Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder vom 2. März 2019

Am vorherigen Wochenende gingen in Potsdam die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder zu Ende. Die Tarifeinigung umfasst folgende Eckpunkte:
 

  •          Lineare Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L

            Die Tabellenentgelte der Anlage B zum TV-L werden wie folgt erhöht:

            a)   ab 1. Januar 2019 um ein Gesamtvolumen von 3,2 %. In diesem Gesamtvolumen sind enthalten die überproportionale Anhebung der Entgelte der Stufe 1 von EG 2 bis 15 um 4,5% und für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung von 3,01 %, mindestens jedoch eine Erhöhung

                  um 100 € pro Monat.

            b)   ab 1. Januar 2020 um ein Gesamtvolumen von 3,2 %. In diesem Gesamtvolumen sind enthalten die überproportionale Anhebung der Entgelte der Stufe 1 von EG 2 bis 15 um 4,3% und für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung von 3,12 %, mindestens jedoch eine Erhöhung

                  um 90 € pro Monat.

            c)   ab 1. Januar 2021 um ein Gesamtvolumen von 1,4%. In diesem Gesamtvolumen sind enthalten die überproportionale Anhebung der Entgelte der Stufe 1 von EG 2 bis 15 um 1,8% und für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung von 1,29 %, mindestens jedoch eine Erhöhung

                  um 50 € pro Monat.

  •    Strukturelle Änderungen im Bereich der Entgeltordnung

a)       Für Beschäftigte in der Pflege werden zum 1. Januar 2019 neue Entgelttabellen vereinbart.

b)      Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst werden zum 1. Januar 2020 neue Entgelttabellen vereinbart.

c)       Die Zulage für Pflegekräfte an Universitätskliniken und in den Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg beträgt 120 Euro monatlich.

d)      In der Entgeltordnung wurden Verbesserungen zum 1. Januar 2020 (z. B. für Techniker, Beschäftigte im Justizdienst und im Bibliotheksdienst sowie für Beschäftigte im Polizeidienst) vereinbart. Für Beschäftigte Informationstechnik wurden neue Eingruppierungsmerkmale vereinbart, die zum 1. Januar 2021 wirksam werden.

  •   Strukturelle Änderungen zum TV-L

a)   Die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen von Beschäftigten in EG 1 bis 8 werden von 32,08 € auf 100 € erhöht. Die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen von Beschäftigten in EG 9 bis EG 14

      werden von 64,13 € auf 180 € erhöht. Der jeweilige Garantiebetrag ist auf den Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Höhergruppierung begrenzt.

b)   Die bisherige EG 9 mit besonderer Stufenlaufzeit ("kleine" EG 9) wird strukturell an die Systematik der anderen Entgeltgruppen in der Tabelle angepasst. Dabei wird die EG 9 in eine EG 9a (ehemals "kleine" EG 9) und EG 9b aufgespalten.

c)   Die Angleichungszulage für Lehrkräfte erhöht sich zum 1. Januar 2019 von 30 auf 105 € pro Monat.

d)   Die Jahressonderzahlung wird in den Jahren 2019 bis 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren. Nach dem Jahr 2022 wirksam werdende allgemeine Entgelterhöhungen finden auch auf die Jahressonderzahlung Anwendung.

  •   Besonderheiten für nichtärztliche Beschäftigte in Krankenhäusern (§ 43 TV-L)

a)   Der Zusatzurlaub erhöht sich in den Jahren 2020 bis 2022 sukzessive auf bis zu 9 Tagen.
b)   Es wurde vereinbart, über die Erhöhung des Zeitzuschlages für Samstagsarbeit bei Wechselschicht- oder Schichtarbeit Verhandlungen aufzunehmen, nachdem entsprechende Tarifverhandlungen der VKA abgeschlossen sind.

  •  Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten

Die monatlichen Ausbildungsentgelte sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden

a)   ab 1. Januar 2019 um einen Festbetrag in Höhe von 50 €, für Auszubildende nach TVA-L Gesundheit um 45,50 €,

b)   ab 1. Januar 2020 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 € erhöht.
c)   Erhöhung des Urlaubs von 29 auf 30 Tage.
d)  Übernahmegarantie für Auszubildende bis 30. September 2021 verlängert.