Zweitstudium

Wenn Sie ein zweites grundständiges Studium aufnehmen möchten, nachdem Sie ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, bewerben Sie sich für ein Zweitstudium.

Seit dem Wintersemester 2017/18 ist ein Zweitstudium in Baden-Württemberg gebührenpflichtig. Pro Semester müssen seitdem 650 Euro bezahlt werden. Hier finden Sie weitere Informationen.

Für die Bewerbung folgen Sie allgemein dem Bewerbungsleitfaden für Studienanfänger*innen. Die Unterschiede sind auf dieser Seite dargestellt.

Wichtig!

Wird erstmalig ein konsekutiver (weiterführender) Studiengang aufgenommen, in der Regel ist das einer mit dem Abschluss "Master", handelt es sich NICHT um ein Zweitstudium.

Wie bewerbe ich mich für ein Zweitstudium?

Zusätzlich zu den im Leitfaden aufgeführten Unterlagen laden Sie bitte in der Bewerbung folgende Dokumente hoch:

  1. Eine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses des Erststudiums
  2. Eine formlose schriftliche Begründung für die Aufnahme des Zweitstudiums

Wichtig!

Sie sind Zweitstudienbewerber*in, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums besitzen und das Studium an einer Hochschule in Deutschland abgeschlossen haben.

Für wie viele Studiengänge als Zweitstudium kann ich mich bewerben?

Als Zweitstudienbewerber*in können Sie sich nur für einen einzigen Studiengang bewerben.

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Für Zweitstudienbewerber*innen stehen in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen jeweils zwei Prozent der Studienplätze zur Verfügung. Gibt es mehr Bewerber*innen als Plätze, so trifft die Universität eine Auswahl. Dazu bildet sie eine Rangliste aller Bewerbungen auf Grundlage einer Messzahl aus zwei Punktwerten:

1. dem Ergebnis des Erststudiums

Ausgezeichnet bzw. sehr gut: 4 Punkte
Gut bzw. voll befriedigend: 3 Punkte
Befriedigend: 2 Punkte
Ausreichend: 1 Punkt
Note nicht nachgewiesen: 1 Punkt

2. den Gründen für die Aufnahme des Zweitstudiums (maximal 11 Punkte)

Wissenschaftliche Gründe: 7-11 Punkte
Zwingende berufliche Gründe: 9 Punkte
Besondere berufliche Gründe: 7 Punkte
Sonstige berufliche Gründe: 4 Punkte
Sonstige Gründe: 1 Punkt

Wenn Sie ein Zweitstudium nach einer Familienphase zum Zweck der Wiedereingliederung oder des Neueinstiegs in das Berufsleben anstreben,  berücksichtigen die Universität Konstanz das unter Umständen durch einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten.

Erläuterungen zu den einzelnen Gründen und zu Ihrer Bewertung erhalten Sie in den Richtlinien der Stiftung für Hochschulzulassung.