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Recht an Film- und Hörfunkaufnahmen

Praktische Tipps zum Recht an Film- und Hörfunkaufnahmen

Es ist möglich, dass Journalistinnen und Journalisten an einer Veranstaltung der Universität Konstanz teilnehmen bzw. zu dieser eingeladen worden sind. Nutzen Sie gern die folgenden Kurztexte, um mögliche TeilnehmerInnen vorab zu informieren, dass Film- und Hörfunkaufnahmen gemacht werden (könnten). Der dritte Kurztext richtet sich an die JournalistInnen.

1. Informationen für Teilnehmende: JournalistInnen sind eingeladen worden

Kurztext: "Bitte beachten Sie, dass zu dieser öffentlichen Veranstaltung der Universität Konstanz Journalistinnen und Journalisten eingeladen worden sind, um über die Veranstaltung zu berichten. In diesem Rahmen können eventuell Bild- und/oder Hörfunkaufnahmen angefertigt und veröffentlicht werden." Alle Informationen

2. Informationen für Teilnehmende: JournalistInnen könnten anwesend sein

Kurztext: "Bitte beachten Sie, dass es möglich ist, dass Journalistinnen und Journalisten an dieser öffentlichen Veranstaltung der Universität teilnehmen werden, um über die Veranstaltung zu berichten. In diesem Rahmen können eventuell Bild- oder Audiomitschnitte angefertigt und veröffentlicht werden." Alle Informationen

3. Informationen für JournalistInnen: Hinweise für die Teilnahme an Veranstaltungen

Kurztext: "Liebe Journalistinnen und Journalisten, wir freuen uns, dass Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten. Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise für die Teilnahme an Veranstaltungen."