Härtefallantrag

Die Universität Konstanz hält 5% der Studienplätze bzw. mindestens einen Studienplatz in zulassungsbeschränkten Studiengängen mit Numerus Clausus (NC) für Härtefälle frei.

Was zählt als Härtefall?

Es müssen schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, so dass es Ihnen auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten.

Beispiele für begründete und unbegründete Härtefallanträge finden Sie in den Härtefallrichtlinien.

Wie stelle ich einen Härtefallantrag?

  1. Starten Sie die Online-Bewerbung für Ihren Wunschstudiengang,
  2. In der Online-Bewerbung beantragen Sie Ihren "Härtefall",
  3. Laden Sie einen entsprechenden Nachweis hoch,
  4. Schließend Sie die Online-Bewerbung ab,
  5. Im Anschluss prüfen unsere KollegInnen Ihren Härtefallantrag auf Grundlage Ihrer Nachweise.
    (Abgelehnte oder irrtümlich eingereichte Härtefallanträge führen nicht zum Achluss Ihrer Bewerbung)