Aktueller Hinweis zum Jahresurlaub für tariflich Beschäftigte und Beamte*Innen

Der Jahresurlaub (Erholungsurlaub und ggf. Zusatzurlaub) ist grundsätzlich bis zum Ende des Urlaubsjahres (= Kalenderjahr) anzutreten. Den konkreten Umfang Ihres Urlaubsanspruchs entnehmen Sie bitte Ihrem digitalen Urlaubsverwaltungsprogramm unter dem Menüpunkt „Abwesenheiten + Neuer Antrag“. Konnte der Jahresurlaub bis zum Ende des Urlaubsjahres nicht angetreten werden, so muss er bis zum 30. September des Folgejahres genommen sein.

Urlaub, der nicht rechtzeitig genommen wurde, verfällt. Daher weist die Universität Konstanz darauf hin, dass eventuelle restliche Urlaubstage aus dem Jahr 2023 spätestens bis zum 30. September 2024 genommen sein müssen. Bitte beantragen und nehmen Sie Ihren Jahresurlaub rechtzeitig.

Der Urlaub kann auch dann nicht übertragen werden, wenn dieser kurz vor dem 30. September genommen, jedoch auf Grund von Krankheit wieder gutgeschrieben wird.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Personal und Recht.

Kontakt: Alexander Riehle, Personalabteilung