Gremienbonus für Professorinnen

Ausschreibung

Die Universität Konstanz verfolgt das Ziel, Entscheidungsgremien und Funktionsämter geschlechtergerecht zu besetzen. Da Frauen bei den Professuren jedoch noch immer unterrepräsentiert sind, entsteht durch diese Forderung ein Spannungsfeld. Denn Professorinnen müssen mehr Gremienarbeit übernehmen als sie aufgrund ihrer Grundgesamtheit anteilig sicherstellen können. Daher wurde im Rahmen der Exzellenzstrategie sowie im Gleichstellungsplan eine Entlastung von Professorinnen für ihre Gremienmitarbeit als Maßnahme festgelegt und dafür Mittel bereitgestellt. Das Belohnungsmodell wurde auf der Grundlage einer quantitativen und einer qualitativen Befragung von Professor*innen ausgearbeitet und vom Gleichstellungsrat und dem Rektorat verabschiedet.

Allgemeine Informationen

Welches Ziel verfolgt die Ausschreibung?

Über die Ausschreibung soll eine überdurchschnittliche Gremienmitarbeit von Professorinnen wertgeschätzt und belohnt sowie das Ziel einer paritätischen Gremienbesetzung befördert werden. Der Bonus wird in Form von Personal- oder Sachmitteln über eine einfache Antragstellung einmal jährlich über die Vergabekommission des Gleichstellungsrats vergeben.

Bin ich antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle Professorinnen und Juniorprofessorinnen der Universität Konstanz. Ausgenommen sind Vertretungsprofessorinnen und Gastprofessorinnen. Professor*innen, deren Identität nicht den normierten Geschlechteridentitäten entspricht, z.B. transgender, transsex, intersex, agender, sind ebenso angesprochen. Personen mit Ämtern, die bereits eine Deputatsreduktion von mindestens vier SWS oder mindestens eine 50%-Stelle zur Entlastung erhalten, sind von der Antragstellung ausgenommen.

Wie wird der Gremienbonus vergeben?

Der Bonus wird anhand einer Punktezahl für die Gremienmitgliedschaften vergeben. In der Online-Maske können Sie angeben, in welchen Gremien Sie im vergangenen Studienjahr Mitglied waren. Für jedes Gremium erhalten Sie zwischen 1 und 5 Punkte, je nach dem zeitlichen Aufwand für die Sitzung inklusive Vor- und Nachbereitung und je nach der strategischen Verantwortung des Gremiums. Berücksichtigt sind auch Berufungskommissionen sowie die Ombudspersonen. Für den Vorsitz wird ein extra Punkt vergeben. Ebenso können Sie angeben, ob bei Ihnen einschränkende individuelle Lebensumstände vorliegen, die zusätzlich bis zu drei Punkte ergeben. Die Gesamtpunktezahl wird mit dem Median aller Professor*innen der Universität verglichen. Dabei werden Juniorprofessuren sowie W3/2-/C4/3-Professuren separat betrachtet. Liegen Sie mit Ihrer Punktezahl über diesem Median, so geht ihr Antrag in die Förderung ein. Das verfügbare Programmbudget wird dann je nach Punktezahl unter den geförderten Professorinnen vergeben. Eine Information über die Förderung und die Höhe erhalten Sie ca. 4 Wochen nach der Antragsfrist.

Wie kann der Gremienbonus eingesetzt werden?

Sie erhalten ein Budget zugesprochen, dass Sie im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorgaben einsetzen können, z.B. für studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte, für eine zugeordnete Stelle (z.B. wissenschaftliche Mitarbeiter*in, Verwaltungsmitarbeiter*in, Sekretär*in, technische*r Angestellte*r), sowie als Sach- und Investitionsmittel (z.B. Dienstreisen, IT, Lehrauftrag, Ausstattung). Die Verausgabung kann im bewilligten Kalenderjahr im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorgaben der Exzellenzstrategie erfolgen.

Die Ausschreibung für 2024 ist geschlossen!

