Rechte und Pflichten neu geregelt

Presseinformation Nr. 95 vom 22. Juli 2013

Die Universität Konstanz legt die Neufassung ihrer Promotionsordnung vor

Im Zuge der Qualitätssicherung in allen Hochschulbereichen hat die Universität Konstanz als eine der ersten Universitäten bundesweit auch eine Neufassung ihrer Promotionsordnung auf den Weg gebracht. Eine von Rektor Prof. Dr. Ulrich Rüdiger eingesetzte Kommission hat zwölf Eckpunkte vorgelegt, die in die Neuordnung einfließen. Prof. Dr. Andreas Marx, Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs an der Universität Konstanz, äußert sich als Leiter der Kommission sehr zufrieden mit dem Ergebnis: „Nach intensiver Diskussion mit allen Fachbereichen wird die Universität Konstanz über eine Promotionsordnung verfügen, die den Erfordernissen der Zeit entspricht. Dass sie unter allen an dieser Diskussion Beteiligten auf denkbar breite Zustimmung stößt, hat die Abstimmung im Senat der Universität demonstriert, wo die zwölf Punkte bei nur einer Enthaltung einstimmig verabschiedet wurden.“

Ein Hauptgedanke, der der neuen Promotionsordnung zugrunde liegt, besteht in der frühzeitigen und verstärkten Einbindung der Doktorandinnen und Doktoranden in die universitären Abläufe. So beginnt der Zwölf-Punkte-Katalog mit der Einführung einer Promotions- und Betreuungsvereinbarung. Diese Abmachung soll die Rechte und Pflichten des Doktoranden transparent machen und für die betreuende Person als Richtschnur für das Promotionsverfahren dienen. Ein weiterer Punkt regelt die Einbindung externer Promovierender. Danach sind externe Doktorandinnen und Doktoranden angehalten, an regelmäßigen Veranstaltungen an der Universität Konstanz teilzunehmen. Neben der Pflicht zur Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung wird in der neuen Promotionsordnung auch die elek­tronische Einreichung aller Dissertationen verpflichtend. Eine Plagiatssoftware wird nach dem Zufallsprinzip zum Einsatz kommen.

Diese Rahmenpromotionsordnung, die für alle Fachbereiche der Universität Konstanz gilt, hat auch die Sicherung gegen wissenschaftliches Fehlverhalten in Promotionsvorgängen zum Ziel. „Wir haben den Handlungsbedarf gesehen und sind das Thema angegangen“, so Prorektor Andreas Marx.