Einem großen Professor des öffentlichen Rechts zu Ehren
Presseinformation Nr. 68 vom 27. Juni 2011
Universität Konstanz veranstaltet Symposium anlässlich des 80. Geburtstags von Prof. Dr. Hartmut Maurer
Zu Ehren des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Hartmut Maurer veranstaltet die Universität Konstanz anlässlich seines 80. Geburtstags ein Symposium am Freitag, 1. Juli 2011. Hartmut Maurer, der an der Universität Konstanz seit beinahe der Gründung ihres rechtswissenschaftlichen Fachbereichs wirkt, zählt zu den renommiertesten Wissenschaftlern des öffentlichen Rechts. Internationale Bekanntheit erlangte er durch sein Lehrbuch „Allgemeines Verwaltungsrecht“, das über die deutschen Grenzen hinaus seit 1980 als Standardwerk des Verwaltungsrechts gilt und durch seine zahlreichen Übersetzungen auch in internationalem Raum die Rechtsentwicklung beeinflusste. „Hartmut Maurer gehört zu den großen Professoren des öffentlichen Rechts. Wir veranstalten als Kollegium und Fachbereich dieses Symposium ihm zu Ehren und wollen ihm einen Glückwunsch durch unsere wissenschaftlichen Beiträge überliefern“, gratuliert Prof. Dr. Martin Ibler.
„Seit 1980 hat praktisch jeder Jurastudent mit Hartmut Maurers Lehrbuch das Verwaltungsrecht erlernt“, verdeutlicht Martin Ibler die Wirkungskraft von Hartmut Maurers berühmtester Publikation, die in diesem Jahr bereits in der 18. Auflage erscheint. Einen ähnlichen Stellenwert besitzt auch Maurers Lehrbuch „Staatsrecht I“. Hartmut Maurer ist als forschender und lehrender Rechtswissenschaftler international bekannt und geschätzt; ein besonderes Engagement verbindet ihn mit der deutsch-kolumbianischen Partnerschaft der Universitäten Konstanz und Santo Tomás (Bogotá).
Hartmut Maurer wurde 1931 als Sohn einer Pfarrersfamilie in Stuttgart geboren. Die Verbindung zur Kirche sollte sich als prägend für seine Karriere erweisen: Seine Dissertation 1957 über „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der evangelischen Kirche“ wurde zum Ausgangspunkt seiner intensiven Beschäftigung mit kirchen- und staatskirchenrechtlichen Forschungsfragen. Darüber hinaus engagierte sich Maurer als Synodaler und Rechtsberater der evangelischen Kirche.
Nach seiner Habilitation wurde Hartmut Maurer 1969 auf sein erstes Ordinariat an die Universität Marburg berufen. 1978 folgte er dem Ruf an die Universität Konstanz, der er bis über seine Emeritierung 1999 hinaus die Treue hielt. Seine Kollegen charakterisieren Hartmut Maurer als einen Mann von unermüdlicher Schaffenskraft, was nicht nur seine umfassende Publikationsliste bezeugt: Bis zum heutigen Tag lehrt er an der Universität Konstanz, besonders beliebt bei den Studierenden sind seine Rechtsprechungskolloquien: „Diese Kolloquien sind ein großer Anreiz für die Studierenden und durchwegs hervorragend besucht, weil die Studierenden hier ihren ‚berühmten Maurer’ persönlich erleben und mit ihm diskutieren wollen“, bekräftigt Martin Ibler.
„Es ist beeindruckend, dass ein so berühmter Kollege so bescheiden geblieben ist“, charakterisiert Martin Ibler den Jubilar. Im Mittelpunkt von Maurers Engagement standen immerzu die Studierenden, er blieb in seiner Karriere stets studentennah: „Selbst bei seinem Ehrensymposium bestand er auf einen Werktag als Veranstaltungstag, damit vor allem auch die Studierenden von den Vorträgen ihrer Professoren profitieren können“, betont Ibler.
Das öffentliche Symposium zum 80. Geburtstag von Prof. Dr. Hartmut Maurer findet am Freitag, 1. Juli 2011, ab 9.15 Uhr im Senatssaal V 1001 der Universität Konstanz statt. Die sechs Vorträge der Referenten widmen sich den Schwerpunktthemen von Hartmut Maurers Wirken: Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Kirchen- und Staatskirchenrecht sowie europäische und internationale Perspektiven der Rechtsentwicklung. Die Beiträge sollen in der Fachliteratur veröffentlicht werden.
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