Der Studierende-Eltern-Pass: So vielfältig wie das Leben
Perfekt anpassbar an das Familienmodell Studium und Familie
Der StEP wurde 2012 eingeführt mit dem Ziel, Strukturen zu schaffen, die Eltern ein effizientes Studium ermöglichen und sie auf dem Campus sichtbar machen.
Voraussetzung hierfür sind eine gute Informationsbasis sowie die Klärung von Zuständigkeiten in Bezug auf die Maßnahmen und Möglichkeiten einer flexiblen Studienorganisation.
Transparente Verfahrensweisen („Was tue ich, wenn mein Kind krank wird und ich eine Prüfung schreiben muss?”) und die Bereitstellung an Informationen und Vernetzungsmöglichkeiten sehen wir als wichtige unterstützende Elemente für Eltern im Studium an.
Das Hochschulgesetz legt für die Hochschulen fest, studierende Eltern zu unterstützen und ihnen ein flexibles Studium zu ermöglichen. Der StEP hat sich in dieser Hinsicht bewährt. Als gelungenes Kommunikations-, Flexibilisierungs- und Erhebungsinstrument wird er diesem Auftrag gerecht.
Familiengerechte Strukturen, individuelle Beratung und Sichtbarkeit sind studierenden Eltern wichtig und sorgen für ein lernförderliches Klima. Spielräume und Planungssicherheit helfen bei der Gestaltung des Studienalltags mit Familie. Der StEP vernetzt: die Eltern untereinander und wir uns gemeinsam mit Ihnen.
Wie erhalte ich den StEP?
Der Studierende- Eltern-Pass (StEP) erlaubt es Ihnen, sich offiziell an der Hochschule als studierend mit Elternstatus auszuweisen. Seine Vorlage dient unter anderem dazu, Ihnen ein flexibles Studium zu gewährleisten. Auf Basis des Landeshochschulgesetzes (LHG) ist es Ihnen erlaubt, z.B. Prüfungsfristen aufgrund von Familienpflichten zu verschieben.
So funktioniert’s
- Sie müssen immatrikuliert sein.
- Stellen Sie den StEP-Antrag und geben ihn in E 615 ab. Sie benötigen dafür die Geburtsurkunde im Original.
- Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, erhalten Sie mit der nächsten Semestermarke den Aufdruck „Studierende-Eltern-Pass”. Dieser Aufdruck erlaubt Ihnen, familienfreundliche Leistungen wahrzunehmen.
- Der StEP verlängert sich automatisch bis zum Ende der Regelstudienzeit.
Was beinhaltet der StEP?
Der StEP bündelt ein großes Spektrum an familienfreundlichen Angeboten, kombiniert und formalisiert Möglichkeiten der flexiblen Studienorganisation.
Die Vereinbarkeitsfrage geht über die Universität hinaus
Fragen zur Kinderbetreuung, Wohnung und Finanzierung ragen über den Zuständigkeitsbereich der Hochschule hinaus. Insbesondere der Erhalt von Sozialleistungen (BAföG, Wohngeld, Kinderzuschlag und ALG II) ist für Studierende mit Kindern schwierig.
Durch unsere Beteiligung an bundesweiten Initiativen (früher: familieundberuf, jetzt: Familie in der Hochschule e.V.) und durch unsere enge Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren versuchen wir Hindernisse abzubauen und darauf hinzuwirken, dass „Studieren mit Kindern” als alltägliches Lebensmodell wahrgenommen wird und Eltern mit ihren Kindern die Studienzeit als positiv erleben.