Urlaubs- und Krankheitsangelegenheiten
Aktueller Hinweis zum Erholungsurlaub für tariflich Beschäftigte und Beamte*Innen
Der Erholungsurlaub ist grundsätzlich bis zum Ende des Urlaubsjahres (= Kalenderjahr) anzutreten. Kann der Erholungsurlaub bis zum Ende des Urlaubsjahres nicht angetreten werden, so muss er bis zum 30.09. des Folgejahres genommen sein.
Daher weist die Universität Konstanz darauf hin, dass eventuelle restliche Urlaubstage aus dem Jahr 2022 spätestens bis zum 30.09.2023 genommen sein müssen.
Urlaub, der in diesem Zeitraum nicht genommen wurde, verfällt.
Daher bitten wir Sie, Ihren Erholungsurlaub rechtzeitig zu beantragen und zu nehmen.
Fragen im Einzelfall klären Sie bitte mit der Personalabteilung.
Sachbearbeitung für:
- Erholungsurlaub
- Sonderurlaub
- Dienstbefreiungen aller Art
- Bildungsurlaub
Arbeitsunfähigkeit für:
- Facility Management
- Gebäudeservices
- Wissenschaftliche Werkstätten
- BSZ
Kontakt:
Ulrike Küpper
Raum V 835
07531/88-2864
ulrike.kuepper@uni-konstanz.de
Vertretung:
Melina Merk / Martina Eberle
Sachbearbeitung für:
- Erholungsurlaub
- Sonderurlaub
- Dienstbefreiungen aller Art
- Bildungsurlaub
Arbeitsunfähigkeiten für:
- Universitätsverwaltung
- Tierforschungsanlage
- Zukunftskolleg
- KIM
- ASTA
Kontakt:
Melina Merk
Raum V 835
07531/88-2519
Melina.Merk@uni-konstanz.de
Vertretung:
Ulrike Küpper / Martina Eberle
Sachbearbeitung für:
- Erholungsurlaub
- Sonderurlaub
- Dienstbefreiungen aller Art
- Bildungsurlaub
Arbeitsunfähigkeit für und in Zusammenarbeit mit
- allen Sektionen, Fachbereichen und Forschungseinrichtungen
- Sprachlehrinstitut
Kontakt:
Martina Eberle
Raum V 835
07531/88-2775
martina.eberle@uni-konstanz.de
Vertretung:
Melina Merk / Ulrike Küpper