Cartoon zum Thema Pflege

Nach den Kindern ist vor den Eltern

Aktuelles

Familie in der Hochschule und das Centrum für Hochschulentwicklung CHE haben 2023 ein "Kurz+kompakt" zum Thema Studieren und Angehörige pflegen herausgegeben. Das Thema erhält zunehmend größere Wichtigkeit und  Aufmerksamkeit. Tatsächlich pflegen mehr Studierende Angehörige, als es Studierende mit Kindern gibt. Im Kurz+kompakt lesen Sie Zahlen Daten Fakten aber auch Antworten auf brennende Fragen. Zudem finden Sie weiterführende Links zu nützlichen Informationen.

13.07.2023 BMFSFJ: Unabhängiger Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf legt zweiten Bericht vor. Er spiegelt die Vereinbarung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz weiterzuentwickeln. Die Bundesregierung arbeitet intensiv an der Vorbereitung einer grundsätzlichen Reform der Familienpflegezeit. Ziele der Reform sind, den Verbleib in Beschäftigungsverhältnissen zu fördern, Einkommensverluste zu verringern, eine geschlechtergerechte Aufteilung der Pflegeverantwortung zu begünstigen

Ende des Jahres 2021 waren in Deutschland nach Daten des Statistischen Bundesamts fast 5 Millionen Menschen pflegebedürftig. 84 Prozent von ihnen wurden zu Hause versorgt, mehrheitlich durch Angehörige und Nahestehende. Von den 5,3 Millionen pflegenden Angehörigen und Nahestehenden waren drei Millionen erwerbstätig. Der Großteil der informellen Pflege wird weiterhin von Frauen geschultert.

---------------------------------------------------------------------

Eine immer größere Anzahl von Menschen steht vor der Herausforderung, ihre Berufstätigkeit, ihr Studium oder ihre Forschungsarbeit mit Pflegeaufgaben vereinbaren zu müssen.

Die Fürsorge oder Pflege von älteren Angehörigen wird irgendwann fast alle betreffen. Aber auch Kinder mit Behinderungen sowie schwer erkrankte Partnerinnen oder Partner können permanent auf Unterstützung und Pflege angewiesen sein.

Diese Anforderungen sind für die Betroffenen eine enorme zeitliche, körperliche und psychische Belastung. Die Universität unterstützt ihre pflegenden Mitglieder durch Beratung, Vorträge, Fortbildung und flexible Arbeitsbedingungen.

Der digitale Ratgeber aus der Reihe „CHE kurz + kompakt“ zum Thema Studium und Pflegeverantwortung (6. Oktober 2022) wendet sich an Studierende, bietet Informationen und benennt erste Ansätze für Unterstützungsmöglichkeiten. 

Unterstützung durch die Universität

Individuelle Beratung, Vorträge und Fortbildungen unterstützen Sie dabei, die für Sie passende Lösung zu finden Ihre Familienaufgaben und Ihre Berufstätigkeit in eine gute Balance zu bringen. Mit Flexiblen Arbeitsmodellen zu Arbeitszeit und Arbeitsort bietet Ihnen die Universität Möglichkeiten, die Sie entlasten können.

Beratung

Erstanlaufstelle bei Fragen von Beschäftigten aus dem wissenschaftsunterstützenden Bereich, Studierenden oder Wissenschaftler*innen, die Angehörige pflegen ist Inés Eckerle. 

Studierende, die Angehörige pflegen, können sich auf der Steite des Centrums für Hochschulentwicklung einen ersten Überblick verschaffen.

Veranstaltungen

"Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung" (26.07.2016 )
Dr. Heinrich Everke, Allgemeinmediziner und Rainer Mosbrugger, Rechtsanwalt erläutern die verschiedenen Verfügungen und Vollmachten.

Folien zum Vortrag von Dr. Everke

Folien zum Vortrag von Hr. Mosbrugger

Homeoffice - Mobiles Arbeiten

Was während der  Pandemie und der Lockdowns eingeführt wurde, hat sich als für alle Seiten moderne Arbeitsweise gezeigt. Homeoffice und mobiles Arbeiten erweist sich auch nach der Pandemie bei umfangreichen Familienaufgaben, langen Anfahrtswegen, zur Gesundheitsvorsorge und -förderung sowie für eine bessere Arbeitsplatzausnutzung als große Entlastung.
Das Arbeiten von zu Hause und an der Universität sollen sich abwechseln und der Anteil an der Universität soll mindestens 50% der regulären wöchentlichen Arbeitszeit betragen.
Schreiben Sie einen (formlosen) Antrag mit Begründung und reichen ihn mit der Zustimmung Ihrer oder Ihres Vorgesetzten bei der Personalabteilung ein.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Beauftragte für Chancengleichheit.

