Rechtliche Grundlagen von Tierversuchen

www.uzh.ch/cmsssl/de/researchinnovation/ethics/animals.html

www.age.mpg.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/informationen-ueber-tierversuche/gesetze

Grundsätzlich muss jeder Antrag auf einen Tierversuch durch die Ethikkommission nach § 15 Tierschutzgesetz (TierSchG) beim Regierungspräsidium Freiburg beraten und auf seine ethische Vertretbarkeit überprüft werden. Danach erfolgt die Entscheidung über die Genehmigung durch die Behörde.

Ein zusätzliches Instrument an den Einrichtungen, welche Tierversuche durchführen, ist der Tierschutzausschuss nach § 6 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV). Dieser setzt sich zusammen aus den Tierschutzbeauftragten, Wissenschaftlern und dem Tierpflegepersonal. In diesem Ausschuss geht es um konkrete Anliegen der beteiligten Interessensgruppen und die Unterstützung der Tierschutzbeauftragten hinsichtlich Tierschutzbelangen.

Im deutschen Grundgesetz ist die Wissenschaftsfreiheit als vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht festgeschrieben (Art. 5 Abs. 3 GG). Die Wissenschaftsfreiheit schützt das Erkenntnisstreben als Ausdruck menschlicher Eigenart und damit als einen Gesichtspunkt der Menschenwürde.

2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen. In Artikel 20a des Grundgesetzes heißt es seit dem Jahr: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Damit ist gegeben, dass der Tierschutz bei Abwägungsentscheidungen angemessen beachtet wird.

Der Konflikt zwischen der Verpflichtung, die allgemeine menschliche Gesundheit zu erhalten und zu verbessern, dem wertvollen Gut der Wissenschaftsfreiheit und dem Thema, Schmerzen und Leiden von Tieren zu vermeiden, können nicht durch allgemein gültige Urteile gelöst werden. Die Tierschutzgesetzgebung in Deutschland sieht daher als zentrales Element eine sorgfältige Prüfung und Abwägung jedes einzelnen Tierversuches vor.

Die 3R – Refine, Replace, Reduce

In Hinblick auf die 3R bietet die Universität Konstanz Unterstützung bei der Planung präklinischer Modelle, führt Embryo-Freezing durch um die Erhaltungszucht genetisch einmaliger Mauslinien zu reduzieren oder gar zu vermeiden. Außerdem legt die Uni Konstanz großen Wert auf Refinement-Maßnahmen in Versuch und Haltung. Das beinhaltet unter anderem die IT basierte Überwachung von Umweltparametern in Tierhaltungsräumen und Tieroperationen, sowie den Einsatz von verschiedenen Enrichmentmaterialien in Zucht- und Haltungskäfigen.

www.mdc-berlin.de/de/content/wie-gehen-wir-mit-unseren-versuchstieren-um