DekanIn

StelleninhaberIn

  • Hauptberufliche/r ProfessorIn der Sektion
  • wird auf Vorschlag des Rektors vom Sektionsrat für 4 Jahre gewählt

Funktion

  • Vertretung der Sektion

Gremienarbeit

  • Mitglied im Senat
  • Beratendes Mitglied im Rektorat
  • Vorsitz Sektionsvorstand
  • Vorsitz Sektionsrat
  • Vorsitz Habilitationsausschuss
  • Mitglied Dekanerunde
  • i.d.R. Vorsitz der Berufungskommissionen der Sektion
  • Vorsitz der Fachkommission "Landesgraduiertenförderungsgesetz"

Aufgaben

  • Repräsentation der Sektion nach innen und außen
  • Vertretung der Sektionsinteressen gegenüber dem Rektorat (sowie gegenüber anderen Sektionen und Fachbereichen)
  • Vertretung von Sektionsinteressen im Senat
  • regelt die Angelegenheiten der Sektion im Auftrag des Sektionsvorstands (insbesondere Ressourcenverteilung)
  • Sitzungsleitung als Gremienvorsitz, Umsetzung der Beschlüsse der Gremien, Mitarbeit in bzw. Übernahme des Vorsitzes von Kommissionen des Rektorats
  • Ansprachen/Laudationes (z.B. bei Antrittsvorlesungen, Akademischen Feiern)
  • Begleitung von Berufungsverhandlungen im Rektorat als Vorsitzender der Berufungskommission

Rechtliche Grundlage

LHG §24; GO §16

FachbereichsreferentIn

StelleninhaberIn

  • Hauptamtlich tätige Mitarbeiter/innen

Funktion

  • Geschäftsführung des Fachbereichs

Aufgaben

  • administrative Unterstützung des Fachbereichssprechers/der Fachbereichssprecherin und des Studiendekans/der Studiendekanin
  • Betreuung der Gremien des Fachbereichs
  • Mitwirkung bei der Entwicklungsplanung
  • Bearbeitung von Haushalts- und Personalangelegenheiten
  • Organisation des Studien-, Lehr- und Prüfungsbetriebs
  • Fachstudienberatung
  • Studiengangsentwicklung
  • Pflege der Beziehungen zu inner- und außeruniversitären Einrichtungen

FachbereichssprecherIn

StelleninhaberIn

  • Hauptberufliche/r ProfessorIn
  • Fachbereichsrat wählt aus den hauptberuflichen ProfessorInnen des Fachbereichs eine Person für 2 Jahre in das Amt

Funktion

  • Vertretung des Fachbereichs

Gremienarbeit

  • Vorsitz Fachbereichsrat
  • Vorsitz Promotionsausschuss
  • Mitglied Sektionsvorstand qua Amt
  • Mitglied Sektionsrat qua Amt
  • Vorsitz Habilitationskommission
  • Vertretung des Studiendekans

Aufgaben

  • Repräsentation des Fachbereichs nach innen und außen
  • Zuständig für wichtige Belange des Fachbereichs (sämtliche gremienrelevante Inhalte; Vertretung der Fachbereichsinteressen gegenüber Universitätsleitung, zentralen Einheiten, Sektion und anderen Fachbereichen)
  • Sitzungsleitung als Gremienvorsitz, Umsetzung der Beschlüsse der Gremien, Mitarbeit in Kommissionen des Rektorats
  • Ansprachen/Laudationes (z.B. bei Antrittsvorlesungen, Akademischen Feiern)
  • Stellungnahme im Senat im Rahmen von Berufungsverfahren
  • Begleitung von Berufungsverhandlungen im Rektorat
  • "Streitschlichter" bei schwierigen Fragen, z.B. Raumverteilung

Rechtliche Grundlage

GO §19

Fachstudienberatung

Gleichstellungsbeauftragte

Stelleninhaberin

  • Hauptberufliche Professorin
  • Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertretung werden auf Vorschlag des Gleichstellungsrates durch den Senat für eine Amtszeit von 2 Jahren ernannt

Funktion

  • Beratung und Unterstützung der zuständigen Organe und Gremien zur Herstellung von Chancengleichheit und Gleichstellung

Gremienarbeit

  • Vorsitz Gleichstellungsrat
  • stimmberechtigtes Mitglied im Senat
  • beratendes Mitglied in allen Senatskommissionen (de facto vertreten durch die Sektionsgleichstellungsbeauftragten)
  • beratendes Mitglied in jeder Berufungskommission (de facto vertreten durch eine Berichterstatterin)
  • beratendes Mitglied in Findungskommissionen (Kanzler, Mitglieder Universitätsrat)
  • beratend als ständiger Gast im Universitätsrat

Aufgaben

  • Bericht über Gleichstellungssituation und Diskussion von Gleichstellungskonzepten in den Gremien
  • Umsetzung der Ziele zur Frauenförderung in Berufungsverfahren
  • Erarbeitung von Konzepten zu Gleichstellung und Chancengleichheit (z.B. Gender Kodex) in Zusammenarbeit mit dem Referat für Gleichstellung und Familienförderung
  • Diskussion und Überprüfung der Wirksamkeit der Konzepte zusammen mit dem Referat für Gleichstellung und Familienförderung
  • Strategieberatung zur Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen
  • Mitarbeit bei allen Querschnittsaufgaben (de facto vertreten durch Referentinnen)