Reduktion der Arbeitszeit

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um Familienaufgaben und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren zu können. Meist wird die Reduzierung für maximal zwei Jahre vorgenommen und kann verlängert werden. Sie können an allen Arbeitstagen in reduziertem Umfang arbeiten oder Sie können die Anzahl der Arbeitstage pro Woche reduzieren.

Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit der Zustimmung Ihrer oder Ihres Vorgesetzten bei der Personalabteilung ein.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Beauftragte für Chancengleichheit.

Jahresarbeitszeit

Die Universität bietet Ihnen die Möglichkeit der gleitenden Arbeitszeit. Kernarbeitszeit ist zwischen 9.00 und 15.30 Uhr, freitags bis 12.00 Uhr.

In Absprache mit Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten können Sie die in arbeitsintensiven Zeiten geleistete Mehrarbeit wieder abgleiten, z. B. für die Weihnachsschließung, um Ferienzeiten der Kinder zu überbrücken oder Angehörigenpflege leichter leisten zu können. Grundsätzlich können Sie  bis zu 20 Tage pro Jahr Gleitzeit nehmen, davon pro Monat bis zu fünf. Darüber hinausgehenden Bedarf klären Sie mit Ihren Vorgesetzten.

Der Flexibilisierungszeitraum reicht bis zum 31.01. des nächsten Jahres. Dies bedeutet, dass Überstunden, die über Ihre wöchentliche Arbeitszeit hinausgehen, erst am 31.01. verfallen. So können Überstunden während der Betriebsschließung über den Jahreswechsel abgebaut werden.

Pflege - Rechtliches

Finanzielles - Freistellung

Kurzfristige Arbeitsbefreiung - Pflegeunterstützungsgeld
Beschäftigte haben das Recht, pro pflegebedürftigen/r Angehörigen, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Sie haben währenddessen Anspruch auf eine Lohnersatzleistung (ca. 90 Prozent des Nettolohns) aus der Pflegeversicherung der/des Pflegebedürftigen. Der Antrag ist unverzüglich bei der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen der/des Pflegebedürftigen zu stellen. Dort erhalten Sie weitere Informationen über das Vorgehen, um die Lohnersatzzahlung zu erhalten. 

Informieren Sie Ihre/n Vorgesetzte/n über Ihre Abwesenheit und deren Dauer  und reichen anschließend eine ärzliche Bescheinigung vom Arzt oder der Ärztin Ihrer Angehörigen bei der Personalabteilung ein. Die zehn Tage Arbeitsverhinderung können pro akuter Pflegesituation in Anspruch genommen werden (d. h. wenn es notwendig ist, mehrmals, je nach akuter Pflegesituation nicht nur 1 x im Jahr).

Die Auszeit von bis zu zehn Arbeitstagen kann nicht genommen werden, wenn man sich um nahe Angehörige kümmert oder die Begleitung bei einem Arztbesuch erforderlich ist.

Zinsloses Darlehen
Zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts während der Familienpflegezeit und der Pflegezeit wurde ein Anspruch der Beschäftigten auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen eingeführt. Das Darlehen kann direkt beim Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden. Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt und deckt grundsätzlich die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab. Auf entsprechenden Antrag kann auch ein niedrigeres Darlehen - bis zu einer Mindesthöhe von 50 Euro monatlich – genommen werden. Die bisherige Möglichkeit, eine Entgeltaufstockung unter Verwendung eines Wertguthabens zu vereinbaren, bleibt unberührt.

Rentenansprüche
Sie können für die Zeit der Pflege Rentenansprüche erwerben. Für Plegende, die nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur Rentenversicherung. Pflegende erhalten zudem Rentenpunkte. Wer mindestens 14 Wochenstunden in häuslicher Umgebung auf privater Basis pflegt, kann dies auf die eigene Rentenversicherung anrechnen lassen. Mehr Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Familienministeriums.

Pflegekosten
Pflegekosten sind eine außergewöhnliche Belastung. Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim sind absetzbar. Das gilt allerdings nur, wenn die/der Pflegebedürftige sie aus eingener Tasche bestreitet. Wer eine private Pflegetagegeldversicherung hat, muss daher prüfen, ob trotz dieser Versicherungsleistung noch Pflegekosten aus eigenen Mitteln aufgewandt werden.

