Alumni-Tag
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Bei Bildern bitte beachten

Wenn Sie im Namen der Universität Fotos machen, verbreiten oder nutzen wollen, finden Sie hier einen Überblick und praktische Tipps.

Praktische Tipps zum Recht am Bild

Wenn Sie Abbildungen von Personen oder Gruppen im Namen der Universität machen möchten, sollten Sie, unter Beachtung der oben genannten Persönlichkeitsrechte, unbedingt schriftliche Einwilligungen der Abgebildeten einholen.

Was sollten Sie beim Fotografieren beachten?

Details, die in der Einwilligung schriftlich geklärt werden sollten:

  • Art der Medien bzw. des Bildmaterials
  • Nutzungsdauer
  • Art der Nutzung und Verwendung
  •  Entgelt
  •  Erlaubnis, den Namen der abgebildeten Person zu nennen

Bis zu zehn Jahre nach dem Tod der Abgebildeten müssen Sie eine Einwilligung der Angehörigen zur Nutzung der Bilder einholen.

Wenn Sie Bilder von Veranstaltungen machen möchten, sollten Sie vorher den Veranstalter informieren. Zusätzlich müssen eventuell persönliche Einwilligungen eingeholt werden.

Bei Abbildung von Minderjährigen sollten Sie eine Einwilligung der Eltern einholen.

Wenn Sie Bildmaterial im Namen der Universität nutzen, vervielfältigen oder veröffentlichen möchten, sollten Sie sich, unter Beachtung des Urheberrechtes des Fotografen bzw. der Fotografin, die Nutzungsrechte der Bilder einholen.

Was sollten Sie als NutzerIn beachten?

Details, die in der Einwilligung schriftlich geklärt werden sollten:

  • Nutzungsdauer
  • Art der Nutzung und Verwendung
  • Nach-Bearbeitungsrecht, z. B. Farbanpassung wie Schwarz-Weiß
  • Entgelt oder freie Nutzung
  • Urhebernennungsrecht (Name, Vorname usw.)

70 Jahre nach dem Tod des Urhebers dürfen Sie die Bilder ohne Einwilligung nutzen.

Nach Erwerb oder Einholung der Nutzungsrechte dürfen Sie das Bildmaterial 50 Jahre lang nutzen, falls nicht anders vereinbart.

Urheberrecht

Fotoaufnahmen werden durch das Urheberrecht geschützt. Dabei kommt es nicht darauf an, zu welchem Zweck oder von wem die Aufnahmen gemacht wurden: Künstlerisch wertvolle Lichtbildwerke und normale Fotografien genießen den rechtlichen Schutz gleichermaßen.

Verwenden Sie ausschließlich Fotos und Videos auf Ihrer Website, wenn Sie das Recht dazu haben. Es reicht nicht nur, die Herkunft anzugeben, sondern Sie müssen von der Eigentümerin/dem Eigentümer die Erlaubnis haben, das Foto/das Video zu verwenden. Gegebenenfalls bestehen die Eigentümerin/der Eigentümer darauf, dass das Copyright mit angegeben wird.

Wer ist UrheberIn?

UrheberIn ist der Fotograf oder die Fotografin, nicht der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin. 

Welche Rechte habe ich als UrheberIn?

 Als UrheberIn können Sie bestimmen, wie Ihr Werk verwendet wird, wie und wo es veröffentlicht, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie können Formen der Verwendung verbieten und Auskunft verlangen, wie das Werk genutzt wird. Wenn jemand diese Rechte verletzt, können Sie rechtlich dagegen vorgehen und Schadenersatz verlangen. 

Kann ich als UrheberInnen meine Rechte übertragen?

Ja, indem sie das Recht zur Verwendung auf Dritte übertragen. Die konkreten Nutzungsrechte und -pflichten sollten schriftlich genau geregelt sein. Lesen Sie mehr dazu unter praktische Tipps.

Was und wen darf ich als FotografIn aufnehmen?

Gegenstände und Gebäude im öffentlichen Raum dürfen Sie ohne Einwilligung aufnehmen. Personen und Gruppen dürfen Sie nur mit deren Einverständnis aufnehmen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt unter Persönlichkeitsrechte.

Wie lange gilt das Urheberrecht?

 Ein Bild ist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei, das bedeutet: Jede Person darf es dann ohne Genehmigung, Auflagen oder Kosten zu jedem beliebigen Zweck verwenden. Das Urheberrecht ist nicht vererbbar. 

Persönlichkeitsrecht

Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild, niedergelegt im Rahmen des Kunst- und Urheberrechtsgesetzes. Ohne deren Einwilligung dürfen keine Aufnahmen von anderen Personen gemacht werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält Informationen über die Höhe der Entschädigung, die man als zu Unrecht abgebildete Person erhält.

Gibt es Voraussetzungen für das Recht am eigenen Bild?

Ja, Sie müssen auf dem Bild erkennbar sein, um das Persönlichkeitsrecht geltend zu machen. Ein schwarzer Balken über dem Gesicht reicht dabei nicht, um Sie als abgebildete Person unkenntlich zu machen. Auch Körper, Kleidung, Schmuck und Ähnliches sind wiedererkennbar. Es genügt ein einziges Merkmal des Aussehens und der Wiedererkennbarkeit.

Kann ich als abgebildete Person das Persönlichkeitsrecht übertragen?

Ja, wenn Sie dafür entlohnt werden, dass Sie auf dem Bild zu sehen sind – und vorausgesetzt, das Bild wird so verwendet wie vorher ausgemacht.  Sie können einen schriftlichen Nutzungsvertrag mit der Art und Dauer des Nutzungsrechtes aufsetzen. Bis zu zehn Jahre nach dem Tod des Abgebildeten ist das Einverständnis der Angehörigen zur Verwendung der Abbildung nötig.

Was muss ich als FotografIn bei Versammlungen und öffentliche Veranstaltungen beachten?

Personen, die an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmen, dürfen Sie ohne Einwilligung abbilden, solange einzelne Personen nicht im Vordergrund stehen oder einzeln vergrößert dargestellt werden. Gruppenbilder benötigen eine Nutzungseinwilligung der Abgebildeten. Bei Feiern, Vorlesungen oder firmeninternen Veranstaltungen sollten Sie vorab das Einverständnis der Teilnehmenden wie auch der VeranstalterInnen einholen. Bei spontanen Bildern sollten Sie nachträglich die Einwilligung der Abgebildeten erfragen.

Sonderfälle: Personen als Beiwerk, künstlerische Werke und Personen der Zeitgeschichte

Machen Sie Abbildungen von Personen als Nebenzweck, während ein Gebäude, eine Örtlichkeit im öffentlichen Raum oder eine Landschaft im Mittelpunkt steht? Dann benötigen Sie keine spezielle Einwilligung.

Künstlerische Werke einer Person dürfen Sie ebenfalls ohne deren Einwilligung abbilden, solange sie sich im öffentlichen Raum befinden.

Personen der Zeitgeschichte dürfen Sie ohne Einwilligung abbilden. Beachten Sie aber: Das Recht zur Abbildung erlaubt Ihnen nicht automatisch, die Abbildungen für gewerbliche Zwecke zu verwenden.