Sinn und Zweck von Integrationsvereinbarungen
Presseinformation Nr. 131 vom 28. Oktober 2011
Integrationsministerin besucht Auftakt einer gemeinsamen Veranstaltungsreihe des Konstanzer Wissenschaftsforums und des Staatsministeriums Baden-Württemberg
Gestern und heute (27. Und 28. Oktober 2011) hatte das Konstanzer Wissenschaftsforum der Universität Konstanz zum Workshop „Integration per Unterschrift? Zweckmäßigkeit von Integrationsvereinbarungen im Migrationsrecht“ in das Schloss Salem eingeladen. Die Veranstaltung wurde in Kooperation mit dem baden-württembergischen Staatsministerium durchgeführt und von der Integrationsministerin des Landes Bilkay Öney mit einem Grußwort eröffnet. „Gelungene Integration zeichnet sich oftmals dadurch aus, dass sie unauffällig bleibt. Doch auch im Südwesten lassen sich je nach sozialer und ethnischer Herkunft Probleme wie eingeschränkte Bildungschancen erkennen“, so die Ministerin. Integrationsvereinbarungen könnten dazu beitragen, individuelle Förderbedarfe zu ermitteln, Ziele zu formulieren und diese auch zu erreichen. „Integrationsvereinbarungen ersetzen aber nicht gegenseitiges Verständnis, auf das wir insbesondere im Zusammenleben angewiesen sind“, sagte Öney.
An den zwei Workshop-Tagen hatten die rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Politik, Wissenschaft, Verwaltung und Migrantenverbänden Gelegenheit, in Vorträgen und Diskussionen ihre Standpunkte zu Integrationsvereinbarungen auszutauschen. Dabei war die aktuelle deutsche Diskussion um die Einführung einer rechtsverbindlichen Integrationsvereinbarung Anlass für eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit den Vorzügen und Problemen einer konsensualen Migrationssteuerung. Auch die Grundsatzfrage nach der angemessenen Rolle des Staates in der Integrationspolitik war Bestandteil der Diskussionen, die Referentinnen und Referenten aus Österreich und der Schweiz mit ihren Erfahrungen ergänzten. In beiden Ländern gibt es bereits unterschiedliche Formen von Integrationsverträgen. Wichtige Fragen waren dabei: Sollen derartige Vereinbarungen mit allen Ausländern geschlossen oder nur in Einzelfällen vereinbart werden? Besitzt die Vereinbarung eine Rechtsverbindlichkeit mit Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus? Sind Gesetzesänderungen zum gegenwärtigen oder künftigen Zeitpunkt angezeigt?
Für den Eröffnungsvortrag konnte Prof. Phil Martin von der University of California, Davis gewonnen werden, der mit seiner Darlegung der Integration von Immigranten in den USA einen transatlantischen Blickwinkel auf die Thematik eröffnete. In den anschließenden Referaten bezog unter anderem Prof. Dr. Daniel Thym Position, der als Kodirektor des Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht an der Universität Konstanz maßgeblich an der inhaltlichen Gestaltung der Tagung beteiligt war. Der Rechtswissenschaftler erläuterte, dass eine erfolgreiche Integrationspolitik von der Verwaltung ein Eingehen auf die individuelle Situation der betroffenen Migranten erfordere. Dies fordere regelmäßig eine Kombination von Anreizen, Unterstützungsmaßnahmen und Sanktionsdrohungen. „Die Erfahrung unserer Nachbarn zeigt, dass derartige Integrationsvereinbarungen bei einer Rücksicht auf den Einzelfall Erfolg haben können – nicht jedoch wenn schematisch immer derselbe Inhalt gewählt wird“, betonte Thym, der in Konstanz die Professur für öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht inne hat.
Der Workshop war die Auftaktveranstaltung einer neuen Veranstaltungsreihe in Kooperation des baden-württembergischen Staatsministeriums mit der Universität Konstanz. In dem vom Land erworbenen ehemaligen Zisterzienserkloster in Salem werden im Zuge dieser Kooperation zukünftig jährlich zwei Veranstaltungen stattfinden.