Pflegegeld
Wenn zu Hause lebende Pflegebedürftige von Angehörigen versorgt werden, erhalten sie von ihrer Kasse Pflegegeld. Die Pflegepersonen können dieses Geld "brutto für netto" annehmen. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an. Durch dieses Pflegegeld können Angehörige einen Verdienstausfall durch vorrübergehend reduzierte Arbeitszeit ausgleichen.

Unterhaltspflicht
Für anfallende Kosten muss zunächst die/der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Wenn das Vermögen nicht ausreicht, werden Ehepartner bzw. Kinder in die Pflicht genommen. Falls Eltern ihr Eigenheim auf Sohn oder Tochter übertragen haben und dies noch nicht länger als 10 Jahre her ist, muss das Eigenheim wieder an die Eltern zurückgegeben werden, um sodann als deren Vermögen zur Kostendeckung des Pflegeaufwands zu dienen.

Familienpflegezeit - Pflegezeitgesetz

Der kurze Film des Ministeriums gibt eine gute Übersicht zu den Gesetzesänderungen zum 01.01.2015.

Alles über Familienpflegezeit, das Pflegezeitgesetz, wer zu den nahen Angehörigen zählt und wie Sie die Doppelbelastung finanziell schultern können, erfahren Sie auf der Seite des Bundesfamilienministeriums.

Pflege zu Hause und Externe Unterstützung

Pflege zu Hause

Aufgrund der demographischen Entwicklung und der damit einhergehenden, kontinuierlich wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen, wird auch das Thema Gewalt in der Pflege zukünftig an Relevanz zunehmen. Hier finden Sie einen Ratgeber zum Thema Gewaltprävention in der Pflege.

Beim Deutschen Pflegering finden Sie Einrichtungen in Ihrer Nähe. Vollzeitpflege, Tagespflege, ambulante Pflege usw. Sie können nach Pflegeschwerpunkten und Nähe zu Ihrem Wohnort sortieren und finden so schnell ein passendes Angebot.Menschen, die Angehörige pflegen, benötigen oft zunächst selber Anleitung und vor allem Unterstützung. An bundesweit 97 Standorten bieten 2000Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter ihre Hilfe an. Sie vermitteln Wissen über Bewältigungsmöglichkeiten bei Krankheit und Pflegebedarf. Sie helfen beim Finden von Unterstützungsnetzwerken vor Ort und stehen für Gespräche zur Verfügung. Kontakt: Iren Steiner, Tel.: 07023 74 12 48 und über www.pflegebegleiter.de

Die Altenhilfeberatung vermittelt pflegenden Angehörigen Vertretungskräfte für Urlaub oder das Wochenende. Das können Gastfamilien oder GastbetreuerInnen sein, die ins Haus kommen. Für die Grundpflege kommen Fachkräfte eines Pflegedienstes ins Haus.

In und um Konstanz

Der Malteser Hilfsdienst
in Konstanz bietet einen Besuchs- und Begleitdienst an. Geschulte Bürgerinnen und Bürger kommen ins Haus und entlasten pflegende Angehörige, indem sie sich stundenweise mit den an Demenz erkrankten Angehörigen beschäftigen.
Weitere Informationen unter 07531 8104-52

Selbsthilfegruppe
Für pflegende Angehörige gibt es vom Malteser Hilfsdienst eine Selbsthilfegruppe in Konstanz. Zusammenkünfte jeden zweiten Mittwoch im Monat. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 07531/8 10 40, E-Mail gabriele.grundwald@malteser.org

Tagespflege im Marienhaus
In der Zeit von 8.00 bis 16.30 Uhr können dort von Montag bis Freitag Seniorinnen und Senioren täglich oder auch nur einmal die Woche den Tag verbringen. Ein Fahrdienst holt sie zu Hause ab und bringt sie nachmittags zurück. Die Seniorinnen und Senioren werden während der Tagespflege gefördert und unterhalten. Tagespflege des Marienhauses, Tel. 07531 9 08 43 50.

Wohngemeinschaft für Seniorinnen und Senioren
In der Fürstenbergstraße in Konstanz (ehemaliges Hotel Tweer) bietet das Malteser Seniorenzentrum betreutes Wohnen und Pflege. Jede Person hat ihr eigenes Zimmer mit Bad. Gemeinschaftsküche, gemeinsames Wohnzimmer und Dachterrasse. Die Malteser garantieren 24-Stunden Präsenz von Fachkräften und Alltagsbegleitung im Drei-Schicht-Betrieb sowie Unterstützung durch externen Pflegedienst. Informationen erhalten Sie unter Telefon 07531/84061 bei Frau Baumann oder zur Pflege unter 07531 81 04 22.

