Formular im SSZ
Formular im SSZ

Informationen zur Immatrikulation

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Universität Konstanz entschieden haben. Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Immatrikulation an der Universität Konstanz vor.

Informationen zur Studienplatzannahme

Schritt 1 Angebot annehmen

Nehmen Sie das Studienangebot an:

oder

Bitte beachten Sie die Annahmefrist in Ihrem Bescheid.

Schritt 2 Online-Immatrikulation beantragen

Schritt 3 Antrag auf Immatrikulation drucken

Nach der Online-Immatrikulation erhalten Sie in Ihrem ZEuS-Account den Antrag auf Immatrikulation als PDF. Bitte drucken Sie diesen Antrag aus und beachten die Hinweise im Antrag. (Wo finde ich meinen Antrag auf Immatrikulation?)

Schritt 4 Semestergebühren überweisen

Überweisen Sie die Semestergebühren. Persönliche Informationen zu der Zahlung finden Sie in Ihrem Antrag auf Immatrikulation.

Schritt 5 Krankenkasse melden

Bitte melden Sie Ihre Immatrikulation bei Ihrer Krankenkasse an. Beachten Sie die Informationen zur gesetzlichen Versicherungspflicht im Unterpunkt: Informationen zu fehlenden Unterlagen "Krankenversicherung"

Ausnahmen:

  • ­Sie studieren bereits an der Universität Konstanz
  • Sie sind zum Zeitpunkt der Immatrikulation dreißig Jahre alt. Dann benötigen wir von Ihrer Krankenkasse keinen Nachweis.
  • Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz, die nicht bei einer deutschen Krankenkasse versichert sind, müssen eine Kopie der gültigen European Health Insurance Card (EHIC, Vorder- und Rückseite) postalisch einreichen.

Schritt 6 Unterlagen einreichen

Reichen Sie bitte (postalisch oder persönlich) den unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation mit den für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen ein. (Wir freuen uns, wenn Sie auf die Verwendung von Klarsichtfolien verzichten) Termine und Fristen für Ihre Unterlagen finden Sie in Ihrem Antrag auf Immatrikulation.

Schritt 7 Immatrikulation

Nach erfolgter Studienplatzannahme werden wir Sie zum Semesterbeginn (01.10/01.04.) unaufgefordert immatrikulieren. Die vollzogene Immatrikulation wird Ihnen durch Übersendung eines sog. Datenkontrollblattes und über den Status "immatrikuliert" in ZEuS angezeigt.

Informationen bei Teilzulassungen

Sie haben in Ihrem Kombinationsstudiengang für nur ein Fach ein Zulassungsangebot erhalten? (Hier gehts zum Tutorial)

Eine Immatrikulation können Sie nur beantragen, sofern Sie für zwei Fächer Ihrer Kombination eine Zulassung erhalten haben. Fehlt Ihnen in einem Fach eine Zulassung, so können Sie über den Button „Alternative Fachkombination prüfen“ das abgelehnte Fach durch ein zulassungsfreies Fach oder mit einem anderen zugelassen Fach ersetzen. Im Anschluss erhalten Sie Informationen, wie Sie die Immatrikulation in der neuen Kombination vornehmen können.

Haben Sie die maximale Anzahl von Anträgen erreicht und werden vom System nach verwenden "Alternative Fachkombination prüfen" darauf hingewiesen. Ziehen Sie bitte erst einen Antrag zurück und schließen dann Ihren alternativen Antrag erfolgreich ab.

Ansprechpartner

Unsere Bescheide sind personalisiert. Ihre(n) AnsprechpartnerIn finden Sie im Briefkopf Ihres Bescheids. (So finden Sie Ihren Bescheid.)

Informationen zu fehlenden Unterlagen

Welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.

Krankenkasse

Die Immatrikulation können wir erst dann vornehmen, wenn wir den Nachweis über Ihre gesetzliche Krankenversicherung oder die Befreiung von der Versicherungspflicht von Ihnen erhalten haben. Dieser Nachweis wird von der gesetzlichen Krankenkasse direkt elektronisch in Form einer "M10"-Meldung an die Universität Konstanz übermittelt (sog. Absendernummer der Universität Konstanz: H0001026). Dazu wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Krankenkasse. Meldungen der Krankenkassen in Papierform werden nicht akzeptiert.

Sofern Sie privat krankenversichert sind und es auch während des Studiums bleiben möchten, wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl und lassen sich dort von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien. Auch bei einer Befreiung muss die gesetzliche Krankenkasse eine entsprechende elektronische Meldung an die Universität Konstanz senden (Absendernummer: H0001026).

