist identisch. Auf die Namensgleichheit kommt es dabei nicht an. Maßgeblich ist die Deckungsgleichheit der Studieninhalte.
  • Der Tauschpartner oder die Tauschpartnerin haben die gleichen Prüfungsleistungen abgelegt und sind im selben Fachsemester.
  • An beiden Hochschulen ist der Studiengang zulassungsbeschränkt.
  • Die beteiligten Hochschulen sind beide mit dem Tausch einverstanden.

Die Universität Konstanz akzeptiert nicht

  • den Studienplatztausch von Masterstudierenden,
  • den Tausch von Diplom- und Magisterstudiengängen mit Bachelorstudiengängen,
  • einen Studienplatztausch mit Partnern, die von der Universität Konstanz im Vergabeverfahren des selben Semesters (z. B. für das erste Fachsemester oder Hochschulwechsel) abgelehnt wurden,
  • einen Ringtausch.

Beispiele von Tauschbörsen

Tauschwünsche können auch in den Hochschulen selbst ausgehängt und angeboten werden, z. B. an einem "schwarzen Brett". Die Universität Konstanz vermittelt selbst keine TauschpartnerInnen.

U

Uneingeschränkte Widmung

Sofern Sie sich für ein Studium interessieren und Ihr Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis über 20 Stunden/Woche weiter bestehen soll, benötigen wir von Ihnen eine Bestätigung (Uneingeschränkte Widmung) Ihres Arbeitgebers. Während des Studium möchten wir sicherstellen, dass Sie zeitlich die Möglichkeit haben, sich dem Studium uneingeschränkt zu widmen, insbesondere die erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen.

Hier finden Sie eine Vorlage.

W

Weiterführendes Studium

Ein weiterführendes Studium schließt sich dem grundständigen Studium an. In der Regel ist dies ein Masterstudium.

Z

Zeitstudium

Sie studieren an einer anderen Hochschule und möchten einen Abschnitt Ihres Studiums an der Universität Konstanz studieren, ohne hier einen Abschluss zu erlangen.

ZEuS

ZEuS ist das Bewerbungsportal der Universität Konstanz.

Zweitstudium

Sie haben bereits ein Studium abgeschlossen und möchten ein zweites grundständiges Studium beginnen.

Zulassungsbeschränkung

Für nicht-zulassungsbeschränkten Studiengänge werden Sie zum Studium zugelassen, wenn Sie die Zugangssvoraussetzungen für Ihre Bewerbergruppe erfüllen.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Zahl der Studienplätze begrenzt. Ob ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist, sehen Sie im Studienangebot. Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, findet i.d.R. ein Auswahlverfahren statt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für zulassungsbeschränkte Studiengänge früher bewerben müssen.