Beratung zur seelischen Gesundheit
im Alter im Zentrum für Psychiatrie Reichenau bei Magdalena Welzel im Patienten-Informations-Zentrum unter Tel: 07531/97 76 90, dienstags von 15.30 – 17.00 Uhr. Chefärztin der Abteilung Geronto- und Neuropsychatrie im ZPR: Dr. Suzana Andrade.

Eine psychologische Online-Beratung für pflegende Angehörige finden Sie auf der Seite von pflegen-und-leben. Es handelt sich dabei um ein Internetportal für pflegende Angehörige, aber auch für Freunde, Bekannte und Nachbarn, die pflegebedürftige Menschen im häuslichen Umfeld versorgen. Pflegende Angehörige, die gesetzlich krankenversichert sind, finden hier persönliche Unterstützung und psychologische Begleitung bei seelischer Belastung durch den Pflegealltag - anonym, kostenfrei und datensicher.

Haushaltshilfe - Urlaub von der Pflege

Haushaltshilfe
Aufgaben zu delegieren kann hilfreich und entlastend sein. Eine Haushaltshilfe kann Ihnen die eigene Hausarbeit abnehmen, während Sie sich um Ihre Angehörigen kümmern, oder sie erledigt im Haushalt Ihrer Angehörigen notwendige Arbeiten. Haushaltshilfen für Haushalte mit pflegebedürftigen Personen können von Privatleuten direkt angestellt werden.

Urlaub von der Pflege
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine vierwöchige Vertretung im Jahr, um Urlaub zu machen. Voraussetzung ist eine sechsmonatige Vorpflegezeit für die erstmalige Inanspruchnahme außerdem müssen die Angehörigen Pflegegeld beziehen.Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Urlaub von der Pflege zu machen: die Verhinderungspflege, bei der Angehörige zu Hause von einer Ersatzperson versorgt werden. Und die Kurzzeitpflege, bei der die Pflege vorübergehend in einem Heim geleistet wird. Bei beiden Varianten stehen den Pflegenden je 28 Tage Auszeit im Kalenderjahr zu (Sozialgesetzbuch SGB XI, Paragraf 39 und 42). Die Entlastung kann auf mehrere Kurzurlaube verteilt werden.Unterstützung muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Mehr ...

Literatur

Die Literaturtipps sind eine kleine belletristische Auswahl mit den Themen: Umgang mit den Eltern, dem Sterben und dem Älterwerden.

Sehr sehenswert ist auch der biografische Dokumentarfilm von David Sieveking „Vergiss mein nicht”  (von 2013) über seine Mutter, die an Alzheimer erkrankte.

Inge Jens: Langsames Entschwinden. Vom Leben mit einem Demenzkranken

Walter Jens litt ein Jahrzehnt lang an Demenz. Der einst wortgewaltige Gelehrte versank zunehmend in eine Welt jenseits der Sprache, jenseits der Gedanken. Er starb am 9. Juni 2013. Seine Frau Inge Jens, mit der er mehr als ein halbes Jahrhundert zusammenlebte, hat ihn in seiner Krankheit begleitet und ihn, unterstützt von anderen Menschen, bis zuletzt gepflegt.

In vertraulichen Briefen an Freunde und Bekannte hat sie immer wieder geschildert, wie er sich veränderte und wie schwierig es ist, mit einem Demenzkranken umzugehen. «Ich sehe seinem Entschwinden zu – den Mann, den ich liebte, gibt es nicht mehr.»

Das Buch dokumentiert mit ausgewählten Briefen und einem längeren Bericht die Leidensgeschichte von Walter Jens. Einfühlsam und respektvoll beschreibt Inge Jens die Veränderungen, die durch die fortschreitende Krankheit verursacht wurden; und offen reflektiert sie die eigene Unsicherheit, wie man sich dem Kranken gegenüber verhalten soll. Zugleich ist sie sich bewusst, wie privilegiert ihre Situation als Angehörige war – und dass die Akzeptanz und die Bezahlung von Pflegepersonal in unserer Gesellschaft dringend verbessert werden müssen.

Eine berührende Schilderung und ein wichtiger Denkanstoß.