Geschlechtliche Vielfalt

Änderung der Geschlechtsangabe und des Vornamens für Studierende an der Universität Konstanz

Die Universität Konstanz bekennt sich in ihrem Leitbild und im Diversity-Kodex zur Vielfalt ihrer Mitglieder und deren Förderung und steht für eine diskriminierungsfreie Organisations-, Wissenschafts- und Lehrkultur. Um Bildungs- und Chancengerechtigkeit der Angehörigen aller Geschlechter zu erhöhen und außerdem den gesetzlichen Vorgaben um die Änderung des Personenstandsgesetzes (§ 22 Abs. 3) in 2018 nachzukommen, sind im elektronischen Erfassungssystem sowie in allen internen Dokumenten der Universität vier Kategorien der Geschlechtseinträge möglich: weiblich, männlich, divers und ohne Angabe.

Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz (Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)), das zum 01.11.2024 das Transsexuellengesetz ablöst, wird das Recht auf  geschlechtliche Selbstbestimmung gestärkt. Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit können ihren Geschlechtseintrag und/oder Vornamen beim Standesamt künftig durch eine einfache Erklärung ändern  lassen. Eine gerichtliche Entscheidung und Gutachten sind nicht mehr erforderlich. Im Zusammenhang damit soll von trans*, intersexuellen und abinären Studierenden in allen internen Dokumenten der Universität die Geschlechtsangabe sowie der Vorname und ggf. eine oder keine Anrede auf einen schriftlichen Antrag geändert werden dürfen. Alle Zuständigen sind an das Amtsgeheimnis gebunden. Interessierte Studierende können wie folgt vorgehen:

Antrag auf Änderung des Vornamens und/oder der Geschlechtsangabe nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz

  • Zunächst ist eine „Erklärung mit Eigenversicherung“ gegenüber dem zuständigen Standesamt notwendig. In der Erklärung hat die antragstellende Person zu versichern, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist. Die Anmeldung der Erklärung soll drei Monate zuvor gegenüber dem Standesamt angemeldet werden. Die Änderung des Vornamens und/oder der Geschlechtsangabe im Personenstandsregister wird erst mit Ablauf dieser Drei-Monats-Frist voll wirksam. Für die Änderung der personenbezogenen Daten an der Universität Konstanz ist eine Bestätigung der Änderung im Personenstandsregister vom zuständigen Standesamt vorzulegen. Einen Leitfaden für Erklärungsberechtigte finden Sie unter Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz, SBGG (Stand Juli 2024).

Wichtige Hinweise:

Falls Sie im Zeitraum zwischen der Anmeldung und der Bestätigung durch das zuständige Standesamt bereits Dokumente von der Universität benötigen sollten (vor allem Transcript of Records für andere Behörden, Bewerbungen und/oder Dritte), führt eine vorzeitige Änderung Ihrer Personendaten dann jedoch zu einigen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen, insbesondere bei einer erforderlichen und zeitaufwendigen Neuausstellung von Abschlussdokumenten. Daher empfehlen wir Ihnen, die Änderung mindestens sechs Monate vor Ihrem Studienabschluss vorzunehmen, damit Ihre Abschlussdokumente gleich direkt mit den gewünschten Personendaten bearbeitet und gedruckt werden können.

  • Setzen Sie sich bitte anschließend mit dem Studierenden-Service-Zentrum (SSZ), Bereich Studienangelegenheiten, bzgl. Ihres Anliegens in Verbindung: Kontaktformular > Auswahl „Formalitäten im Studium“
  • Bitte bringen Sie die Änderungsbestätigung des zuständigen Standesamts auf Personenstandsänderung nach dem SBGG gleich mit.
  • Das SSZ trägt die Änderung des Vornamens- und/oder der Geschlechtsangabe lediglich in ZEuS ein. Danach wird in der Regel ein neuer Studierendenausweis (UniCard) kostenlos ausgestellt. Darüber hinaus ist es ratsam, bereits vorher in ZEuS ein anderes/aktuelles Foto für die neue UniCard hochzuladen, falls ein neues Bild von Ihnen gewünscht werden sollte. Die alte UniCard ist beim SSZ abzugeben.
  • Die Änderung des Vornamens- und/oder der Geschlechtsangabe sowie die gewählte bzw. keine Anrede müssen zusätzlich im zentralen elektronischen Erfassungssystem beim Kommunikations-, Informations- und Medienzentrum (KIM) vorgenommen werden, damit Ihre Daten insbesondere auch in ILIAS (ilias-support@uni-konstanz.de), SOGo (support@uni-konstanz.de) ebenso angepasst werden können.
  • Bitte beachten Sie Folgendes: Der Login in ZEuS wird erst am Tag darauf möglich sein. Kontaktieren Sie bitte den ILIAS-Support (ilias-support@uni-konstanz.de), um Ihre Kurse auf den neuen virtuellen „Schreibtisch“ übertragen zu lassen. Der Login für das universitätsinterne WLAN ist mit dem geänderten Namen erneut erforderlich. Ähnliches gilt für die erneute Registrierung mit der neuen UniCard an einem der Canon-Kopierer.

Informationen für Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft:

Das angegebene Verfahren gilt für alle Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (unbefristetes Aufenthaltsrecht, verlängerbare Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU). Für sie ist deutsches Recht wählbar (Art. 7a Abs. 2 EGBGB, Fassung ab 01.11.2024). Ausländische Personen können daraufhin in Verbindung mit § 1 Abs. 3 SBGG den Geschlechtseintrag und/oder auch den Vornamen ändern lassen.
Bei Personen aus Drittstaaten ohne ein solches Aufenthaltsrecht, wie z. B. Austauschstudierende ohne Abschlussziel oder Promovierende mit kurzem Forschungsaufenthalt, ist ggf. die Vorlage eines Ersatzdokumentes möglich. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit dem SSZ auf.