Ausnahmen:

  • Sie sind zum Zeitpunkt der Immatrikulation dreißig Jahre alt. Dann benötigen wir von Ihrer Krankenkasse keinen Nachweis.
  • Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz, die nicht bei einer deutschen Krankenkasse versichert sind, müssen eine Kopie der gültigen European Health Insurance Card (EHIC, Vorder- und Rückseite) zusammen mit dem Antrag auf Immatrikulation postalisch einreichen.

Identitätsnachweis

Für die Immatrikulation benötigen wir von Ihnen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (einfache, unbeglaubigte Kopie mit deutlich erkennbarem Lichtbild, Name, Vorname und Geburtsdatum). Bitte legen Sie eine Kopie Ihres Ausweises den Immatrikulationsunterlagen bei.

Amtlich beglaubigte Kopie Ihres Reifezeugnisses

Um die Echtheit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) prüfen zu können, legen Sie bitte für Ihre Immatrikulation in grundständigen Studiengängen eine Amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) bei. (Was ist eine amtlich beglaubigte Kopie?)

Exmatrikulation und Studiennachweise

Sie sind aktuell an einer anderen Hochschule eingeschrieben und möchten nun Ihr Studium an der Universität Konstanz weiterführen oder neu beginnen?

Für Ihre Immatrikulation an der Universität Konstanz benötigen wir den Nachweis der Exmatrikulation (Exmatrikulationsbescheinigung) durch Ihre bisherige Hochschule. Ggf. können Sie diesen Nachweis bis zur Studienplatzannahme noch nicht einreichen. Der Nachweis ist in Kopie spätestens bis zum Semesterbeginn am (01.04./01.10.) einzureichen.

Erster Akademischer Abschluss (z.B. bei Masterbewerbungen)

Voraussetzung für den Zugang zu einem Masterstudiengang ist, dass Sie vor Beginn des beantragten Masterstudiengangs die gesamte Abschlussprüfung des Studiengangs abgelegt haben. Legen Sie bitte für Ihre Immatrikulation im Master eine amtlich beglaubigte Kopie der Abschluss-Urkunde sowie eine Notenübersicht bei.

Ggf. können Sie aktuell kein Bachelor Prüfungszeugnis bis zur Annahmefrist für Ihren Studiengang vorlegen. Spätestens zum 01.12. für das Wintersemester und 01.06. für das Sommersemester müssen Sie Ihr Zeugnis bei Ihrer/Ihrem Zulassungsbearbeiter/in (siehe Bescheid) vorlegen.

Wird dieser Nachweis nicht fristgemäß erbracht, behalten wir uns vor, das Studienangebot zu widerrufen, es sei denn, Sie haben die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.

Informationen zu Ihrer Immatrikulation

Datenkontrollblatt

Nach erfolgter Studienplatzannahme werden wir Sie zum Semesterbeginn (01.10/01.04.) unaufgefordert immatrikulieren. Die vollzogene Immatrikulation wird Ihnen durch Übersendung eines sog. Datenkontrollblattes und über den Status "immatrikuliert" in ZEuS angezeigt. Dem Datenkontrollblatt können diverse Bescheinigungen, darunter ein sog. Stammdatenblatt, vier Studienbescheinigungen, eine Bescheinigung nach § 9 BAföG, die Zugangsdaten zu Ihrem neuen universitären E-Mail-Account sowie zwei initiale TANs zum Erstellen einer TAN-Liste über ZEuS entnommen werden.

Wichtiger Hinweis: Ihr Datenkontrollblatt wird frühestens ab dem 16.01. zum Sommersemester bzw. 16.07. zum Wintersemester postalisch an Ihre in ZEuS hinterlegte Korrespondenzadresse versendet. Bitte achten Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Sie Ihre Anschrift in ZEuS stets aktuell halten (z. B. nach Einzug in ein studentisches Wohnheim). Sie können sich aber eine Immatrikulationsbescheinigung über ZEuS herunterladen. Wichtig: Zum Ausschluss von Missbrauch achten Sie bitte nach der Studienplatzannahme und dem Nachreichen evtl. fehlender Unterlagen unbedingt auf die erfolgende Zusendung des Datenkontrollblattes. Falls Sie das Datenkontrollblatt trotz Studienplatzannahme und Nachreichen von Unterlagen nicht innerhalb von drei Wochen erhalten haben, kontaktieren Sie bitte direkt Ihre/n Zulassungssachbearbeiter/in (siehe Briefkopf). Wenn Sie das Datenkontrollblatt erhalten haben, achten Sie bitte im eigenen Interesse auf einen sorgfältigen Umgang mit den enthaltenen Zugangsdaten!

