Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers

Die mit Inklusion beauftragte Person nach § 181 SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) vertritt den Arbeitergeber in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen und achtet vor allem darauf, dass der Arbeitgeber seine Verpflichtungen erfüllt.

Sie ist Teil des Inklusions-Teams an der Universität Konstanz und arbeitet eng mit der Schwerbehindertenvertretung zusammen. Daher fungiert sie auch als Ansprechperson für schwerbehinderte Mitarbeitende in Verbindung mit der Schwerbehindertenvertretung , Behörden und Rehabilitationsträger.

Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers ist seit dem 24.11.2016 Christine Aicheler .