Rechtliche Grundlage

GO §12; LHG §4

Internationalisiserungsbeauftragte/r

ProrektorIn für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs

ProrektorIn für Internationales und Gleichstellung

ProrektorIn Lehre

Rektor

StudiendekanIn

StelleninhaberIn

  • Hauptberufliche/r ProfessorIn
  • wird vom Sektionsrat im Benehmen mit der Studienkommission für 4 Jahre gewählt

Funktion

  • Sicherstellen eines vollständigen und ordnungsgemäßen (Übereinstimmung mit Studien- und Prüfungsordnungen) Lehrangebots
  • Vorbereitung der Beschlussfassung über die Studien- und Prüfungsordnung
  • Koordination der Studienfachberatung
  • Kontaktstelle bei Beschwerden im Studien- und Prüfungsbetrieb

Gremienarbeit

  • Mitglied im Fachbereichsrat
  • Vorsitz Studienkommission
  • Vorsitz ständiger Prüfungsausschuss (de facto, nicht vorgegeben, aber ist zumeist der Fall)
  • Vertreter des Fachbereichssprechers

Aufgaben

  • Zuständig bei Studienangelegenheiten und der Studiengangsverwaltung
  • Vertrauensdozent für Studierende (z.B. bei Beschwerden zur Studien(fach)organisation)
  • Härtefallanträge (wenn Vorsitz des Ständigen Prüfungsausschusses)
  • Unterschrift Prüfungszeugnisse
  • Stellungnahme für den Senat zur pädagogisch/didaktischen Eignung von BewerberInnen in Berufungs- und Habilitationsverfahren
  • Überprüfung der Lehrevaluationsergebnisse
  • Durchführung von (Re-)Akkreditierungsverfahren
  • Entwicklung neuer Studien- und Prüfungsordnungen
  • Teilnahme an Studiendekansrunden zweimal jährlich
  • Förderanträge für die Lehre

Rechtliche Grundlage

LHG § 26

Sektionsgleichstellungsbeauftragte

Stelleninhaberin

  • eine Wissenschaftlerin der jeweiligen Sektion
  • Die Sektionsgleichstellungsbeauftragte wird durch den jeweiligen Sektionsrat für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt

Funktion

  • Beratung und Unterstützung der jeweiligen Sektion und der jeweiligen Fachbereiche zur Herstellung von Chancengleichheit und Gleichstellung

Gremienarbeit

  • beratendes Mitglied im Sektionsrat
  • Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten in Senatskommissionen
  • stimmberechtigtes Mitglied im Gleichstellungsrat

Aufgaben

  • fachspezifische Mitarbeit bei allen die Sektion betreffenden Querschnittsaufgaben
  • Beratung zu Fragen der Gleichstellung und Chancengleichheit in Berufungsverfahren der Sektion
  • Mitarbeit in Arbeitsgruppen zu Themen der Gleichstellung und Chancengleichheit
  • Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Berufungsverfahrens zur Herstellung von Chancengleichheit, Gleichstellung und Frauenförderung (z.B. Aktive Rekrutierung)

Rechtliche Grundlage

LHG §4

Weiterführende Informationen

Struktur- und Entwicklungsplan: Gleichstellungsplan

SektionsreferentIn

StelleninhaberInnen:

  • Akademische MitarbeiterInnen; keine unmittelbare Tätigkeit in Lehre und Forschung
  • Hauptamtlich und unbefristet tätig

Funktion:

  • Unterstützung des Dekans/ Schnittstelle zu über- und untergeordneten Gremien und zur zentralen Verwaltung
  • Geschäftsführung der Sektion

Gremienarbeit:

  • Organisation und Betreuung von Sektionsvorstand, Sektionsrat, Berufungsverfahren/-kommissionen, Habilitationsverfahren/-kommissionen, LGFG-Fachkommission

Aufgaben:

  • Beratung und Unterstützung des Dekans in allen Angelegenheiten der Sektion
  • Betreuung und Geschäftsführung der Gremien der Sektion, insbesondere des Sektionsvorstands und des Sektionsrats
  • Durchführung aller Berufungsverfahren der Sektion (Organisation, Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, Betreuung der BewerberInnen, Aufbereitung Bewerbungsunterlagen, Ausführen der Beschlüsse)
  • Durchführung aller Habilitationsverfahren der Sektion
  • Geschäftsführung der Fachkommission der Sektion zur Vergabe der Stipendien nach dem LGFG
  • Gemeinsam mit den FB-ReferentInnen: Überwachung der Erfüllung der Lehrverpflichtung gemäß der Lehrverpflichtungsverordnung der Lehrenden der Sektion
  • Überwachung der Forschungssemesterplanung der Fachbereiche
  • Überwachung aller Personalangelegenheiten der Sektion
  • Planung und Bewirtschaftung der Haushalts- und Studiengebührenmittel der Sektion
  • ggf. Koordination der EDV-Angelegenheiten der Sektion
  • ggf. Koordination der Erstellung des jährlichen Forschungsberichts
  • ggf. Öffentlichkeitsarbeit
  • ggf. Mitwirkung bei Evaluations- und Akkreditierungsangelegenheiten
  • ggf. Beratung von Doktoranden des strukturierten Doktorandenprogramms der geisteswissenschaftlichen Sektion.
  • ggf. Betreuung des Doktorandenarbeitsplatzprogramms