Geschlechtergerechte Berufungsverfahren und Aktive Rekrutierung
Für die Universität Konstanz ist Geschlechtergerechtigkeit ein wesentliches Qualitätsmerkmal in der Organisationsentwicklung. Dazu gehört das Ziel einer paritätischen Besetzung von Professuren und Leitungsfunktionen ebenso wie eine geschlechtergerechte Gestaltung von Rekrutierungsprozessen.
Die Zahlen bei den Neueinstellungen von Professorinnen sind vielversprechend: Der Anteil von Wissenschaftlerinnen konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesteigert werden:
1.01.2008 | 1.01.2016 | 1.01.2024 | |
Frauenanteil bei W2/3/C3/4-Professuren | 16,2% | 26,1% | 32,2% |
Frauenanteil bei W1-Professuren | 11,1% | 35,7% | 50,0% |
Für die Durchführung und Ausgestaltung von geschlechtergerechten Berufungsverfahren werden an der Universität verschiedene Instrumente genutzt.
Aktive Rekrutierung
Die Aktive Rekrutierung von Wissenschaftlerinnen hat sich für die Fachbereiche der Universität Konstanz und ihre wissenschaftlichen Einrichtungen als Standard etabliert.
In der aktualisierten Senatsrichtlinie „Berufungspolitik und wertschätzendes Berufungsverfahren an der Universität Konstanz” von 2023 wurden verschiedene Regelungen dazu aufgenommen. Ergänzt wird diese durch die Informationen zur Aktiven Rekrutierung von Wissenschaftlerinnen, die Hinweise für jeden Verfahrensschritt enthalten. Hier sind auch Datenbanken und Portale zur Recherche geeigneter Wissenschaftlerinnen enthalten.
Zur Dokumentation der Aktiven Rekrutierung steht dem Vorsitz der Berufungskommission bzw. dem*der Beauftragten für Aktive Rekrutierung ein Formular zur Verfügung sowie eine Checkliste zur Umsetzung eines geschlechtergerechten Berufungsverfahrens. Die Quellenangaben zur Checkliste enthalten die internen und externen gleichstellungspolitischen Vorgaben und Gesetze.
Gleichstellungsvertretung in Berufungsverfahren
Seit der Novellierung des Landeshochschulgesetzes im April 2014 hat die Gleichstellungsbeauftragte bzw. ihre Vertretung in den Berufungsverfahren ein Stimmrecht.
In jeder Berufungskommission an der Universität Konstanz ist entweder die zentrale Gleichstellungsbeauftragte oder ihre Stellvertreterin Mitglied. Seit Juli 2021 vertritt die Referentin für Gleichstellung in Berufungsverfahren die Gleichstellungsbeauftragte in allen Berufungsverfahren.
Die Referentin für Gleichstellung in Berufungsverfahren unterstützt den Vorsitz der Kommission dabei, die Standards für ein gendergerechtes und wertschätzendes Berufungsverfahren umzusetzen, Chancengleichheit zu fördern und die im jeweiligen Fachbereich gesetzten Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils zu erreichen. Sie kooperiert mit einem fachkundigen professoralen Mitglied der jeweiligen Berufungskommission und tauscht sich mit diesem zu fachlichen Aspekt aus.
AG Wertschätzendes Berufungsmanagement
In der AG Wertschätzendes Berufungsmanagement kommen Vertreter*innen aus Rektorat, Dekanat, Verwaltung und Gleichstellung zusammen. Sie erarbeiten gemeinsam Strategien zur Gewinnung von Wissenschaftlerinnen sowie für eine transparente und wertschätzende Gestaltung und Umsetzung von Berufungsverfahren.
Aktuelle Frauenanteile
Das Controllingdatenportal der Universität stellt für Universitätsangehörige detaillierte Daten zu Personal und Frauenanteilen zur Verfügung. Dies umfasst auch einen Bericht zu den Frauenanteilen bei Professuren und Juniorprofessuren.