Bitte geben Sie in der folgenden Liste wahrheitsgemäß an, in welchen Gremien Sie im WS 2022/23 und/oder im SS 2023 Mitglied waren, unabhängig davon, ob per Wahl, per Bestellung oder kraft Amtes. Waren Sie in beiden Semestern Mitglied, erhalten Sie die angegebene Punktzahl für das Gremium. Waren Sie nur in einem der beiden Semester Mitglied, erhalten Sie die hälftige Punktzahl. Waren Sie Vorsitzende, erhalten Sie einen weiteren Punkt. Am Ende können Sie angeben, inwieweit individuelle Lebensumstände in dieser Zeit für Sie einschränkend gewirkt haben. Darüber kann sich Ihre Gesamtpunktezahl erhöhen.

Bitte addieren Sie Ihre Punkte und notieren Sie sich Ihre Gesamtpunktzahl, um in Schritt 3 zu erfahren, ob Sie förderberechtigt sind.

Antragstellung Gremienbonus

Gremien/Committees
Familien- und diversitygerechte Umsetzung/Family- and diversity-friendly implementation
Die Universität Konstanz setzt sich dafür ein, Prozesse und Strukturen familien- und diversitygerecht zu gestalten. Sie anerkennt, dass verschiedene Lebensbedingungen die Mitarbeit in Gremien einschränken oder die Entscheidung für Gremienarbeit erschweren können. Deshalb soll dieser Umstand durch mögliche zusätzliche Punkte berücksichtigt werden.

Falls bei Ihnen solche Bedingungen vorliegen, wie z.B. die Betreuung von Kindern, von Kindern mit einer Behinderung/Beeinträchtigung oder von pflegebedürftigen Angehörigen, eine eigene Behinderung oder psychische Beeinträchtigung, oder nicht ausreichende deutsche Sprachkenntnisse oder die fehlende Kenntnis des deutschen Wissenschaftssystems in den ersten beiden Jahren nach dem Stellenantritt, können Sie hier angeben, in welchem Ausmaß Sie diese Bedingungen als einschränkend für sich selbst einschätzen.

ENGLISH VERSION:
The University of Konstanz is committed to designing processes and structures that are family- and diversity-friendly. It recognises that various living conditions can restrict participation in committees or make the decision to work in committees more difficult. Therefore, this circumstance should be taken into account through possible additional points.

If you have such conditions, such as caring for children, children with a disability/impairment or relatives in need of care, a disability or mental impairment of your own, or insufficient German language skills or lack of knowledge of the German academic system in the first two years after taking up your position, you can indicate here the extent to which you consider these conditions to be limiting for you.
Berechnung/Calculation
Wenn Sie nun Ihre Punkte zusammenzählen, können Sie ihn mit dem Median aller Professor*innen zum Erhebungszeitpunkt 30.6.2021 vergleichen:

Der Median aller W3/2/C4/3-Professor*innen lag bei 8. Wenn Sie als Professorin 9 oder mehr Punkte haben, werden Sie gefördert.

Der Median aller Juniorprofessor*innen lag bei 0,5. Wenn Sie als Juniorprofessorin 1 oder mehr Punkte haben, werden Sie gefördert.

Die Fördersumme wird proportional an die Geförderten ausgeschüttet. Dazu wird die Punktzahl einer Professorin anteilig zur Gesamtpunktezahl vergütet.

Beispiel: Sie sind Professorin und haben 10 Punkte, Sie werden demnach gefördert. Die 10 Punkte machen 5% der Gesamtpunktezahl aller geförderten Professorinnen (z.B. 200 Punkte) aus. Sie erhalten daher 5% der Gesamtfördersumme, was in etwa 4.000 Euro entspricht.

ENGLISH VERSION:
If you now add up your points, you can compare it with the median of all professors at the survey date 6/30/2021:

The median of all W3/2/C4/3-professors was 8. If you have 9 or more points as a professor, you will be funded.

The median of all junior professors was 0.5. If you have 1 or more points as a junior professor, you will be funded.

The funding amount is distributed proportionally to the recipients according to the number of points.

Example: You are a professor and have 10 points, so you receive funding. The 10 points make up 5% of the total number of points of all funded female professors (e.g. 200 points). You therefore receive 5% of the total funding amount, which is roughly equivalent to 4,000 euros.
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