Agieren statt reagieren

Nehmen Sie das Heft selbst in die Hand

Wenn Sie angegriffen werden, können Ihnen folgende Tipps helfen, aus der brenzligen Situation unbeschadet wieder herauszukommen.

  • Wehren Sie sich massiv! Machen Sie durch Rufe und Schreie auf sich aufmerksam, wenden Sie körperliche Gegenwehr (Tritte, Schläge, Kratzen etc.) an. In den meisten Fällen kann dadurch ein Tatabbruch erreicht werden.
  • Grenzen Sie sich verbal ab. Siezen Sie den Täter. Duzen verringert die Distanz.
  • Suchen Sie eine Möglichkeit zur Flucht.
  • Sprechen Sie ggf. gezielt Personen in der Nähe an.
  • Nutzen Sie ggf. Ihr Fahrrad als Barriere zwischen Ihnen und dem Angreifer oder als Waffe, um dann flüchten zu können.
  •  Bei Vorfällen an der Universität rufen Sie sofort in der Leitwarte an. Über Haustelefon 2222, mobil über 07531 88-2222.
  • Rufen Sie die Polizei (110) an und erstatten Sie auf jeden Fall Anzeige. 95% aller Straftaten werden durch Zeugenmeldungen aufgeklärt.

Sollten Sie die angreifende Person bei Ihrer Gegenwehr verletzen, greift das Notwehrgesetz (§ 32 StGB). Dieses Recht gilt auch, wenn Sie einer Person zur Hilfe kommen, die angegriffen wird (Nothilfe). Allerdings gilt, dass die Verteidigungsmaßnahmen der Situation angemessen sein müssen.

Ablaufschema bei Notfällen

Rufen Sie die Polizei 110 oder die Leitwarte an der Universität +49 (0)7531 88-2222 an und melden Sie den Vorfall. Halten Sie sich dabei an folgendes Schema: