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Gemeinsam gegen Diskriminierung. Vorstellung der aktualisierten Richtlinie gegen Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt

Wann
Mittwoch, 9. November 2022
17 bis 20 Uhr

Wo
Universität Konstanz, A 702

Veranstaltet von
Referat für Gleichstellung, Familienförderung und Diversity

Vortragende Person/Vortragende Personen:

Programm

17:00   Dr. Theodoros Marinis, Marion Woelki, Lana Daudrich: Vorstellung der aktualisierten Richtlinie gegen Diskriminierungen und sexualisierter Gewalt

17:30   Dr. Jasmin Meyer, Soziologin: Vorstellung des Policy-Papers „Die Studierendenbefragung in Deutschland: Fokusanalyse zu Diskriminierungserfahrungen an Hochschulen“

18:30   Dr. Nathalie Schlenzka, Antidiskriminierungsstelle des Bundes (online zugeschaltet) zu Standards der Antidiskriminierungsberatung, Kommentar zur Richtlinie

Vorstellung der aktualisierten Richtlinie gegen Diskriminierungen und sexualisierter Gewalt

Am 14. September 2022 wurde im Senat der Universität Konstanz die aktualisierte Version der Richtlinie gegen Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt von 2015 verabschiedet. Diese hat als Hauptziele den Schutz vor und Abbau von Diskriminierungen, sexualisierter Belästigung und Gewalt. Sie gilt für alle Mitglieder und Angehörige der Universität bei allen Aktivitäten, die von der Universität verantwortet oder dieser zugerechnet werden.

Die Aktualisierung ist auf Grund vieler gesellschaftlicher Entwicklungen im Bereich Chancengerechtigkeit nötig geworden. Hinzu kommen neue gesetzliche Regelungen im Landeshochschulgesetz (LHG) Baden-Württemberg, dessen Neufassung im Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Außerdem wurde die Richtlinie an den im Februar 2019 vom Senat verabschiedeten Diversity-Kodex angepasst, wodurch zusätzliche Marginalisierungsdimensionen erstmalig berücksichtigt werden.

Prof. Dr. Theodoros Marinis

Die Ansprechperson für Antidiskriminierung an der Universität Konstanz ist Prof. Dr. Theodoros Marinis, Professor für Mehrsprachigkeit und Direktor des Zentrums für Mehrsprachigkeit an der Universität Konstanz. Durch seine Forschung zum Spracherwerb bei Familien mit Migrationshintergrund, bei neurodiversen Individuen und Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen und aufgrund seiner persönlichen Erfahrung als Person mit Migrationshintergrund ist er mit dem Thema Diskriminierung vertraut und unterstützt die Universität und ihre Mitglieder durch seine Rolle als Ansprechperson für Antidiskriminierung.

Dr. Jasmin Meyer, Soziologin Universität Konstanz: „Die Studierendenbefragung in Deutschland: Fokusanalyse zu Diskriminierungserfahrungen an Hochschulen“

Die Soziologin Jasmin Meyer wird in ihrem Vortrag vorstellen, wie viele Studierende berichten, selbst schon einmal Diskriminierung im Rahmen ihres Studiums erfahren oder dies bei anderen beobachtet zu haben. Außerdem wird sie beschreiben, aus welchen Gründen Diskriminierung erlebt wird und welche Gruppen von Studierenden besonders häufig davon betroffen sind. Zuletzt wird sie aufzeigen, ob sich selbst erfahrene Diskriminierung negativ auf die Studienzufriedenheit auswirkt.

Kurzbio

Dr. Jasmin Meyer hat an der Uni Konstanz Soziologie studiert und darin auch promoviert. Während ihrer Promotionszeit war sie in verschiedenen Projekten als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Dozentin tätig. Seit 2019 bis heute ist sie in der AG Hochschulforschung im Projekt „Die Studierendenbefragung in Deutschland“ beschäftigt. Im Rahmen dieser Tätigkeit entsteht zurzeit das Policy-Paper mit dem Titel „Die Studierendenbefragung in Deutschland: Fokusanalyse zu Diskriminierungserfahrungen an Hochschulen“, das sie im Rahmen der Veranstaltung vorstellen wird.

Dr. Nathalie Schlenzka, Referatsleiterin für Grundsatz und Forschung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Beratung und Beschwerde bei Diskriminierung an Hochschulen

Rassistische Beleidigungen, sexuelle Belästigung oder Mobbing aufgrund der sexuellen Identität, aber auch institutionelle Diskriminierung, machen vor Hochschulen nicht halt. Wie äußert sich Diskriminierung an Hochschulen konkret? Welche Beratung sollten Hochschulen Betroffenen von Diskriminierung anbieten und nach welchen Standards sollte diese ausgerichtet werden? Welche Rolle spielen Beschwerdemöglichkeiten und wie sollten eine Beschwerdestelle an der Hochschule ausgestaltet werden. Der Input wird sich mit diesen Fragen beschäftigen und auch die neue Richtlinie der Universität Konstanz zum Diskriminierungsschutz kommentieren.

Kurzbio

Dr. Nathalie Schlenzka ist Referatsleiterin für Grundsatz und Forschung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, für die sie seit 2011 als Referentin tätig ist. Dort ist sie vor allem für die Erstellung der Berichte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes an den Bundestag gemäß § 27 Abs. 4 AGG sowie unterschiedliche Forschungsprojekt zuständig. In den letzten Jahren hat sie sich u.a. mit Fragen von Diskriminierung an Hochschulen, der frühkindlichen Bildung und im Arbeitsleben befasst. Auch berät sie Institutionen, die Dienstvereinbarungen oder Richtlinien zum Diskriminierungsschutz erlassen wollen. Zuvor war sie langjährig als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich der Migrations- und Integrationsforschung am Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Europäisches Migrationszentrum sowie der Alice Salomon Hochschule in Berlin tätig. Ihr Studium der Politikwissenschaft hat sie an der Freien Universität absolviert.