Erhöhung der Vergütungssätze für Hilfskräfte ab 1. April 2024

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg MWK hat mit Schreiben vom 18. März 2024 (bei der Uni eingegangen am 19. März 2024) die Vergütungssätze für Hilfskräfte ab dem Sommersemester 2024 und 2025 mitgeteilt.

Diese Werte wurden vom Finanzministerium Baden-Württemberg in Abstimmung mit dem MWK verbindlich für alle Hochschulen in Baden-Württemberg festgelegt und sind verpflichtende Vergütungssätze je Stunde der arbeitsvertraglich vereinbarten Inanspruchnahme von denen nicht abgewichen werden darf.

Die neuen Vergütungssätze betragen demnach für:

Studentische Hilfskräfte

13,25 € pro Stunde

Wiss. Hilfskräfte mit Bachelor-Abschluss im konsekutiven Masterstudium

14,09 € pro Stunde

Wiss. Hilfskräfte mit Abschluss

19,14 € pro Stunde

Die Kalkulationssätze erhöhen sich damit auf:

Studentische Hilfskräfte

17,00 € pro Stunde

Wiss. Hilfskräfte mit Bachelor-Abschluss im konsekutiven Masterstudium

18,10 € pro Stunde

Wiss. Hilfskräfte mit Abschluss

24,00 € pro Stunde

Bitte berücksichtigen Sie diese Werte ab dem Sommersemester 2024.

Die Stunden-Grenzen für geringfügige Beschäftigungen (bis 538 EURO) verändern sich entsprechend und betragen für:

Studentische Hilfskräfte

40,00 Monatsstunden

Wiss. Hilfskräfte mit Bachelor-Abschluss im konsekutiven Masterstudium

38,00 Monatsstunden

Wiss. Hilfskräfte mit Abschluss

dürfen nur mit mindestens 43 Monatsstunden eingestellt werden und sind daher automatisch über der GfB-Grenze

Bitte reichen Sie ggf. Änderungsanträge auf Stundenreduzierung fristgerecht ein.

Die aktuellen Kalkulationstabellen sowie einen Kostenrechner finden Sie demnächst auf den Internetseiten der Personalabteilung.