Formale Voraussetzungen und Verfahrensschritte der Promotion

Die Voraussetzungen für eine Promotion

Die Zulassung zur Promotion setzt den erfolgreichen Abschluss

  • eines Masterstudiengangs an einer deutschen Hochschule,
  • eines mindestens vierjährigen Studiengangs an einer Universität, Kunsthochschule oder Pädagogischen Hochschule oder
  • eines postgradualen Studiengangs an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule voraus.

Studienabschlüsse, die in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erworben worden sind, werden anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Promotionsausschuss. In einigen Fächern ist mit dem Fast Track Verfahren ein früherer Einstieg in die Promotion möglich. Zudem können besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen von Diplomstudiengängen an Fachhochschulen und von Berufsakademien promovieren. Sie durchlaufen ein besonderes Einstellungsfeststellungsverfahren.

Genaue Hinweise zu den Voraussetzungen für eine Promotion enthalten die fachspezifischen Regelungen der Promotionsordnung.

Beratung und Information zur Promotion an der Universität Konstanz

Formale Verfahrensschritte der Promotion

Die Promotion ist die forschungsorientierte Vertiefung oder Ergänzung eines abgeschlossenen Hochschulstudiums mit dem Ziel, einen selbständigen Beitrag zur Forschung zu leisten (die Dissertation) und auf diese Weise eine erhöhte Fähigkeit zur wissenschaftlichen Argumentation zu erwerben. Grundsätzlich besteht die Promotion aus der eigenständigen Ausarbeitung der Dissertation und einer mündlichen Prüfung. Die Form dieser Prüfung erfolgt entweder als Disputation (wissenschaftliches Streitgespräch über die Dissertation) oder als Rigorosum (erweiterte Prüfung über Thesen und/oder Spezialgebiete) oder als Mischform. Die zulässige Prüfungsform wird in den fachspezifischen Regelungen bestimmt. Mit der erfolgreichen Promotion und Veröffentlichung der Dissertation wird der Doktortitel verliehen. Rechtsgrundlage für die Promotion an der Universität Konstanz bildet die Promotionsordnung der Universität Konstanz. In der jeweils einschlägigen Promotionsordnung wird festgelegt, wer nach welchen Kriterien zur Promotion zugelassen wird und wie das Promotionsverfahren geregelt ist. 

1. Annahme

Wer die Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsverfahren erfüllt, benötigt zur Annahme als Doktorandin oder Doktorand ein Forschungsthema und die Betreuungszusage einer Betreuungsperson. Über das Thema, die Art der Betreuung und die Betreuungsbedingungen schließen die Doktorandin oder der Doktorand mit Ihrer/Ihren Betreuungsperson/en eine Promotionsvereinbarung ab. Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema Betreuung und den Vordruck einer

Musterbetreuungsvereinbarung  ändern in Musterpromotionsvereinbarung (verlinken auf folgende Seite des ZAP: https://www.uni-konstanz.de/studieren/beratung-und-service/zentrales-pruefungsamt/informationen-und-formulare/abschlusspruefungen-informationen-und-formulare/promotion-1/)

2. Einschreibung

Promovierende sind gesetzlich zur Einschreibung verpflichtet (§ 38 Abs. 5 Satz 1 Landeshochschulgesetz).

DoktorandInnen können sich aber per Antrag von dieser Immatrikulationspflicht nur befreien lassen, wenn

  • er/sie hauptberuflich an der Universität Konstanz im Umfang von 50% oder mehr mit einer Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten beschäftigt/tätig ist und
  • keinem Promotionsstudiengang angehört.

Die Immatrikulation erfolgt für die Dauer des Promotionsverfahrens.

- Antrag auf Immatrikualtion
- Antrag auf Befreiung von der Immatrikulationspflicht (bitte legen Sie den Nachweis bei).

Die Einschreibung erfolgt durch die Abteilung Studium und Lehre. Mehr Informationen zur Einschreibung erhalten deutsche BewerberInnen bei Volker Brecht (Raum D 416, Tel. +49 7531 88-2486) und ausländische BewerberInnen bei Ruth Bürger-Fiedler (Raum D 439, Tel. +49 7531 88-4017).

3. Eröffnung des Verfahrens

Nach der Fertigstellung der Dissertation stellt der/die DoktorandIn den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens beim Zentralen Prüfungsamt der Universität. Antragsunterlagen sowie Informationen sind bei Edelgard Matzner (Raum C 401, Tel. +49 7531 88-3114) erhältlich. Alle rechtlichen Grundlagen und Formulare stellt Ihnen das Zentrale Prüfungsamt zur Verfügung.