E-Mail-Account

Die Universität Konstanz stellt ihren Studierenden einen kostenlosen E-Mail-Account zur Verfügung. Diesen nutzt die Universität Konstanz zur Übermittlung wichtiger Mitteilungen. Der E-Mail-Account muss vor dem erstmaligen Gebrauch umgehend durch Änderung des Initial-Passwortes aktiviert werden. Wird er nicht innerhalb der ersten Wochen des laufenden Semesters aktiviert, erlischt er und mit ihm der Zugang zu wichtigen Studieninformationen und zu den elektronischen Diensten u.a. der Bibliothek, des IT-Support und ZEuS. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Zentrum.

UniCard

Die UniCard ist der Studierendenausweis der Universität Konstanz. Nach erfolgter Immatrikulation wird diese zusammen mit dem Datenkontrollblatt postalisch an die in ZEuS hinterlegte Korrespondenzadresse versandt. Ausnahme: Erfolgt die Immatrikulation nach Beginn der Vorlesungszeit, erhalten Sie eine E-Mail des/der Zulassungssachbearbeiters*in, sobald Ihre UniCard und Ihr Datenkontrollblatt zur Verfügung stehen. Diese Unterlagen können Sie am Folgetag persönlich an der grünen Theke des Studierenden-Service-Zentrums (SSZ) auf Ebene B4 abholen. Voraussetzung für die Aushändigung ist die Vorlage Ihres amtlichen Lichtbildausweises. Nähere Informationen über die UniCard und deren Nutzungsmöglichkeiten finden Sie unter www.uni.kn/unicard.

Studi-Ticket der Stadtwerke Konstanz / Upgrade Studi-Ticket für VHB-Netz

Als eingeschriebene/r Studierende/r sind Sie berechtigt, den Konstanzer ÖPNV zu stark vergünstigten Konditionen zu nutzen. Für den ÖPNV der Stadt Konstanz gibt es das sog. Studi-Ticket der Stadtwerke Konstanz. Nähere Informationen zu diesem Studi-Ticket (Preis, Gültigkeit, Verkaufsstellen etc.) finden Sie online unter www.stadtwerke-konstanz.de Mobilität Bus Tarife Zeitkarten Studi-Ticket.

Für Studierende, die aus dem Einzugsgebiet des Verkehrsverbunds Hegau-Bodensee (VHB) von und zur Universität Konstanz pendeln, gibt es zusätzlich als Upgrade das sog. VHB-Studi-Ticket für das VHB-Netz. Nähere Informationen zu diesem Studi-Ticket (Preis, Gültigkeit, Verkaufsstellen etc.) finden Sie online unter www.vhb-info.de Fahrkarten Monats- und AboTickets. Nutzbar ist das VHB-Studi-Ticket ausschließlich in Kombination mit dem Studi-Ticket der Stadtwerke Konstanz. Beide Semestertickets können bereits vor Semesterbeginn erworben, jedoch erst ab Semesterbeginn (01.04., bzw. 01.10.) genutzt werden. Die Berechtigung zur Nutzung des Studi-Tickets bzw. des Upgrade VHB-Netz weisen Sie gegenüber der Fahrgastkontrolle üblicherweise mit der sog. Semestermarke nach, die Bestandteil des Datenkontrollblatts ist und auf die Rückseite der UniCard (Studierendenausweis) geklebt werden muss. Näheres zur UniCard und zur Semestermarke finden Sie online unter www.uni.kn/unicard.

Studienbeginn und Wohnen

Meldepflicht bei neuem Wohnsitz

Wenn Sie eine Wohnung im Stadtgebiet Konstanz beziehen, müssen Sie anschließend Ihren Wohnsitz beim Bürgerbüro der Stadt Konstanz anmelden.

Wichtig: Für die Anmeldung bringen Sie bitte neben Ihrem gültigen Personalausweis und/oder Reisepass unbedingt auch die erforderliche Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter bzw. von der Vermieterin mit.

Studienbeginn

Termine und Informationen zum Studienstart erhalten Sie direkt von Ihrem Fachbereich per Email. Weitere Informationen und nützliche Tipps zum Studienbeginn finden Sie im Studienstarter www.uni.kn/studienstart

Wohnen

Falls Sie noch ein Zimmer suchen: Tipps für die Zimmersuche gibt es im Internet unter